Haushaltsplan 2023
Gemäß § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr, welches dem Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) entspricht.
Der Haushaltsplan, als Teil der Haushaltssatzung, ist eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde, die voraussichtlich während des Haushaltsjahres anfallen werden.
Die Haushaltssatzung wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen, danach der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Den Haushalt 2023 können Sie hier einsehen und herunterladen:
Die Haushaltsreden von Bürgermeister Friz können Sie hier (PDF-Datei) einsehen.