Pressemitteilungen: Gemeinde Unterensingen

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Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 29.01.2024

Artikel vom 05.02.2024

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 29.01.2024

TOP 1: Einwohnerfragen

In der Sitzung waren zahlreiche Eltern von Kindern des Kinderhauses Brückenstraße anwesend und stellten Fragen zu Themen wie Rückerstattung von Gebühren aufgrund der dort aktuell reduzierten Betreuungszeiten bei der Ganztagesbetreuung, zu Maßnahmen der Personalgewinnung, zur Einführung der Kita-Info-App sowie zu Instandhaltungsmaßnahmen im Gartenbereich des Kinderhauses und des Kindeum 37.

Die Fragen wurden von der Verwaltung aufgenommen und werden im Nachgang schriftlich beantwortet und an die Elternbeiräte geschickt.

 

TOP 2: Erweiterung Räumlichkeiten Grundschulbetreuung Gebäude Schulstraße 35

In der Sitzung war der Architekt Herr Brost anwesend, um die Planung für eine Erweiterung der Räumlichkeiten der Grundschulbetreuung vorzustellen. Grund für die Erweiterung ist der begrenzte Platz der Räumlichkeiten der Grundschulbetreuung, insbesondere in der aktuellen Interimslösung mit nur zwei Räumen für über 70 angemeldete Kinder und im Hinblick auf den künftig anstehenden Anspruch auf Ganztagesbetreuung an der Grundschule.

Die neue Planung sieht neben den beiden Bestandsräumen einen großen weiteren Betreuungsraum mit knapp 140 Quadratmetern vor. Dieser Raum kann nach den Wünschen der Grundschulbetreuung unterteilt werden. Zusätzlich kommen im Südwesten und Westen des Gebäudes Dachterrassenflächen hinzu. Die bisher provisorische Fluchttreppe wird in eine Dauerlösung umgewandelt. Auch eingeplant ist ein eigener Außenspielbereich für die Grundschulbetreuung am Norden des Gebäudes. Die Kostenschätzung für die Erweiterung beläuft sich insgesamt auf ca. 812.000 Euro.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die vorgestellte Planung und die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 BauGB.

Im nächsten Schritt wird das Baugesuch bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht; mit der Baugenehmigung ist voraussichtlich im 3. Quartal 2024 zu rechnen. Nach der Fertigstellung des Hauptgebäudes der Grundschule soll im Anschluss die Realisierung der Maßnahme beginnen.

 

TOP 3: Projekt Rathaus-Erweiterung Gewerk Außenanlagen

Vom Planungsbüro „Station C23“ aus Leipzig war Herr Rudolph in der Sitzung anwesend, um den Nachtrag zum 1. Bauabschnitt und die Festlegung der weiteren Bauabschnitte vorzustellen.

Nachtrag 1. Bauabschnitt

Die ausführende Baufirma Stoll & Maurer hat ein Nachtragsangebot für Pflastersteine in zusätzlichen Größen vorgelegt.

Das Nachtragsangebot umfasst insgesamt 4 Positionen:

Pos. 01.01 Pflasterfläche aus Granit graugelb Mix, in den Formaten 10x10x8cm, 5x7x8cm, 20x5x8cm

Pos. 01.02 Frachtkosten Mindermengen

Pos. 01.03 Handling-/Transportkosten

Pos 01.04 Zulage Verlegung im Passeverband

Im Leistungsverzeichnis war für die Verlegung des Natursteinpflasters die Angabe enthalten „Format 8 x 8 x 8 cm, Verlegung in Passe“. Daraufhin wurden durch die Fa. Stoll & Maurer lediglich Steingrößen in diesem Format bestellt, obwohl für die „Verlegung in Passe“ unterschiedliche Steingrößen benötigt werden. Die Positionen 01.01 bis 01.03 sind nun erforderlich, um die Pflastersteine in der gewünschten Verlegeart „Passeverband“ im Gehweg um den Rathausneubau verlegen zu können.

Die Position 01.04. „Zulage Verlegung im Passeverband“ wird nicht benötigt, da die Verlegeart bereits im Leistungsverzeichnis beschrieben und angeboten wurde.

Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung des Nachtragsangebots mit den Positionen 01.01., 01.02, und 01.03 i.H.v. 20.862,00 Euro unter der Maßgabe zu, dass die Höhe der Handling- und Transportkosten noch einmal geprüft wird.

 

Festlegung weiterer Bauabschnitte

Aus Kostengründen war es der Wunsch des Gemeinderats in der Sitzung vom 06.11.2023 den ursprünglich geplanten zweiten Bauabschnitt, der die Flächen um das historische Rathaus wie auch den Bereich bis Kirchstraße einschließlich Zufahrt Adelberger Hof sowie Schulstraße bis zur Zufahrt Grundstück Bürgerhaus beinhaltete, nochmals aufzuteilen, so dass ein zweiter und ein dritter Bauabschnitt entstehen. Hierzu wurden verschiedene Varianten untersucht.

In Variante 1 umfasst der 2. Bauabschnitt nur das unmittelbare Umfeld des historischen Rathauses, was eine erhebliche Kosteneinsparung für die Umsetzung des dann neuen und reduzierten 2. Bauabschnitts zur Folge hätte. Da der neue Straßenverlauf vom Bestand abweicht, wäre hier allerdings eine Umplanung, insbesondere in der Höhenplanung, erforderlich, um in diesem Bereich Stellplätze zu ermöglichen.

In Variante 2 umfasst der 2. Bauabschnitt die Kirchstraße vom westlichen Planungsende bis zur Schulstraße einschließlich der Einmündung Höflestraße. Der 3. Bauabschnitt umfasst dann die Schulstraße ab der Einmündung Höflestraße bis zum nördlichen Planungsende. Diese Variante könnte mit geringem Umplanungsaufwand umgesetzt werden, jedoch wären Lagepläne und Kostenberechnung anzupassen.

In Variante 3 umfasst der 2. Bauabschnitt, wie in der Ursprungsplanung vorgesehen, Kirchstraße und Schulstraße im gesamten Planungsumgriff, was deutlich höhere Baukosten als die Varianten 1 und 2 zur Folge hätte.

Der Gemeinderat entschied sich einstimmig für die Umsetzung der Variante 1, die am kostengünstigsten ist und nur das direkte Umfeld zwischen den beiden Rathäusern sowie das direkte Umfeld am historischen Rathaus beinhaltet.

Der Zeitpunkt der Realisierung der weiteren Bauabschnitte wird sich dann an der finanziellen Situation der Gemeinde orientieren.


Verlegung der Hauptwasserleitung

Zusätzlich wurde in der Sitzung die geplante Verlegung der Hauptwasserleitung in der Kirchstraße von Herrn Spies vom Ingenieurbüro infra-teck GmbH aus Dettingen unter Teck vorgestellt:

Die geplante Verlegung der Hauptwasserleitung zwischen Höflestraße und Kirchstraße aus dem Bereich des Treppenaufgangs zwischen Kirchstraße und Schulstraße in die Straßenfläche Kirchstraße/Schulstraße ist bisher nicht Bestandteil der Baumaßnahmen in den Freianlagen Umfeld Rathaus-Neubau gewesen. Soll die komplette Verlegung im Zuge der Außenanlagen/Freianlagen Projekt Rathaus mit erfolgen, so wäre der Einbau der Leitung auch im Umgriff des laufenden 1. Bauabschnitt zu empfehlen, um nicht später die neu errichtete Asphaltdecke in der Kirchstraße wieder öffnen zu müssen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an.

Auch wurde vorgestellt, dass in diesem Zuge der Kanal über Kopflöcher saniert wird.

Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich der Verlegung der Hauptwasserleitung und der Sanierung des Kanals über Kopflöcher einstimmig zu. Ein Angebot für die Tiefbauarbeiten wird eingeholt und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt.

 

TOP 4: Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für Regionalbedeutsame Windkraftanlagen

Bürgermeister Friz erläuterte den Sachverhalt: Der Verband Region Stuttgart (VRS) beabsichtigt die Teilfortschreibung des geltendes Regionalplans vom 22.07.2009 im Kapitel 4.2. Vorgesehen ist die Festlegung von Vorranggebieten für Regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Die Regionalversammlung hat in Ihrer Sitzung am 25.10.2023 den entsprechenden Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, das erforderliche Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) beziehungsweise § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) durchzuführen.

Im Zuge der anstehenden Teilfortschreibung des Regionalplanes werden sogenannte „Vorranggebiete WEA“ ab einer Windleistungsdichte von 215 W/m² ausgewiesen (Berechnungshöhe in 160m über Grund, Basis: Klimaatlas LUBW). Innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen gibt es (fast) keine Flächen, welche diese Windleistungsdichte aufweisen, somit auch keine sogenannten „Vorranggebiete WEA“. Es handelt sich somit durchweg allenfalls um sogenannte „Grenzstandorte WEA“, das heißt Standorte mit einer Windleistungsdichte unter dem oben genannten Orientierungswert von 215 W/m². Von daher wird es mit Sicherheit innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen keinen „großen Windpark“ geben.

Auf Unterensinger Markung gibt es eine Potenzialfläche, die für eine Ausweisung in Frage kommt. Im Falle einer Meldung der Fläche an den Verband Region Stuttgart wären die Themen Landschaftsschutz, Naturschutz und Artenschutz sowie die Eigentumsverhältnisse im weiteren Verfahren abzuklären.

Der Gemeinderat entschied sich einstimmig gegen die Meldung der Potenzialfläche auf Unterensinger Markung. Grund hierfür ist die Erhaltung des Sauhag als einer der wichtigsten Erholungsräume und dem begrenzten Nutzen einer Windenergieanlage an dieser Stelle. Des Weiteren sprach man sich generell gegen die Zustimmung zu Windenergieanlagen im Sauhag aus, was insbesondere auch den von der Gemeinde Wolfschlugen ins Auge gefassten Standort „Apfelheke / Sauhag“ betrifft.

 

TOP 5: Bündelausschreibung Gas 2025 - 2027

Kämmerin Walser erläuterte hierzu folgenden Sachverhalt:

Nachdem die Gt-service GmbH zum 31.12.2023 die erteilten Dauerbeauftragungen aufgrund von mehreren erfolglosen Ausschreibungen in der Vergangenheit gekündigt hat, müssen nun wieder Einzelbeauftragungen durch den Gemeinderat erfolgen.

Die 14. Bündelausschreibung Gas verlief erfolglos, sodass man im Dezember 2023 im Rahmen einer Dringlichkeitsvergabe direkt mit dem Lieferanten verhandeln konnte. Die Gemeinde hat mit dem günstigsten Bieter Süwag für die Laufzeit 01.01.2024 – 31.12.2024 einen Gasliefervertrag abgeschlossen.

Die Gt-service GmbH hat nun im Rahmen von Einzelbeauftragungen eine neue Bündelausschreibung Gas für die Laufzeit 01.01.2025 bis 31.12.2027 angeboten.

Die Verwaltung schlägt vor, wie bisher nur für die Abnahmestellen Altbau Rathaus und Kirchstr. 36 Erdgas mit einem Anteil von 10 % Bioerdgas auszuschreiben. Die übrigen Gebäude sollen weiterhin mit 100 % Erdgas ohne Bioerdgas versorgt werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen zu und bevollmächtigte den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen in der Ausschreibung vorzunehmen.

 

TOP 6: Bündelausschreibung Strom 2025 - 2027

Nachdem die Gt-service GmbH auch hier zum 31.12.23 die erteilten Dauerbeauftragungen aufgrund von mehreren erfolglosen Ausschreibungen in der Vergangenheit gekündigt hat, müssen nun wieder Einzelbeauftragungen durch den Gemeinderat erfolgen.

Auch die 21. Bündelausschreibung Strom - Wärmestrom verlief erfolglos, so dass man hier im Dezember 2023 im Rahmen einer Dringlichkeitsvergabe direkt mit Lieferanten verhandeln konnte. Die Gemeinde hat mit dem günstigsten Bieter EnBW für die Laufzeit 01.01.2024 – 31.12.2024 einen Stromliefervertrag abgeschlossen.

Die Gt-service GmbH hat nun im Rahmen von Einzelbeauftragungen eine neue Bündelausschreibung Strom für die Laufzeit 01.01.2025 bis 31.12.2027 angeboten.

Die Verwaltung empfiehlt wie bisher für alle Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote zu beziehen.

Der Gemeinderat stimmte dem zu und bevollmächtigte den Aufsichtsrat der Gt-service GmbH die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen in der Ausschreibung vorzunehmen.

 

TOP 7: Bestellung eines Vertreters der bürgerlichen Gemeinde im Bürgernetzwerk UE e. V.

Am 27.02.2024 findet turnusgemäß die Jahreshauptversammlung des Bürgernetzwerks UE e. V. (BNW UE e. V.) statt.

Vertreter der bürgerlichen Gemeinde im BNW UE e. V. war in der Vergangenheit Bürgermeister Sieghart Friz. Da dessen Amtszeit als Vertreter der bürgerlichen Gemeinde (jeweils 4 Jahre) nun ausläuft, war für die neue Amtszeit wiederum vom Gemeinderat ein Vertreter der bürgerlichen Gemeinde zu wählen.

Der Gemeinderat wählte einstimmig Bürgermeister Sieghart Friz als Vertreter, der sich für die weitere Ausübung des Amtes bereit erklärte.

 

TOP 8: Kommunalwahlen am 09.06.2024 – Bildung des Gemeindewahlausschusses

Hauptamtsleiterin Stoll stellte folgenden Sachverhalt wie folgt dar:

Bildung des Gemeindewahlausschusses

Nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes ist für die Leitung der Kommunalwahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens 2 Beisitzern. Nachdem Bürgermeister Friz erneut für den Kreistag des Landkreises Esslingen kandidiert und kraft Gesetzes nicht gleichzeitig Mitglied eines Wahlorganes sein kann, muss der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter wählen. Nach der bisherigen Praxis in Unterensingen bestand der Gemeindewahlausschuss üblicherweise neben dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter aus zwei weiteren Beisitzern und deren Stellvertretern.

Es wurde vorgeschlagen, folgende Personen als Vorsitzender und Stellvertreter für den Gemeindewahlausschuss zu wählen:

Vorsitzende: Hauptamtsleiterin Yasmin Stoll

Stellvertreterin: Verwaltungsangestellte Nagath Saleh

Darüber hinaus wird weiter vorgeschlagen in den Gemeindewahlausschuss folgende zwei Beisitzer und in gleicher Anzahl Stellvertreter zu bestellen:

Beisitzerin: Frau Sibylle Jenz

Beisitzerin: Frau Gabriele Pfisterer

Stv. Beisitzerin: Frau Brigitte Baier

Stv. Beisitzer: Herr Dr. Markus Kemmner

Der Gemeinderat wählte die vorgeschlagenen Personen einstimmig.

Zudem wurde beschlossen, dass am Sonntag, 09.06.2024, zwischen Wahlhandlung und Auszählung bei der Gemeinderatswahl sowie der Kreistagswahl unterbrochen wird und die Auszählung der Gemeinderats- und Kreistagswahl am darauffolgenden Tag, Montag, 10.06.2024, edv-gestützt auf dem Rathaus ab 08.00 Uhr stattfindet.

Die ehrenamtlichen Wahlhelfer werden nach der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit der Gemeinde Unterensingen entschädigt.

Für die Kandidatenvorstellung im Amtsblatt entschied sich der Gemeinderat für das Standard-Paket des Nussbaum-Verlags.

 

TOP 9: Bekanntgaben und Verschiedenes

 

Finanzielle Beteiligung der Umlandgemeinden an den Sanierungen der weiterführenden Schulen in Wendlingen

Bürgermeister Friz gab bekannt, dass ein Schreiben des Wendlinger Bürgermeisters, Steffen Weigel, einging, in dem es um die geplante Sanierung der Gebäude der Johannes-Kepler-Realschule und des Robert-Bosch-Gymnasiums in Wendlingen geht. Beabsichtigt ist die Beteiligung der Umlandkommunen an den Sanierungskosten. Eine erste grobe Kostenschätzung der Sanierungsarbeiten hat einen Baukostenaufwand in Höhe von derzeit voraussichtlich ca. 40 Mio. Euro ergeben. Bezüglich des genauen Anteils der Gemeinde Unterensingen an den Kosten wird man sich noch mit der Stadt Wendlingen austauschen.

 

Ministerin Gentges kommt nach Unterensingen

Zudem wurde bekanntgegeben, dass es am 22. Februar um 18 Uhr eine CDU-Veranstaltung geben wird, in der die Justizministerin Frau Gentges nach Unterensingen kommt und für Fragen zur Verfügung steht.

 

Glasfaserausbau

Bezüglich des Glasfaserausbaus wurde bekanntgegeben, dass man derzeit etwas hinter dem Zeitplan zurückliegt, allerdings hat die ausführende Firma die Arbeiten jetzt wiederaufgenommen und man hofft, dass die Arbeiten jetzt an Fahrt aufnehmen. Bürgermeister Friz erklärte, dass der zügige Ausbau für ihn oberste Priorität hat.

Er nimmt zusammen mit Frau Stoll regelmäßig an den Baustellenterminen teil.

Der Gemeinderat wird über den weiteren Fortgang der Arbeiten auf dem laufenden gehalten.

 

Einsatz von fachfremdem Personal in den Kitas

Hauptamtsleiterin Stoll gab außerdem bekannt, dass man den Einsatz fachfremden Personals in den Kitas geprüft hat. Demnach können beispielsweise Eltern als zusätzliche Kräfte eingesetzt werden, aber diese können nicht auf den Mindestpersonalschlüssel angerechnet werden. Demzufolge kann eine Notbetreuung aus rechtlichen Gründen nicht durch den Einsatz fachfremden Personals verhindert werden.

 

Entlastung von landwirtschaftlichen Betrieben, Gärtnereien und ähnlichen Betrieben bei den Wassergebühren

Wie vom Gemeinderat in der Dezembersitzung gewünscht, wurde seitens der Verwaltung geprüft, ob eine solche Entlastung möglich ist.

Kämmerin Walser teilt hierzu allerdings gibt, dass es rechtlich hier keine Möglichkeit gibt. Lediglich die Absetzung beim Abwasser ist zulässig.

Sie teilt weiter mit, dass es jedoch eventuell ab 2025 einen kleinen Spielraum zur Reduzierung der Gebühren geben könnte.

 

Geänderte Öffnungszeiten Rathausverwaltung

Zuletzt gab Bürgermeister Friz bekannt, dass es ab dem 1. März 2024 geänderte Öffnungszeiten im Rathaus geben wird: Dienstagnachmittag wird das Rathaus künftig von 15:30 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein und die frühe Öffnungszeit donnerstags ab 7 Uhr fällt mangels Nutzung durch ausreichend Kundschaft weg, sodass auch donnerstags ab 8 Uhr geöffnet ist. Sondertermine sind auch nach wie vor außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

 

TOP 10: Anfragen der Gemeinderäte

Es gab keine Anfragen aus dem Gemeinderat.