In der Übersicht
Wasserwerk Wendlingen
Ansprechpartner
Wassermeister
Herr Maigler
Neuffenstraße 64
73240 Wendlingen
Telefonnummer: 07024 405662 (Büro)
Faxnummer: 07024 4675421
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Bereitschaft in Notfällen
Mobiltelefon: 0172 7141700
Pumpwerk Auchtert
Der Brunnen im Pumpwerk Auchtert ist 6 m tief und hat einen Durchmesser von ca. 4 m. Die typische Gestaltung von Eigenwasservorkommen liegt in einem Wasserschutzgebiet mit Wiese umrahmt von Bäumen. Es befindet sich an einer der tiefsten Stellen Unterensingens, da das Grundwasser sich dort sammelt. Durch die verschiedenen Gesteinsschichten wird das Wasser gefiltert. Der Kies dient als Wasserspeicher. Auch wenn die Vermutung nahe liegt, spielt der Neckar bei der Wasserversorgung Unterensingens keine Rolle. 2 Wasserpumpen pumpen abwechselnd 10 l/ Sekunde zum Hochbehälter. Dieser liegt etwa 80 m höher. Der Wasserdruck im Ort wird durch diesen Höhenunterschied erzeugt, was sich bei der Verteilung des Wassers günstig auswirkt. Da in Deutschland strenge Regelungen bezüglich des Trinkwassers herrschen wird das Eigenwasser aus dem Pumpwerk Auchtert zunächst einer UV-Desinfektion unterzogen und zusätzlich mit einer Chlor-Phosphat-Mischung für den Transport gesichert.
Hochbehälter Gansäcker
Der Hochbehälter Gansäcker wurde 2007/2008 für 1.640.000 € neu gebaut und 2008 in Betrieb genommen. Er hat ein Speichervolumen von 1.200 m³. Das entspricht etwa dem doppelten Tagesverbrauch (ca. 500-550 m³). Er versorgt über ca. 30 km Wasserleitungen die gesamte Gemeinde mit Trinkwasser.
Es gibt eine Hochzone (ca. ¼ Unterensingens), die über 3 Pumpen mit Trinkwasser versorgt werden, da der Wasserdruck aufgrund des geringen Höhenunterschiedes nicht ausreichend wäre. Darüber hinaus gibt es eine Niederzone (ca. ¾ Unterensingens) sowie die Lindenhöfe, die über den Wasserturms welcher 60 m³ Speichervolumen aufweist, mit Trinkwasser versorgt werden.
Der Wasserhochbehälter und der Wasserturm dienen auch gleichzeitig der Löschwasserbevorratung. Das Trinkwasser setzt sich zusammen aus Eigenwasservorkommen vor Ort (Pumpwerk Auchtert) und Bodenseewasser, die im Verhältnis 1:1 miteinander vermischt werden. Das Trinkwasser liegt im Härtbereich 3 (hart) und weist 15,5 dH (deutsche Härte) auf. Das Bodenseewasser wird von der Bodenseewasserversorgung aus 60 m Tiefe auf den Sipplinger Berg gepumpt und von dort aus verteilt. Bis das Wasser in Unterensingen ankommt dauert es 2-2,5 Tage. Um die stetig gleichbleibende Qualität und Reinheit des Trinkwassers zu gewährleisten werden mehrmals monatliche Wasserproben entnommen.
Zisternen
Anzeigepflicht für Nichttrinkwasser-Versorgungsanlagen
Nach § 13 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung sind Anlagen, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt sind, das keine Trinkwasserqualität hat (Dachablauf-, Regenwasser-, Zisternen-, Betriebswasseranlagen) und im Haushalt zusätzlich zu einer Trinkwasserversorgungsanlage installiert werden, anzeigepflichtig.
Die Anzeige hat bei Inbetriebnahme zu erfolgen. Die Meldung erfolgt anhand des Formulars, das hier zum Download bereit gestellt ist, an das Bürgermeisteramt – Kämmerei -. Das Bürgermeisteramt leitet die Meldungen an das Landratsamt Esslingen – Gesundheitsamt – weiter.
Solche Anlagen dürfen nicht mit Anlagen der Trinkwasserinstallation verbunden sein. Auch müssen die wasserführenden Teile der Nichttrinkwasser-Anlage sowie der Trinkwasser-Anlage dauerhaft farblich verschieden gekennzeichnet sein und die Entnahmestellen der Nichttrinkwasser-Anlage als solche gekennzeichnet werden.
Über eine unzulässige Verbindung der beiden Anlagen könnten Krankheitskeime ins Trinkwassernetz gelangen, natürlich zuerst ins eigene Hausnetz. Auch die Trinkwasser-Nachspeisung von Zisternen darf nur aus einem Wasserhahn mit freiem Auslauf (kein in das Zisternenwasser hängender Wasserschlauch) erfolgen.
Wird diese Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Darüber hinaus macht sich strafbar, wer durch ein entsprechendes vorsätzliches Verhalten dazu beiträgt, dass Krankheitserreger in das öffentliche Trinkwassernetz eingetragen werden.
Im Folgenden können Sie auf Dateien zum Thema, bereitgestellt durch den Landkreis Esslingen, zugreifen:
- Merkblatt
- Formular Anzeige § 13 Trinkwasserverordnung
Aufruf zur Selbstkontrolle des Wasserzählers
Immer wieder werden nach der Jahresabrechnung der Wasserzähler hohe Verbrauchswerte festgestellt, die auf Wasserrohrbrüche, undichte Spülkästen an Toiletten, tropfende Wasserhähne, undichte Überdruckventile im Heizraum, defekte Entkalkungsanlagen o. ä. zurückzuführen sind.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass das hinter dem Zähler verloren gegangene Wasser nach den Bestimmungen unserer Wasserversorgungssatzung auf jeden Fall bezahlt werden muss.
Eine Absetzung der Abwassergebühr kann nur dann erfolgen, wenn der schadensbedingte Mehrverbrauch nachweislich nicht der gemeindlichen Kanalisation zugeführt worden ist.
Um sich vor solchen unliebsamen Überraschungen zu schützen, empfehlen wir daher dringend, in regelmäßigen Abständen den Wasserzähler selbst zu kontrollieren.
Notieren Sie am besten monatlich Ihren Zählerstand und vermerken Sie diesen auf dem Kontrollblatt (PDF-Dokument, 66,08 KB, 07.11.2023). So können Sie im Falle eines Defekts relativ schnell reagieren.
Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung
§ 13 Wasserversorgungssatzung
Um Ihr Haus oder Ihr Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anschließen zu können oder für einen Neu-/ Umbau Bauwasser zu beziehen (pauschal oder über einen Wasserzähler), bedarf es eines schriftlichen Antrags.
Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung über die genauen Vorgaben. Die entsprechende Satzung finden Sie unter der Rubrik Ortsrecht, Abwassersatzung, Wasserversorgungssatzung.
Sollten Sie Fragen haben wenden Sie sich bitte an Frau Walser: E-Mail schreiben.
Trinkwasser
Auszug der Analysewerte des Trinkwassers - Stand: 19.07.2024
Unser Trinkwasser zählt zu den am besten überwachten Lebensmitteln und muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 entsprechen. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden von uns nicht nur eingehalten, sondern in allen Fällen deutlich unterschritten. Es ist geeignet zur täglichen Nahrungsaufnahme und Zubereitung von Säuglingskost.
Die Qualität des Trinkwassers wird regelmäßig über Wasserproben an verschiedenen Stellen im Ortsnetz durch ein Fremdlabor überwacht.
- Parameter: Gesamthärte
Einheit: °dH
Istwert: 15,7
Grenzwert: - - Parameter: Härtebereich Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
Istwert: hart
Grenzwert: - - Parameter: pH - Wert (Labor)
Istwert: 7,55
Grenzwert: 6,5 - 9,5 - Parameter: Säurekapazität bis pH 4,3
Einheit: mmol/l
Istwert: 4,29
Grenzwert: - - Parameter: Basekapaziät bis pH 8,2
Einheit: mmol/l
Istwert: 0,22
Grenzwert: - - Parameter: Summe Erdalkalien
Einheit: mmol/l
Istwert: 2,81
Grenzwert: - - Parameter: Calcium (Ca)
Einheit: mg/l
Istwert: 89,9
Grenzwert: - - Parameter: Magnesium (Mg)
Einheit: mg/l
Istwert: 13,8
Grenzwert: - - Parameter: Nitrat (NO3)
Einheit: mg/l
Istwert: 14,3
Grenzwert: 50 - Parameter: Sulfat (SO4)
Einheit: mg/l
Istwert: 58,6
Grenzwert: 250 - Parameter: Chlorid (Cl)
Einheit: mg/l
Istwert: 37,2
Grenzwert: 250
Einteilung der Wasserhärte seit Mai 2007
Die Härtebereiche sind wie folgt definiert:
Härtebereich: weich
- Millimol Calciumcarbonat je Liter: weniger als 1,5
- °dh: weniger als 8,4 dh
Härtebereich: mittel
- Millimol Calciumcarbonat je Liter: 1,5 bis 2,5
- °dh: 8,4 bis 14 dH
Härtebereich: hart
- Millimol Calciumcarbonat je Liter: mehr als 2,5
- °dh: mehr als 14 dH