Pressemitteilungen: Gemeinde Unterensingen

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Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 27.11.2023

Artikel vom 04.12.2023

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 27.11.2023

TOP 1: Einwohnerfragen

Eine Einwohnerin erkundigte sich nach der Situation in der Grabenstraße / Austraße von Seiten der Fabrikstraße, wo hohe schwarze Wände als Sichtschutz aufgerichtet wurden, die bereits zu zwei Unfällen geführt haben. Es wurde gefragt, wie hier die Begutachtung des Landratsamts aussieht und ob Maßnahmen ergriffen werden.

Hauptamtsleiterin Stoll erläuterte, dass es seitens der Gemeinde keine bauplanungsrechtliche Eingriffsmöglichkeit gibt. Manche Bebauungspläne geben z.B. ein Sichtfenster, das frei zu halten ist vor, dies ist für das betreffende Grundstück nicht der Fall. Um etwas verbieten zu können, wie z.B. einen Sichtschutzzaun, bedarf es einer Rechtsgrundlage.

Bezüglich der Verkehrssicherheit gab es am 20. September 2023 eine Verkehrsbesichtigung mit Landratsamt und Polizei. Das Ergebnis lautete, dass es in einer Tempo-30-Zone zumutbar sei, vorsichtig in den Einmündungsbereich zu fahren und daher keine weiteren Maßnahmen notwendig seien. Um Maßnahmen zu ergreifen, müsste die Stelle von der Polizei als Unfallhäufungsstelle festgelegt werden. Da der letzte Unfall sich erst kürzlich ereignete, ist möglicherweise eine neue Einschätzung erforderlich. Daher ist von der Verwaltung angeboten worden, dass nochmal Kontakt mit der Polizei diesbezüglich aufgenommen wird.

 

TOP 2: Beschaffung mittleres Löschfahrzeug – Vergabe

Bürgermeister Friz erläuterte den Sachverhalt: Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 18.09.2023 beschlossen, für die Freiwillige Feuerwehr Unterensingen ein Mittleres Löschfahrzeug auszuschreiben.

Darauf hatte nach letztmaliger Abstimmung mit der Feuerwehr die Brandschutzberatung Helm aus Filderstadt die Ausschreibung mit der Verwaltung vorbereitet. Europaweit wurde über das Onlineportal des Staatsanzeigers von 29.09.2023 bis 10.11.2023, 12 Uhr, in drei Losen ausgeschrieben. Für jedes Los ging zum Submissionstermin ein Angebot ein:

Los 1 / Fahrgestell: Firma Daimler Truck aus Berlin mit 114.835,00 €

Los 2 / feuerwehrtechnischer Aufbau: Firma Rosenbauer Deutschland aus Luckenwalde mit 266.268,45 €

Los 3 / feuerwehrtechnische Beladung: Firma Wilhelm Barth aus Fellbach mit 53.772,53 €

Da gewünschte Ausstattungsmerkmale bei den ersten beiden Losen sowie die Einlagerung und der Transport bei Los 3 noch hinzukommen, ändern sich die zu beauftragenden Summen wie folgt ab:

Los 1: 116.322,50 €

Los 2: 277.216,45 €

Los 3: 55.200,53 €

Zusätzlich sollte ein Betrag von 3.000 € für unvorhergesehene Änderungen eingeplant werden.

Insgesamt ergibt sich daher eine Gesamtsumme von 451.739,48 €. Davon werden rund 68.000 € durch eine Pauschalförderung für diesen Fahrzeugtyp abgedeckt, die noch in diesem Jahr ausbezahlt wird.

Herr Helm von der gleichnamigen Firma war in der Sitzung anwesend und ging auf Fragen des Gemeinderats ein. Es wurde unter anderem erläutert, dass alle drei Bieter bekannt und verlässlich sind sowie die veranschlagten Kosten marktüblich sind.

Bezüglich der Garantie erklärte Herr Helm, dass man beim Aufbau in der Regel bis 20 Jahre Ersatzteile bekommt, in der Elektronikbranche gebe es allerdings maximal 10 Jahre Garantie. Erfahrungsgemäß steigen danach die Kosten immens an, allerdings gebe es auch keine Möglichkeit sich dem Einbau der ganzen Elektronik zu verwehren.

Bezüglich der Notwendigkeit einer Klimaanlage erläuterte Herr Helm, dass diese vor allem beim und nach dem Einsatz wichtig ist, damit man nach Überhitzung am Einsatzort, z.B. im Sommer bei weit über 30 Grad Celsius in entsprechender Einsatzkleidung nicht in ein entsprechend stark aufgeheiztes Fahrzeug steigen muss.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Lose an die entsprechenden Bieter zu den oben genannten Kosten. Die Lieferung des kompletten Fahrzeugs wird laut Herrn Helm nach Versand der Vergabeunterlagen mindestens 24 Monate dauern.

Zum weiteren Zeitplan erläuterte er, dass im Nachgang an die Sitzung die Beauftragung durch die Verwaltung erfolgen wird. Danach wird voraussichtlich die Produktion des Fahrgestells angestoßen, Aufklärungsgespräche werden dann aufgrund der Feiertage im neuen Jahr stattfinden.

 

TOP 3: Umbau Sportgerätehütte

a) Vorstellung der Planungen des FC Unterensingen

b) Verpachtung der Sportgerätehütte an den FC Unterensingen

Bürgermeister Friz erläuterte folgenden Sachverhalt: Der FC Unterensingen (FCU) möchte gerne die Sportgerätehütte nach seinen Wünschen umgestalten und die Fläche der Hütte hierfür von der Gemeinde pachten. Für die übrigen Nutzer des Sportplatzes sollen auf Kosten des FCU Container in der Nähe der Sportgerätehütte aufgestellt werden.

Der Umbau bzw. die Umgestaltung sollen für die Gemeinde kostenneutral erfolgen. Damit der FCU eine Förderung für die Maßnahme erhalten kann, muss ein mindestens 10- jähriger Pachtvertrag geschlossen werden. Ein entsprechender Pachtzins ist nicht vorgesehen und für den Verein auch nicht darstellbar.

Der Vorstand des FCU in Form von Herrn Seemann und Herrn Hess war in der Sitzung anwesend und stellte die Planungen vor. Geplant ist die Errichtung von zwei Umkleidekabinen und der Einbau einer Küche sowie die Runderneuerung der Technik. Zudem soll ein Vordach aus Holzkonstruktion Trapezblecheindeckung erstellt werden. Die Lagerung von Material erfolgt künftig in drei Containern, die auf der linken Seite am Zaun aufgestellt werden. Die Kosten betragen insgesamt ca. 29.250 Euro und werden vom FCU selbst übernommen, rund 30 % sollen dabei durch eine Förderung des Württembergischen Landesportbunds (WLSB) gedeckt werden. Die Kosten sind deshalb für das Vorhaben so niedrig, weil sehr viel in Eigenleistung erbracht werden kann seitens des Vereins.

Vom Gemeinderat wurde das Vorhaben sehr positiv aufgefasst und begrüßt. Bürgermeister Friz kündigte an, dass es im nächsten Schritt ein Gespräch mit allen nutzenden Vereinen gibt, bei dem die Planung noch einmal offiziell vorgestellt wird und auf Fragen und Anregungen eingegangen werden kann. Anschließend trifft der Gemeinderat die finale Entscheidung bezüglich der Verpachtung der Sportgerätehütte.

 

TOP 4: Kommunale Wärmeplanung – Information über die Auswahl des Dienstleisters

Frau Walser erläuterte folgenden Sachverhalt: Die Stadt Wendlingen hat als Konvoiführer im Frühjahr dieses Jahres die Fördermittel für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung beantragt. Ende September wurde seitens des Fördergebers das okay gegeben, dass die Ausschreibung der Leistungen erfolgen kann. Diese wurde direkt im Anschluss gemacht.

Ausschreibung:

Bei der bedingten Ausschreibung wurden 12 Unternehmen gebeten, ein Angebot für die Kommunale Wärmeplanung abzugeben. Es gingen 4 Angebote ein. Hiervon wurde das Angebot der EnergyEffizienz GmbH als das beste Angebot ausgewählt.

Kosten:

Im Richtpreisangebot wurde mit 5.000 € (ca. 1€ pro Einwohner) kalkuliert. Hiermit kann die Erstellung und 6 Jahre Lizenzgebühr des digitalen Zwillings von Greenventory bezahlt werden.

Förderung:

Der Förderbescheid und eine Zusage für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind noch nicht erfolgt. Hier wird weiterhin Druck gemacht, um den Start im neuen Jahr nicht zu gefährden. Der Auftrag kann erst erfolgen, wenn der Förderbescheid vorliegt bzw. wenn die schriftliche Zusage der vollen Förderung im Falle eines vorzeitigen Baubeginns vorliegt.

Digitaler Zwilling:

Dieser war ein wichtiges Element der Ausschreibung und er wird die zentrale Plattform der KWP. Hiermit kann schnell und einfach gearbeitet und gefiltert werden, und vor allem kann das Tool von Greenventory der Bürgerschaft zur Verfügung gestellt und Transparenz erzeugt werden. Auf Nachfrage in der Sitzung wurde erläutert, dass der Digitale Zwilling eine Planungshilfe ist und es für den Anfang sicherlich gut ist zu schauen, was das Tool kann. Im Zweifelsfall kann man auch jederzeit wieder darauf verzichten.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.04.2023 die Teilnahme am Konvoi der Stadt Wendlingen beschlossen und Mittel in Höhe von max. 7000 € bereitgestellt.

Für den gesamten Konvoi beträgt der Preis 183.000 € brutto. Nach der Landesförderung bleiben 35.000 € übrig. Auf Unterensingen entfallen rund 2.500 € plus jährlich rund 500 € für die Lizenzgebühren des digitalen Zwillings. Der Gemeinderat nahm die Kosten zur Kenntnis.

 

TOP 5: Anpassung der Hebesatzsatzung

Kämmerin Walser erläuterte folgenden Sachverhalt:

1. Anpassung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wurde letztmalig 2021 von 360 auf 370 Prozentpunkte erhöht. Der Durchschnitt im Landkreis Esslingen liegt derzeit bei 372 Prozentpunkten, einige Gemeinden haben jedoch bereits Erhöhungen für 2024 beschlossen.

Zu beachten ist, dass eine Gewerbesteuer bis zum Hebesatz von 395 v.H. von den Gewerbetreibenden 1:1 in ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden kann. Eine Erhöhung um 10 Prozentpunkte bringt der Gemeinde rd. 60.000 € Mehreinnahmen/Jahr.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Hebesatz der Gewerbesteuer auf 380 v.H. anzuheben.

2. Anpassung der Grundsteuer A und B

Die Grundsteuer wurde letztmalig 2021 von 340 auf 370 Prozentpunkte erhöht. Der Durchschnitt im Landkreis Esslingen liegt bei der Grundsteuer A bei 359, bei der Grundsteuer B bei 376 Prozentpunkten. Auch hier wurden in den vergangenen Monaten bereits Erhöhungen beschlossen.

Die finanziellen Auswirkungen bei einer Erhöhung der Grundsteuer A sind sehr gering, weshalb hier von einer Erhöhung abgesehen werden kann. Durch eine Erhöhung um 20 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B hätte die Gemeinde Mehreinnahmen von rd. 40.000 €/Jahr.

Eine Erhöhung um 20 Prozentpunkte bedeutet für den Steuerzahler Mehrkosten von ca. 13 €/Jahr bei einer Wohnung, ca. 21 €/Jahr bei einer DHH und ca. 27 €/Jahr bei einem EFH.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 390 v.H. anzuheben.

 

Bürgermeister Friz betonte in der Sitzung auch, dass man die Grundsteuerreform nicht dazu benutzen wird, um das Aufkommen im Haushaltsjahr 2025 nochmals zu erhöhen, sondern die Reform für die Gemeinde in der Summe aufkommensneutral gestalten wird.

Dies bedeutet natürlich nicht, dass es für einzelne Grundstückseigentümer keine Veränderungen geben wird.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die entsprechend angepasste Hebesatzsatzung, die damit zum 01.01.2024 in Kraft tritt.

 

TOP 6: Bauvorhaben

6.1 Schillerstraße 11, Flurstück Nr. 297/6; hier: Abbruch Garage, Errichten eines Carports mit Geräteschuppen, Wohnraumerweiterung im EG + OG

Frau Stoll erläuterte, dass das Baugrundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Blätscher“ liegt. Dieser gibt u.a. eine überbaubare Grundstücksfläche vor, die mit dem Carport um ca. ein Drittel überschritten wird. Die geplante Wohnraumerweiterung liegt vollständig außerhalb des Baufensters, ebenso wie die Terrasse mit Überdachung. Hierfür sind Befreiungen erforderlich.

Der technische Ausschuss sprach die Empfehlung an den Gemeinderat aus, dass für die endgültige Beurteilung des Vorhabens ein aktueller Lageplan erforderlich ist.

Daher wird die Verwaltung dies beim Bauherrn anfordern und das Thema ggfs. in die nächste Sitzung aufnehmen.

 

6.2 Lilienstraße, Flurstück Nr. 3952; hier: Neubau Einfamilienhaus und Garage

Frau Stoll erklärt, dass für das Baugrundstück der qualifizierte Bebauungsplan „Mittlere Braike“ maßgeblich ist. Für den an der Lilienstraße geplanten Stellplatz außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ist eine Befreiung notwendig. Sonst sind keine Gründe ersichtlich, die gegen das Bauvorhaben sprechen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die erforderliche Befreiung und das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.

 

TOP 7: Bekanntgaben und Verschiedenes

Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Bürgermeister Friz gab bekannt, dass ein Beschwerdeschreiben bei der Verwaltung einging, in dem das genehmigte Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch abseits von Silvester kritisiert wurde. Frau Stoll erläuterte in der Sitzung, dass in Unterensingen bereits seit Jahren keine Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen von Feuerwerk von der Gemeinde erteilt werden. Allerdings war in den zwei Fällen der Antragssteller Inhaber einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz, ausgestellt vom zuständigen Landratsamt. In diesen Fällen bedarf es keiner gesonderten Genehmigung der Gemeinde, derartige Vorhaben sind dann grundsätzlich nur anzuzeigen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde der Wunsch geäußert, dass man dennoch alles versuchen sollte, um solche Vorkommnisse in Zukunft zu verhindern. Frau Stoll bot an, dass das Ordnungsamt künftig angezeigte Vorhaben an das Landratsamt weiterleiten kann mit dem Hinweis, dass es in der Vergangenheit bereits Beschwerden gab.

 

Investitionen der Bodenseewasserversorgung

 

Des Weiteren wurde bekanntgegeben, dass bei dem Projekt Zukunftsquelle der Bodenseewasserversorgung der Kostenrahmen für Investitionen in den nächsten ca. 20 Jahren nach Überarbeitung der Pläne von ursprünglich 1,8 Mrd € auf rund 4,5 Mrd € angestiegen ist. Die Pläne können Stand jetzt, so nicht weiterverfolgt werden. Kostendämpfende Maßnahmen sowie der Erhalt von günstigen Kreditkonditionen werden nun geprüft.

 

Bildung eines Gemeindewahlausschusses

 

Zudem gab Frau Stoll bekannt, dass für die Gemeinderatswahl am 09.06.2024 ein Gemeindewahlausschuss gebildet werden muss, der über die Zulassung der Wahlvorschläge in dessen erster Sitzung zu entscheiden hat und idealerweise nach Auszählung der Wahl in einer zweiten Sitzung das Gemeinderatswahlergebnis feststellt. Für die Besetzung des Ausschusses sind ein Vorsitzender und mindestens zwei Beisitzer sowie für alle jeweils Stellvertreter erforderlich. Vorschläge für Beisitzer sowie deren Stellvertreter können direkt an Frau Stoll gesendet werden.

 

TOP 8: Anfragen der Gemeinderäte

Ein Gemeinderat merkte an, dass im Asphaltbereich in der neuen Ortsmitte wieder Risse und Unebenheiten entstanden sind. Bürgermeister Friz erklärte, dass eine komplette Neugestaltung dort momentan finanziell nicht darstellbar wäre und hier auch eine grundlegende Überplanung des ganzen Bereichs notwendig wäre. Vorerst wird sich der Bauhof der Stellen annehmen, um notdürftig zu sanieren.