Steuern & Gebühren: Gemeinde Unterensingen

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In der Übersicht

Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Steuern & Gebühren bei der Gemeinde Unterensingen.

Grund- & Gewerbesteuer

  • Grundsteuer A (Land- & Forstwirtschaft): 370 %
  • Grundsteuer B: 370 %
  • Gewerbesteuer: 370 %

Quelle: Haushaltsplan 2021

Hundesteuer

  • Hundesteuer für den 1. Hund, jährlich: 120,00 Euro
  • Hundesteuer für den 2. und jeden weiteren Hund, jährlich je: 240,00 Euro
  • Zwingersteuer (bis 5 Hunde), jährlich: 240,00 Euro
  • Zwingersteuer für jede weiteren bis zu 5 Hunde zusätzlich, jährlich: 240,00 Euro

Quelle: Hundesteuersatzung vom 07.10.1996 (mit Änderungen)

Wasser

  • Grundgebühr
    • Qn1,5/Qn2,5/Q3_2,5/Q3_4: 3,55 €/ Monat + 7 % Ust.
    • Qn3,5/Qn5/Qn6/Q3_6,3/Q3_10: 5,80 €/ Monat + 7 % Ust.
    • Qn10/Qn15/Q3_16: 17,75 €/ Monat + 7 % Ust.
    • Qn60/Q3_100: 106,55 €/ Monat + 7 % Ust.
  • Frischwassergebühr: 2,58 €/ m³ + 7 % Ust.

Quelle: Wasserversorgungssatzung vom 26.11.2019

Abwasser

  • Schmutzwassergebühr: 2,61 Euro/ m³
  • Niederschlagswassergebühr: 0,52 Euro/ m²
  • Gebühr für sonstige Einleitungen von Wasser oder Abwasser 2,61 Euro/ m³

Quelle: Abwassersatzung vom 26.11.2019 mit Änderung vom 7.11.2022

Haben Sie Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr?

Der Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg hat durch das Urteil vom 11.03.2010 (Aktenzeichen 2 S 2938/08) erreicht, dass in allen Kommunen des Landes die Gesplittete Abwassergebühr eingeführt werden muss. Begründet wurde das Urteil damit, dass die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung auch bei kleineren Gemeinden gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip verstößt. Abwassergebühren sind daher getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu erheben.

Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen, Merkblätter und Formulare übersichtlich zusammengestellt: