Hunde – Leinenzwang
Hunde – Leinenzwang
Aus aktuellem Anlass weisen wir alle Hundehalter und –führer darauf hin, dass gemäß der Polizeiverordnung der Gemeinde Unterensingen Hunde im Innenbereich (Bereich mit Bebauung) auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen sind.
Im Außenbereich wie z.B. auf Feldwegen dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Sollten wir einen freilaufenden, herrenlosen Hund auffinden, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch nochmal darauf hinweisen, dass Hundehalter bzw. -führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen haben, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Straßen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch ist dort abgelegter Hundekot unverzüglich zu beseitigen.