Pressemitteilungen: Gemeinde Unterensingen

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Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2023

Artikel vom 23.10.2023

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2023

TOP 1: Einwohnerfragen

Ein Einwohner bemängelte, dass im Bereich der sanierten Lindenhofstrasse die Straßenhöhe nach der Instandsetzungsmaßnahme um rund 10 Zentimeter abweicht und man von dem Grundstück nun schlecht abfahren kann. Bürgermeister Friz erläuterte, dass man bei diesem Projekt auf alles Rücksicht genommen habe, was von den Anwohnern gewünscht wurde, aber gewisse Konsequenzen schon vorab klar waren. Die Maßnahme ist mittlerweile abgeschlossen und Änderungen könnten nur vorgenommen werden, wenn diese vom Gemeinderat beschlossen werden.

Ein Einwohner erkundigte sich, wieso im Neubaugebiet „Mittlere Braike“ in der Blumenstraße ein Teil der Stellplätze abgesperrt sei. Von der Verwaltung wurde erläutert, dass es sich bei den abgesperrten Stellplätzen nicht um öffentliche Stellplätze handelt, sondern um private Stellplätze, die zu den Mehrfamilienhausgrundstücken gehören.

 

TOP 2: Ehrung von Ersthelfern beim Blitzeinschlag auf den Lindenhöfen

Bürgermeister Sieghart Friz ehrte im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes verschiedene Ersthelferinnen und Ersthelfer, welche bei dem Unglück, welches sich am 12. August 2023 auf den Lindenhöfen ereignete, wertvolle Hilfe geleistet haben.

In der Sitzung waren als Ersthelferinnen und Ersthelfer Frau Ingrid und Herr Dietmar Wagner, Herr Timo Hähnert, zudem Herr Peter Pohl und Herr Nick Steidle von der Freiwilligen Feuerwehr, Frau Tanja Baumann, Frau Selin Furat, Herr Dietmar Stöckle und Frau Christine Wiedemann von der Psychosozialen Notfallversorgung des DRK Kreisverband Nürtingen-Kirchheim sowie Herr Marc Lippe und der leitende Notarzt Herr Dr. Klaus Kohlhammer von den Maltesern anwesend.

Zudem gilt der Dank auch Frau Martina und Herrn Ralf Ganter, Frau Renata Samp, Herrn Daniel Rolf von der Freiwilligen Feuerwehr sowie Herrn Roland Rath und Frau Ute Ellinger von der Psychosozialen Notfallversorgung des DRK Kreisverband Nürtingen-Kirchheim, die in der Sitzung leider nicht anwesend sein konnten.

 

TOP 3: ICE – Neubaustrecke

Herr Türk von der Deutschen Bahn AG und Herr Blank vom Regierungspräsidium Stuttgart waren in der Sitzung anwesend, um über den Sachstand zu diesem Tagesordnungspunkt zu informieren.

 

a. Informationen zum künftigen Rundweg, des geplanten Aussichtspunktes, sowie zu weiteren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich des Röhm- und Schülesees

Herr Türk erläuterte, dass die Eingriffe, die aufgrund der neuen ICE-Strecke erforderlich sind nach dem Naturschutzrecht durch sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat man sich auf folgende Maßnahmen im Bereich des Röhm- und Schülesees geeinigt:

  1. Umwandlung von Acker in Gehölzflächen
  2. Umwandlung von Acker und Gärten in Extensivgrünland
  3. Umwandlung von Grünland in Feuchtbiotop mit Gewässerrenaturierung und Flachuferzonen
  4. Umwandlung von Acker in Extensivgrünland und Gehölze
  5. Umwandlung von Intensivgrünland in ein Feuchtbiotop mit Anlage von Flachuferzonen
  6. Besucherlenkungskonzept

Da im Bereich des Röhm- und Schülesees jedoch das sog. Heusenkraut, eine invasive Wasserpflanze, auftritt, können die Maßnahmen 3, 5 und 6 derzeit nicht umgesetzt werden. Herr Blank erklärte dazu, dass eine Ausbreitung des Heusenkrauts in Deutschland von der EU nicht gewollt ist und daher sämtliche Vorkommen ausgerottet werden müssen. Die äußerst starke Ausbreitung des Heusenkrauts sorgt dafür, dass Gewässer kippen und einheimische Arten verdrängt werden. Aus diesem Grund hat die Naturschutzbehörde der Deutschen Bahn die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Gewässer untersagt, solange das Heusenkraut dort noch nachgewiesen wird. Eine Ausrottung der Pflanze wird bereits seit 2015 durch diverse Maßnahmen versucht, jedoch bislang ohne Erfolg. Die Ausrottung gestaltet sich auch deshalb schwierig, weil bei den Seen ein Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet und europäisches Vogelschutzgebiet vorliegt, weshalb man hier sehr vorsichtig vorgehen und zunächst die mildesten Mittel anzuwenden hat. Hinzu kommt, dass es bisher relativ wenige wissenschaftliche Erkenntnisse über die Pflanze und deren Überlebensfähigkeit gibt.

Aufgrund dieser Umstände ist die Deutsche Bahn, Stand jetzt, gezwungen neue Maßnahmen anstelle der nicht umsetzbaren Maßnahmen in einem Planänderungsverfahren festzulegen. Man könne zwar noch eine Zeit lang abwarten; ob eine Ausrottung des Heusenkrauts in absehbarer Zeit gelingt, das ist aber sehr fraglich und aufgrund von Fristen kann nicht mehr allzu lange zugewartet werden. Voraussetzung für die alternativen Maßnahmen ist, dass diese in der Eingriffsausgleichsbilanzierung einen Mehrwert haben. Bieten sich in Unterensingen keine Maßnahmen an, die als Ausgleich in Betracht kommen, müsse man laut Herrn Türk auch die weitere Umgebung außerhalb der Unterensinger Gemarkung hierfür in Betracht ziehen. Zuallerletzt kommt die Kompensierung über den Kauf von Ökopunkten in Betracht.

Beim Bürgermeister und beim Gemeinderat stießen diese Tatsachen auf großen Unmut und Unverständnis. Vor allem die Tatsache, dass man es seit 8 Jahren nicht geschafft hat das Heusenkraut auszurotten, ist schwer nachvollziehbar. Zudem wurde bemängelt, dass die Deutsche Bahn nicht bereits mit konkreten Alternativvorschlägen in die Sitzung kam und man nun vor unvollendeten Tatsachen steht. Bürgermeister Friz äußerte die große Sorge, dass man am Ende zwischen allen Stühlen zum Sitzen kommt und alles, was einmal gut gemeint war, letztendlich nicht funktioniert.

Letztendlich verblieb man bei diesem Punkt so, dass es von der Deutschen Bahn in den kommenden Wochen nochmals eine Mitteilung an die Verwaltung geben wird, wie man weiter vorgeht und welche Maßnahmen alternativ umgesetzt werden könnten, dabei werden auch Vorschläge zu möglichen Maßnahmen von Seiten der Verwaltung berücksichtigt.

Bürgermeister Friz hielt abschließend fest, dass man bezüglich der Punkte mit der Deutschen Bahn und dem Regierungspräsidium in Kontakt bleiben wird und auf eine Meldung in den nächsten vier Wochen hofft, um in der Sache weiterzukommen.

Auf Bitte von Bürgermeister Friz erläuterte Herr Türk schließlich noch bezüglich der Eigentumsverhältnisse für den See, dass die Verkaufsverhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg schon sehr weit fortgeschritten sind und der Verkauf voraussichtlich in den nächsten drei Monaten stattfinden wird.

 

b. Zeitplan zum Rückbau des Umfahrungsbauwerks

Bezüglich des Umfahrungsbauwerks erläuterte Herr Türk, dass dieses für den Baustellenverkehr benutzt wurde und seit dem 28. August dieses Jahres zurückgebaut wird. Bis zum Ende des Jahres soll der Rückbau dann endgültig abgeschlossen werden.

 

TOP 4: Außenanlagen Rathaus 1. Bauabschnitt

Herr Luz und Herr Klee vom Landschaftsarchitekturbüro Luz waren in der Sitzung anwesend, um über diesen Tagesordnungspunkt zu informieren.

 

a. Kostensituation

Nach Ausschreibung der Außenanlagen im 1. Bauabschnitt im Herbst 2021 wurde in der Gemeinderatssitzung am 13.12.2021 dieses Gewerk an die Firma Stoll & Maurer aus Wolfschlugen zu einem Brutto-Angebotspreis von 240.557,33 Euro vergeben. Aufgrund des starken zeitlichen Verzugs beim Gebäude Rathaus-Neubau konnte ein Beginn der Arbeiten wie ursprünglich geplant nicht zeitnah erfolgen. Daher kam keine Beauftragung mit der Firma Stoll & Maurer zustande.

Nachdem der Rathaus-Neubau weiter voranschritt, machte die Firma Stoll & Maurer Anfang Mai 2022 ein Hauptangebot für die Arbeiten mit einer Bruttosumme von 359.203,94 Euro und ein Pauschalangebot i.H.v. 350.470,00 Euro. Begründet wurde die Erhöhung mit insbesondere gestiegenen Materialkosten aufgrund der Ukraine-Krise. Nach Diskussion und Beratung der Planer und der Verwaltung und angesichts der Tatsache, dass bei der ursprünglichen Ausschreibung die beiden anderen Bieter bei Bruttosummen von 334.060,19 Euro bzw. 403.581,29 Euro lagen, entschloss man sich zur Beauftragung des Pauschalangebots. Der Entscheidung lag ebenfalls zugrunde, keine weitere Verzögerung durch eine erneute Ausschreibung in das Großprojekt hineinzubringen.

Der Gemeinderat stimmte den Mehrkosten i.H.v. 109.912,67 Euro für das Gewerk der Außenanlagen mehrheitlich zu.

 

b. Nachtrag

Aufgrund von Lieferverzögerungen bei den Pflastersteinen wurde im Vorfeld der Eröffnung des Rathaus-Neubaus mit kurzfristig verfügbarem Pflaster im Bereich der Tiefgarage ein Reihenverband gelegt. Das ursprünglich geplante Pflaster ist zwischenzeitlich geliefert worden und kann nun im geplanten Passeverband verlegt werden. Da im Passeverband unterschiedliche Steinformate benötigt werden, sind für die Verlegung des Pflasters insgesamt 2.466,94 Euro mehr als ursprünglich geplant erforderlich. Das bereits verlegte Pflaster würde dabei herausgenommen und von der Firma Stoll & Maurer neu verlegt werden.

Der Gemeinderat äußerte seinen Unmut darüber, dass nicht das richtige Pflaster ausgeschrieben wurde und die Gemeinde nun für die Mehrkosten aufkommen soll. Der Gemeinderat sprach sich daher mehrheitlich gegen eine Beauftragung der Mehrkosten für eine Verlegung im Passeverband aus, sodass es bei einer Verlegung im Reihenverband bleibt.

 

TOP 5: Sanierung der Austraße 40 – Weiteres Vorgehen und Kostenschätzung

Durch den gravierenden Abwasserschaden im Bürgertreff der Austraße 40 Anfang Juni dieses Jahres hat sich gezeigt, dass ein weiterer Aufschub der Sanierung der Abwasserleitungen nicht mehr tragbar ist. Neben den Abwasserleitungen sind auch die Warmwasserbereitung und -leitungen im Gebäude schon seit Jahren ein Problem, dessen langfristige Lösung aus Aufwands- und Kostengründen bisher geschoben wurde. Herr Krüger von der sk Ingenieurgesellschaft ist bereits seit längerer Zeit im Gebäude tätig und war daher der erste Ansprechpartner. Relativ schnell hat sich jedoch gezeigt, dass bei Umstellung der Warmwasserbereitung auch ein Elektroplaner und aufgrund weiterer beteiligter Gewerke auch ein Architekt benötigen werden, hierfür wurden Herr Wegenast und Herr Architekt Brost angefragt. Die erforderlichen Arbeiten wurden von den 3 genannten Herren geplant, zusammengestellt und die Kosten für die Maßnahme grob geschätzt.

Im Einzelnen sollen folgende Maßnahmen ausgeführt werden:

- Austausch der kompletten Abwasserleitungen im Gebäude

- Entfall der zentralen Warmwasserbereitung -> Einbau von elektrischen Durchlauferhitzern

(DEH) in den Wohnungen (Warmwasser nach Bedarf) -> Wegfall der Legionellenproblematik

- Neuer Stromhausanschluss, um den Betrieb der Durchlauferhitzer zu sichern

- Überprüfung Teilsanierung der Elektrik in den Wohnungen -> Einbau FI-Schalter (für

gesamte Wohnung), Sicherungen und Leitungsnetz für DEH

- Austausch der Beleuchtung in den Allgemeinbereichen

- Umstellung/Ersatz der Einrohrheizung in Zweirohrsystem im gesamten Gebäude

- neue Heizkörper in den Wohnungen -> geeignet für späteren Heizungstausch

(Niedertemperatur)

- Neuinstallation Bewohnerbäder in Bezug Austausch Leitungsnetz

- Einbau eines Plattformlifts für die Treppe zu den Kellerräumen

Zusätzlich werden durch die Maßnahmen einige brandschutztechnische Maßnahmen erforderlich. Als Zeithorizont sind pro „Strang“ etwa 8 Wochen eingeplant. Es müssen hierfür im linken Flügel über dem Bürgertreff jeweils 2 übereinanderliegende Wohnungen unbelegt sein. Die Bewohner werden für diesen Zeitraum in andere Wohnungen innerhalb des Gebäudes umziehen müssen. Bei einem Baubeginn im Mai 2024 wird mit dem Ende der Arbeiten im linken Flügel am Jahresende 2024 gerechnet. Danach könnte ab Anfang 2025 mit der Sanierung des rechten Flügels begonnen werden, wobei hier jeweils 3 Wohnungen frei sein müssen.

Der Bürgertreff muss für die Dauer der Sanierung des linken Flügels vollständig geschlossen werden. Auch die Musikschule im Untergeschoss muss zeitweise aus ihren Räumlichkeiten ausziehen.

Für die Sanierung des Gebäudes sind derzeit folgende Kosten geschätzt:

Gewerk Elektro: 244.000 Euro

Gewerk Heizung: 353.000 Euro

Gewerk Sanitär: 501.000 Euro

Sonstige Gewerke: 370.000 Euro (hierunter fallen unter anderem: Maler, Fliesenleger, Rückbau und Abbruch, Trockenbau, Estrich, Baureinigung)

Planungskosten: 290.000 Euro

Gesamtkosten: 1.758.000 Euro

 

Das Thema wurde im Gemeinderat intensiv diskutiert, letztendlich kam man jedoch zu dem Schluss, dass die Maßnahmen unumgänglich sind und zumindest in den Haushalt 2024 mit eingeplant werden müssen, um die Möglichkeit zu haben, diese auch im kommenden Jahr umzusetzen. Die Gesamtmaßnahme wird jedoch zunächst unter einen Finanzierungsvorbehalt gestellt und in die Finanzklausur des Gemeinderats Mitte November zur weiteren Diskussion mit aufgenommen.

Der Gemeinderat entschied sich daher mehrheitlich dafür, die Mittel für die Sanierung der Austraße 40 unter dem Finanzierungsvorbehalt in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 in den Haushalt einzuplanen.

Dies ist jedoch ausdrücklich kein Baubeschluss. Dieser kann erst stattfinden, wenn die Finanzierung geklärt ist und der zeitliche Rahmen der Baumaßnahme klar ist.

 

TOP 6: Sanierung historisches Rathaus – Einsparpotentiale

Bürgermeister Friz erläuterte den Sachverhalt. Aufgrund der schlechten Finanzsituation der Gemeinde wurde von den Architekten, Fachingenieuren und der Verwaltung – auch auf Wunsch des Gemeinderats - nach Einsparpotentialen bei der Sanierung des historischen Rathauses gesucht. Dies wurde im technischen Ausschuss am 10.10.2023 vorberaten. Folgende Maßnahmen werden nach Bericht von Hauptamtsleiterin Stoll vom Technischen Ausschuss dem Gemeinderat empfohlen:

 
  • Bodenbeläge:

Im Obergeschoss soll ein Linoleumbelag anstatt Industriestparkett eingebaut werden. Das Einsparpotenzial für die Gemeinde beläuft sich auf ca. 2.500 Euro (Gesamtminderkosten sind ca. 5.000 Euro, aber durch die Aufnahme des Gesamtprojekts in das Landessanierungsprogramm wird bei allen festen Einbauten knapp die Hälfte vom Land gefördert).

 
  • Innenausbau und Möblierung:

Die beiden mit insg. 20.000 Euro geplanten Teeküchen im Erdgeschoss, Bereich Trauzimmer, sowie im Obergeschoss, Bereich Ratssaal, sollen zwar eingebaut werden, jedoch sollen deutlich preisgünstigere Versionen eingebaut werden.

 
  • sonstiges Mobiliar:

Alle Stühle aus dem Ratssaal (Ratsstühle sowie Besucherstühle) wurden bereits auf dem Bauhof eingelagert und werden nach der Sanierung wiederverwendet. Das Einsparpotential beläuft sich auf bis zu 45.000 Euro.

 

Frau Stoll ergänzte, dass der Bereich Außenanlagen, Bauabschnitt II, der ein sehr großes Einsparpotential birgt, nochmals Thema in der nächsten Gemeinderatssitzung am 06.11.2023 sein wird und daher hier ausgeklammert wird.

Außerdem ist der Elektrofachplaner nochmal aufgefordert, die möglichen Einsparpotentiale beim Beleuchtungskonzept zu konkretisieren und damit ebenfalls wieder in das Gremium zu kommen.

 

Der Gemeinderat folgte mehrheitlich den Empfehlungen des technischen Ausschusses und beschloss die Durchführung der genannten Einsparpotenziale.

 

TOP 7: Straßenbeleuchtung – Umstellung auf Erdverkabelung im Zuge des Glasfaserausbaus

Bürgermeister Friz stellte den Sachverhalt dar. Aus der Mitte des Gemeinderats kam in der Vergangenheit der Wunsch auf, die oberirdische Verkabelung der Straßenbeleuchtung auf Erdverkabelung umzustellen. Im Übrigen wurde in der Vergangenheit nahezu immer im Zuge von größeren Tiefbauvorhaben die Erdverkabelung der Straßenbeleuchtung mit durchgeführt. Daher wurde vor einem Jahr dieses Vorhaben mit der Netze BW vorab besprochen und eine Kostenschätzung eingeholt, die sich auf ca. 220.000 Euro beläuft für die Bereiche Hölderlinstraße, Schillerstraße, Goethestraße, Bettweg, Meisenweg, Mühlhaldenstraße, Albstraße, Kirchhalde und Nürtinger Straße.

Aus Sicht der Netze BW und der Verwaltung macht es Sinn, diese Maßnahmen im Zuge des aktuell beginnenden Glasfaserausbaus in den jeweiligen Straßen durchzuführen. Die Planung des Glasfaserausbaus übernimmt ebenfalls die Netze BW für die NetCom. Für das Kalenderjahr 2023 sind für den Glasfaserausbau die Straßen Hölderlinstraße, Schillerstraße, Goethestraße und Bettweg eingeplant. Hier liegt bereits ein aktuelles Angebot der Netze BW vor.

Entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung beschloss der Gemeinderat folgende Punkte:

1. Die Netze BW wird grundsätzlich beauftragt im Zuge des Glasfaserausbaus die oberirdische Verkabelung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf Erdverkabelung umzustellen.

2. In einem ersten Schritt soll dies in der Hölderlinstraße, Schillerstraße, Goethestraße und im Bettweg 2023 erfolgen zu einem Angebotspreis von insg. 101.766,27 Euro.

3. 2024 sind die entsprechenden Haushaltsmittel für die Bereiche Nürtinger Straße, Meisenweg, Mühlhaldenstraße, Albstraße und Kirchhalde einzuplanen.

 

TOP 8: Sanierung des Kanalstegs bei der Fa. Otto - Beteiligung der Gemeinde Unterensingen

Kämmerin Walser erläuterte den Sachverhalt. Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis Esslingen, der Firma Otto, Textilwerke GmbH & Co., der Stadt Wendlingen und der Gemeinde Unterensingen aus dem Jahr 1984 liegt die Unterhaltungslast für den Kanalsteg je zur Hälfte bei der Stadt Wendlingen und der Gemeinde Unterensingen.

Die Stadt Wendlingen hat den Steg im Mai 2023 prüfen lassen und festgestellt, dass er sich in einem sehr schlechten Zustand befindet und hier ein dringender Handlungsbedarf besteht. Aufgrund der Vereinbarung von 1984 ist die Stadt Wendlingen hier nun auf die Verwaltung der Gemeinde Unterensingen zugekommen.

Im Jahr 2024 soll nach den Planungen der Stadt Wendlingen die Sanierung von Grund auf erfolgen. Derzeit wird hierfür mit Kosten von etwa 150.000 Euro (inkl. Baunebenkosten) gerechnet. Die Holzbohlen werden künftig durch einen Gitterrostbelag ersetzt und das Geländer wird ebenfalls ersetzt, sodass die Brücke hinterher den Anschein einer Stahlbrücke haben wird. Der Baubeschluss der Stadt Wendlingen wird Ende des Jahres stattfinden und die Ausführung ist in den Sommerferien 2024 geplant, um den Schulweg nicht zu beeinträchtigen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Sanierung des Stegs unter Federführung der Stadt Wendlingen und die Beteiligung der Gemeinde Unterensingen gemäß der Vereinbarung von 1984 zu 50 % an den Kosten der Sanierung.

 

TOP 9: Sanierungsgebiet "Alter Ortskern III - Rathaus-Kirchstraße"

hier: Modernisierungsvereinbarung Kirchstraße 24

Kämmerin Walser erläuterte den Sachverhalt. Das Gebäude Kirchstraße 24 liegt im oben genannten Sanierungsgebiet. Das Baugesuch war bereits Gegenstand der Gemeinderatsitzung am 13.12.2021; das gemeindliche Einvernehmen wie auch die sanierungsrechtliche Genehmigung wurden erteilt.

Gemäß den am 11.02.2019 vom Gemeinderat beschlossenen Bewilligungsrichtlinien der Gemeinde Unterensingen für die Förderung von Privatmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Alter Ortskern III – Rathaus-Kirchstraße“, Nummer 2, können bei einer Neuschaffung von Wohnraum in Bestandsgebäuden 30 % der zuwendungsfähigen Kosten bis zu einem Förderhöchstbetrag von 40.000 Euro pro Wohneinheit ab 90 m² Wohnfläche gefördert werden.  Neben der funktionalen Aufwertung wird hierbei auch eine optimale städtebaulich- gestalterische Aufwertung des Gebäudes erwartet. Die Erweiterung der Wohnfläche im früheren Scheunenteil beträgt rd. 62 m² Wohnfläche (rd. 154 m² neu abzüglich rd. 92 m² Bestand). Dies entspricht einem maximalen Zuschussbetrag von 28.000 Euro.  

An den anteiligen berücksichtigungsfähigen Kosten der Maßnahmen nach § 1 Abs. 1 in Höhe von 280.000,00 Euro für den Ausbau des bisherigen Scheunenteils und des Dachgeschosses beteiligt sich die Gemeinde somit mit einem Zuschuss von 30% der maximalen zuwendungsfähigen Kosten von 93.333 Euro bis zum Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro. Der Zuschussbetrag beläuft sich vorbehaltlich der vertragsgemäßen Ausführung durch den Eigentümer sowie der genauen Schlussabrechnung auf maximal 28.000,00 Euro.

Darüber hinaus kann zusätzlich gemäß Nummer 1 b) der Bewilligungsrichtlinien für den bestehenden Wohnteil des Gebäudes ein Zuschuss mit dem Fördersatz von 20 % der förderfähigen Kosten für die Durchführung von Teil- oder Restmodernisierungsmaßnahmen bis zu einem Förderhöchstbetrag von 15.000,00 Euro pro Gebäude gewährt werden. An den anteiligen berücksichtigungsfähigen Kosten der Maßnahmen nach § 1 Abs. 1 in Höhe von 75.000,00 Euro für die Aufwertung der Fassadengestaltung durch die Anbringung von Klappläden und die Gestaltung der Dachloggia mit einer horizontalen Holzverschalung sowie weiterer Maßnahmen gemäß dem Gestaltungsvorschlag der KE beteiligt sich die Gemeinde gemäß den Förderrichtlinien mit einem Zuschuss von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten bis zum Förderhöchstbetrag von 15.000 Euro pro Gebäude. Der Zuschussbetrag beläuft sich vorbehaltlich der vertragsgemäßen Ausführung durch den Eigentümer sowie der genauen Schlussabrechnung auf maximal 15.000,00 Euro.

Der maximale Gesamtzuschuss für das Anwesen Kirchstraße 24 insgesamt, bisheriger Scheunenteil und bestehender Wohnteil, beläuft sich somit auf 43.000,00 Euro.

Entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, mit den Eigentümern des Gebäudes Kirchstraße 24 die genannte Modernisierungsvereinbarung abzuschließen.

 

TOP 10:Kostenfeststellung Erweiterung Urnenstelenanlage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.05.2022 die Erstellung einer 4. Urnenstelenanlage beauftragt. Die endgültige Fertigstellung erfolgte im April 2023. Die Baukosten betragen insgesamt 118.254,87 Euro. Für das Jahr 2022 waren 135.000 Euro an Haushaltsmitteln eingestellt; die im Jahr 2022 nicht benötigten Mittel wurden nicht in das Jahr 2023 übertragen. Im Jahr 2023 standen für die Restarbeiten noch 15.000 € zur Verfügung, sodass es bei den anteiligen Baukosten in Höhe von 16.977,65 Euro im Jahr 2023 zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1.977,65 Euro kommt.

Der Gemeinderat nahm die Baukosten zur Kenntnis und stimmte den überplanmäßigen Ausgaben zu.

 

TOP 11: Antrag des SKV Unterensingen auf Anbringen eines Defibrillators in der Bettwiesenhalle

Bürgermeister Friz erklärte, dass der Sport- und Kulturverein Unterensingen (SKV) gerne in der Bettwiesenhalle einen Defibrillator am Sportlereingang anbringen möchte. Hierfür bittet er um eine Freigabe zur Anbringung. Zusätzlich beantragt er, dass die künftigen Wartungen von der Gemeinde übernommen werden.

