Pressemitteilungen: Gemeinde Unterensingen

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Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2023

Artikel vom 16.01.2024

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2023

TOP 1: Einwohnerfragen

Ein Einwohner fragte, welche Auswirkungen der erhöhte Einsatz der Ortspolizeibehörde (Stellenanteil 50%) auf den ruhenden Verkehr hat. Von der Verwaltung wurde erläutert, dass sich insb. das Falschparken nach anfänglich deutlich mehr Verwarnungen signifikant reduziert hat.

Zudem wurde gefragt, wie der Stand bei der Prüfung von Energiesparpotenzialen bei Gemeindegebäuden ist. Von der Verwaltung wurde erläutert, dass im Kindeum 35 vor fünf Jahren die Fenster erneuert wurden und erst kürzlich der Musikpavillon saniert wurde. Zudem steht im Kindergarten in der Au demnächst die Sanierung der Heizung an.

Die Gemeinde lässt regelmäßig Gebäudechecks erstellen (wie für das Gebäude Schulstraße 35, Musikpavillon und KiWi in der Au in der Sitzung vom 06.11.2023 vorgestellt) und kontrolliert die Verbräuche bei Strom, Gas etc. aller Gemeindegebäude.

Ebenfalls wurde gefragt, wann die Baustelle Außenanlagen am neuen Rathaus wieder weitergeht. Bürgermeister Friz erklärte, dass seitens der Verwaltung alles getan wird, damit es weitergeht, allerdings gibt es derzeit vertragliche und finanzielle Themen, die in der Klärung sind. Die Verwaltung ist selbstverständlich an einer schnellstmöglichen Fertigstellung der Außenanlagen interessiert.

In der Sitzung war zudem Elternschaft des Kinderhauses Brückenstraße anwesend, die die Betreuungssituation im Kinderhaus aufgrund Krankheitsausfällen und ab Januar unbesetzter Stellen bemängelte und fragte, was die Gemeinde plant, um die Situation zu verbessern und um Mitarbeiter zu finden. Die Verwaltung erläuterte, dass die Leitungsstelle des Kinderhauses nahtlos nachbesetzt werden konnte. Die Stelle der stellvertretenden Einrichtungsleitung wird ebenfalls so schnell wie möglich in Abstimmung mit der neuen Leitung gezielt ausgeschrieben. Die ab Januar unbesetzte Vollzeitstelle im Ü3-Bereich wurde bereits ausgeschrieben, allerdings sind bisher keine Bewerbungen eingegangen. Die Gemeinde hat außerdem eine zeitlich unbegrenzte Ausschreibung unbefristet in Voll- und Teilzeit im Betreuungsbereich veröffentlicht.

Von der Elternschaft wurde auch gefragt, ob man alternative Wege für die Ausschreibung in Betracht gezogen hat. Bürgermeister Friz erklärte, dass Social-Media-Kanäle nicht ohne zusätzliches Personal betrieben werden können und daher diese Wege nicht genutzt werden können. Allerdings wird noch vor Weihnachten im Portal NeckarFilsJobs ein Profil der Gemeinde angelegt und hierüber Stellenausschreibungen platziert.

Auf Nachfrage bezüglich der Rückerstattung von Gebühren bei Ausfallzeiten/Einschränkungen bei der Betreuungszeit wurde erläutert, dass diese von der Verwaltung notiert werden und dann ein entsprechender Vorschlag an den Gemeinderat erfolgt, der über einen Erlass von Gebühren zu entscheiden hat. Grundsätzlich ist dies nach der Gebührenordnung nicht vorgesehen, da die Gebühren lediglich einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten decken.

Zum Thema Notbetreuung wurde zudem gefragt, warum das gesamte Haus geschlossen wird, wenn es mehr als 40 Anmeldungen gibt bei einer Notbetreuung mit max. 40 Kinder. Die Verwaltung erläuterte, dass sich die Verwaltung in Absprache mit den Einrichtungsleitungen zu dieser Lösung entschieden hat, damit im Bedarfsfall zügig reagiert werden kann und nicht erst Arbeitgeberbescheinigungen seitens der Eltern vorgelegt werden müssen, die dann wiederum entsprechend priorisiert werden müssten.

Zuletzt wurde auch gefragt, wie die Empore im Obergeschoss Kinderhaus gesichert werden. Der anwesende Architekt Brost erläuterte, dass die gesetzlich vorgeschriebene Höhe von 1,10 Metern eingehalten ist, weswegen rechtlich gesehen keine zusätzliche Sicherung notwendig ist. In Absprache mit der Einrichtungsleitung hat man sich bei einem Ortstermin dazu entschieden ein Angebot für eine Erhöhung der Mauer einzuholen.

 

TOP 2: Sanierung Grundschule 2. BA Hauptgebäude – Vorstellung der Umplanung im Erdgeschoss und Stellungnahme der Gemeinde zum Baugesuch

Bürgermeister Friz erläuterte den Sachverhalt und merkte an, dass noch kein Baubeschluss gefasst wird, sondern man lediglich das Baugesuch auf den Weg zum Landratsamt bringt und hofft, dass die Zuschusssituation bald geklärt ist.

