Pressemitteilungen: Gemeinde Unterensingen

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Änderungen im Pass- und Personalausweiswesen

Artikel vom 17.11.2023

Änderungen im Pass- und Personalausweiswesen - Abschaffung von Kinderreisepässen zum 01.01.2024

Mit der Verkündung des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens und der Verordnung zur Änderung der Personalausweis- bzw. der Passverordnung im Oktober 2023 wurden zahlreiche Änderungen bei der Ausstellung von Ausweis-/Passdokumenten verkündet.

Eine wesentliche Neuerung des Gesetzes stellt die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 dar. Kinderreisepässe dürfen deshalb von den Meldebehörden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert (Gebührenhöhe 6,00 €) werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt von der Änderung unberührt.

Ab dem 01.01.2024 erhalten auch Kinder einen Personalausweis bzw. einen Reisepass wie die Erwachsenen. Die Gültigkeitsdauer unterscheidet sich allerdings dergestalt, dass die Ausweis-/Passdokumente für alle Personen unter 24 Jahren lediglich eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren erhalten.

Hintergrund ist, dass sich das Aussehen von Kindern in der Regel schneller verändert als bei erwachsenen Personen. Die während der sechsjährigen Gültigkeitsdauer zu erwartenden Änderungen des Gesichtsausdrucks bspw. von jugendlichen Passinhabern sind gewöhnlich - vergleichbar mit den leichten Änderungen des Gesichtsausdrucks erwachsener Personen während des zehnjährigen Gültigkeitsdauer und führen nicht zur Ungültigkeit des Dokuments.

Der Zeitpunkt, wann das Lichtbild des ausgestellten Identitätsdokuments nicht mehr für eine eindeutige Identifizierung des Säuglings / des (Kleinst-)Kindes geeignet ist und aufgrund dessen das Reisedokument erneuert werden muss, war in der Vergangenheit und bleibt auch künftig stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Von einer Verwendbarkeit des Identitätsdokuments für (Klein-) Kinder war und ist auch in Zukunft in der Regel von zwei bis vier Jahren auszugehen. In individuellen Fällen des Reisebedarfs von Säuglingen kann es sogar sein, dass das ausgestellte Identitätsdokument für einen noch geringeren Zeitraum verwendbar ist.

Sofern Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds bestehen, sollten Eltern Ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen.

Ab 01.01.2024 betragen die Gebühren für Identitätsdokumente von Personen unter 24 Jahren: Personalausweis 22,80 € / Reisepass 37,50 €. Die Gebühren für Identitätsdokumente von Personen ab 24 Jahren betragen: Personalausweis 37,00 € /Reisepass 70,00 €.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Bearbeitungszeiten bei der Bundesdruckerei. Bei der Ausstellung von Personalausweisdokumenten ist üblicherweise mit einer Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen, bei der Ausstellung von Reisepässen von 3-4 Wochen zu rechnen.

Dementsprechend rechtzeitig sind die Ausweisdokumente bei der zuständigen Meldebehörde im Rathaus zu beantragen.
 


WICHTIGER HINWEIS

Die Gemeindeverwaltung hat von Samstag, 23.12.2023 bis Montag, 01.01.2024 geschlossen. Sofern Sie also Ihre Kinderreisepässe noch verlängern lassen wollen bzw. neue Ausweis-/Passdokumente beantragen müssen, weil Sie über den Jahreswechsel verreisen, so kommen Sie bitte rechtzeitig auf die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro, Frau Bosler und Frau Ströbele, zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zu.