Da es sich bei der Bettwiesenhalle um ein gemeindliches Gebäude handelt und in allen übrigen gemeindlichen Gebäuden die Wartung der Defibrillatoren ebenfalls von der Gemeinde getragen werden, wäre dies nur folgerichtig.

Für die Wartung, die alle zwei Jahre erforderlich ist, fallen lt. Kämmerin Walser voraussichtlich rund 700 Euro an.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der SKV einen Defibrillator in der Bettwiesenhalle anbringen darf und die zukünftige Betreuung und Wartung durch die Gemeinde erfolgt.

 

TOP 12: Bauvorhaben

12.1 geänderte Planung: Ginsterweg, Flurstück 3919; hier: Neubau Einfamilienhaus

Frau Stoll erläuterte den Sachverhalt. Grundsätzlich sind bei dem Bauvorhaben alle Vorgaben wie z.B. Gebäudehöhe, Geschossigkeit, Grundflächenzahl, Dachform & -neigungswinkel eingehalten.

Der Stellplatz jedoch ist außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche geplant. Hierfür kommt eine Befreiung von den Bestimmungen des Bebauungsplans gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Betracht.

Die Garage ist ebenfalls außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche vorgesehen, jedoch innerhalb der im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans vorgesehenen Fläche für Garage bzw. Carport. Daher bedarf es hierfür einer Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB.

Entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung erteilte der Gemeinderat einstimmig die erforderliche Befreiung für den Stellplatz außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, ebenso wird die Ausnahme für die Garage zugelassen und das erforderliche Einvernehmen

nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

 

12.2 Grabenstraße 18 - 20, Flurstück 970/1; hier: AAB-Antrag für die Errichtung von PKW-Stellplätzen im Pflanzgebot

Frau Stoll erläuterte, dass es in der Vorberatung im Technischen Ausschuss noch offene Fragen gab und daher dieses Baugesuch von der Tagesordnung genommen wird und in der nächsten Sitzung nochmals Thema sein wird.

 

TOP 13: Bekanntgaben und Verschiedenes

Bürgermeister Friz nahm bei diesem Tagesordnungspunkt zu dem Leserbrief von Gemeinderat Benjamin Kemmner Stellung, der kürzlich in der Nürtinger Zeitung erschien.

Die Stellungnahme erscheint separat in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes.

 

TOP 14: Anfragen der Gemeinderäte

Ein Gemeinderat fragte, wie der Pflegerhythmus in der Bettwiesenhalle aussieht, da dort wohl eine Umkleidekabine am Wochenende verunreinigt gewesen ist. Kämmerin Walser erläuterte, dass die Räume nach der Nutzung durch die Vereine besenrein hinterlassen werden müssen. Aufgrund von technischen Problemen in anderen Gebäuden, musste der Kontrollgang des Hausmeisters am angesprochenen Wochenende leider entfallen. Die Thematik wird mit den Hausmeistern aber nochmal angesprochen.

Ein Gemeinderat bemängelte die Parksituation in der Nürtinger Straße 54 und fragte, ob die dort geparkten Wohnmobile stehen dürfen. Hauptamtsleitern Stoll erläuterte, dass es sich bei Wohnmobilen straßenverkehrsrechtlich um Pkws handelt.Das Ordnungsamt wird sich jedoch der Sache annehmen.

Eine weitere Anfrage bezog sich allgemein auf die Organisation und den Ablauf von Verkehrsbesichtigungen. Frau Stoll erläuterte dazu, dass die Entscheidungen über Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Esslingen obliegen und ein Vertreter des Polizeivollzugsdiensts beratend genauso wie das Ordnungsamt teilnimmt. Auf weitere Nachfrage wurde ergänzt, dass i.d.R. beim Thema „Gefahrenstellen“ Maßnahmen nur ergriffen werden, wenn bereits etwas passiert ist, da andernfalls keine tatsächliche Gefahrenstelle vorliegt.