Der zuständige Architekt Herr Brost war in der Sitzung anwesend und stellte die Planungen vor. Die Umplanung sieht vor, im EG des Hauptgebäudes der Grundschule ein Bistro anzusiedeln, welches durch eine Terrasse mit Wintergarten zum Schulhof hin erweitert werden kann. Dann wären insgesamt 120 Plätze möglich (ohne Terrasse 72). Eine Ausgabeküche und Personalräume sind ebenfalls vorgesehen. Um den zwangsläufig durch das Bistro entstehenden Lärmpegel und die Gerüche im Hauptgebäude im Hinblick auf die Klassenzimmer im OG einzudämmen, ist die Einhausung der Treppe vorgesehen. Dadurch kann die ursprünglich geplante und aus Brandschutzgründen notwendige Außentreppe zur Schulstraße hin grundsätzlich entfallen. Künftig zusätzlich eingeplant sind auf Wunsch der Grundschule ein Lehrer-Arbeitsraum und ein Kopierraum. Raum hierfür schafft der Entfall der ehemaligen Schulküche-Räumlichkeiten, wodurch auch ein separates Konrektorat, Rektorat und Sekretariat möglich werden.

Für die Sanierung des Hauptgebäudes der Grundschule liegt eine Baugenehmigung vor. Jedoch ist für die Umsetzung der Umplanung ein weiterer Bauantrag notwendig. Die geplante Fertigstellung des Hauptgebäudes auf Ende des laufenden Schuljahres wird sich durch die Umplanung auf ca. Anfang 2025 verzögern.

Für das Baugrundstück gilt der Bebauungsplan „Schul- und Sportgelände“. Gründe, die gegen die Erteilung des Einvernehmens sprechen, sind aus Sicht der Verwaltung nicht ersichtlich.

Die anfallenden Kosten für die vorgestellte Umplanung im EG des Hauptgebäudes der Grundschule belaufen sich auf 775.000 Euro (brutto, inkl. Nebenkosten), die zusätzlich zu den bereits geplanten Kosten hinzukommen.

Der Gemeinderat hat der Umplanung wie vorgestellt einstimmig zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

 

TOP 3: Hochwasserpumpwerk

- Reparaturkosten der Pumpe und Tausch-

In der Sitzung war Herr Lajdych vom Gruppenklärwerk Wendlingen anwesend und erläuterte den Sachverhalt. In der Sitzung des Gemeinderats am 24.01.2023 wurde der Sachverhalt zur Reparatur der ersten Hochwasserpumpe vorgestellt und aufgrund der Erfahrungen mit der Reparatur empfohlen die zweite Pumpe zu ersetzen. Bei der ersten Ausschreibung der Leistungen im Herbst 2023 gab es keine Angebote für den Pumpentausch, weshalb sich die Verwaltung in Abstimmung mit dem Gruppenklärwerk Wendlingen (GKW) dazu entschloss ein weiteres Mal auszuschreiben. Bei der Submission der zweiten Ausschreibung am 29.11.2023, 11 Uhr, lagen 2 Angebote vor, diese liegen allerdings etwa doppelt so hoch, wie die Kostenschätzung von etwa 150.000 € für den Pumpentausch.

Nach Rücksprache mit Herrn Lajdych und Frau Yakoubou vom GKW lautete die Empfehlung daher die Ausschreibung aufzuheben und die zweite Pumpe ebenfalls zu reparieren. Die Ausschreibung wurde daher aufgehoben und die beiden Bieter mit entsprechendem Schreiben informiert.

Ein Angebot für die Reparatur wird derzeit noch erwartet, jedoch rechnet man mit einem Angebot von maximal 150.000 €, eher aber um die 100.000 €.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung der Firma KSB-Service Center Reutlingen mit der Reparatur der zweiten Hochwasserpumpe im Jahr 2024.

Die Entscheidung wirkt sich auch auf den TOP Abwassergebühren für 2024 aus, da die Kosten für die Hochwasserpumpe in nicht unerheblichem Maße die Niederschlagswassergebühren beeinflussen.

 

TOP 4: 3. Änderungssatzung zur Satzung vom 01.01.2020 – Änderung der Abwassergebühren zum 01.01.2024

Frau Bühler-Hofmann von der Verwaltung erläuterte folgenden Sachverhalt: Die Verwaltung hat für das Jahr 2022 eine Nachkalkulation erstellt und dabei festgestellt, dass im Bereich des Schmutzwassers eine kleine Überdeckung erwirtschaftet wurde, während im Bereich Niederschlagswasser eine Unterdeckung auszuweisen ist. Dies ist vor allem auf die Reparaturkosten der Hochwasserpumpe im Hochwasserpumpwerk zurückzuführen.

Die aktuellen Gebühren seit dem 01.01.2023 liegen bei

2,61 €/m³ für Schmutzwasser und

0,52 €/m² für Niederschlagswasser.

Da das Hochwasserpumpwerk dem Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung zugerechnet wird, wirkt sich die Entscheidung des Gemeinderats bezüglich der Reparatur der Pumpe auf die Niederschlagswassergebühren aus. Da die Kosten bei einer Reparatur nicht mehr investiv sind, führen diese zu einem höheren Gebührensatz. Da für das Jahr 2024 erstmals auch Kosten für die Durchführung der Eigenkontrollverordnung (EKVO) berücksichtigt sind, steigen die Kosten gegenüber den Vorjahren zusätzlich. Die Gemeinde ist jedoch verpflichtet, diese Maßnahme anzugehen und umzusetzen. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.03.2023 auch so beschlossen.

Mit Ausgleich von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren ergeben sich folgende Gebührensätze:

Schmutzwasserbeseitigung 2,67 €/m³

Niederschlagswasserbeseitigung 0,75 €/m².

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Abwassersatzung mit den genannten Gebührensätzen zum 01.01.2024.

 

TOP 5: 1. Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 01.01.2020 – Anpassung der Wasserversorgungsgebühren zum 01.01.2024

Frau Bühler-Hofmann stellte den Sachverhalt dar: Die Verwaltung hat für das Jahr 2024 eine Neukalkulation der Wassergebühren beauftragt. Grund hierfür sind die stetig gestiegenen Kosten im Bereich des Wasserbezugs und Strom, die bereits im Jahr 2023 dafür gesorgt haben, dass im Eigenbetrieb Wasserversorgung nur ein kleiner oder überhaupt kein Gewinn möglich ist. Die bisherigen Gebühren sind nicht mehr kostendeckend.

Die Gebühren der Wasserversorgung wurden zuletzt zum 01.01.2020 angepasst.

Die Verwaltung hat aufgrund der erheblichen Gebührensteigerungen zwei Varianten kalkulieren lassen. In Variante 1 bleiben die Grundgebühren in einem vergleichbaren Maß wie bisher vorhanden. Variante 2 sieht eine stärkere Erhöhung der Grundgebühren vor, um den Preis pro Quadratmeter verbrauchtem Wasser nicht so stark steigen zu lassen. Bei einer erhöhten Grundgebühr (durch diese können maximal 50 % der Fixkosten gedeckt werden) werden alle Bürger unabhängig von der Verbrauchsmenge gleichermaßen etwas mehr belastet. Variante 1 belastet diejenigen stärker, die größere Wassermengen verbrauchen.

Die bisherigen Gebühren seit 01.01.2020 für einen Haushalt liegen bei

Grundgebühr: 3,55 €/Monat

Verbrauchsgebühr: 2,58 €/m³

Variante 1 sieht künftig folgende Gebühren vor:

Grundgebühr: 3,56 €/Monat

Verbrauchsgebühr 3,00 €/m³

Variante 2 hätte folgende Gebühren:

Grundgebühr: 5,74 €/Monat

Verbrauchsgebühr: 2,82 €/m³

Im Gemeinderat wurde angemerkt, dass Variante 1 besonders auch landwirtschaftliche Betriebe benachteiligen würde.

Daher legte sich der Gemeinderat auf Variante 1 fest. Die Anregung aus der Mitte des Gemeinderates, welche Möglichkeiten es gibt die Landwirtschaft, Gärtnereien und andere Betriebe zu entlasten, wird die Verwaltung prüfen und den Gemeinderat zeitnah vom Ergebnis wieder unterrichten.

Der Gemeinderat beschließt daraufhin die Anpassung der Wasserversorgungsgebühren zum 01.01.2024 auf der Grundlage von Variante 1.

 

TOP 6: Änderung der Vereinsförderrichtlinie

Die Vereinsförderrichtlinie stammt ursprünglich aus dem Jahr 2008. Seither erfolgten daran keine nennenswerten Änderungen mehr. Allerdings muss aufgrund der geplanten Anpassungen der Benutzungsordnungen für die Hallen und den Sportplatz auch die Vereinsförderrichtlinie geändert werden. Zudem gab es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen über das Thema Doppelbezuschussung.

Folgende Punkte sollten deshalb angepasst werden.

III Ziffer 1.3 und 2.3 Thema Doppelbezuschussung: Zukünftig sollen nur noch Jugendliche, die auch Mitglieder sind, bezuschusst werden und auch nur noch einmal pro Verein.

III Ziffer 5.1: kostenlose Überlassung an Kinder und Jugendliche: Eine kostenlose Überlassung an Kinder und Jugendliche erfolgt nicht mehr. In den Benutzungs- und Entgeltordnungen wird hierfür ein geringer Betrag festgesetzt werden.

III Ziffer 5.2: Freiveranstaltung: Bei Ziffer 5.2 werden UDEON und Bettwiesenhalle durch „öffentliche Einrichtung“ ersetzt, sodass z.B. auch der Sportplatz oder der Bürgertreff beinhaltet sind.Zur Klarstellung wird eingefügt, dass es sich bei der Freiveranstaltung um einen Taghandelt.Bei besonderen Jubiläen soll eine zusätzliche Freiveranstaltung möglich sein.

Der Gemeinderat stimmte den Änderungen zu und beschloss die neue Vereinsförderrichtlinie zum 01.01.2024.

 

TOP 7: Förderung der Radmobilität der Beschäftigten der Gemeinde Unterensingen

Frau Stoll erläuterte den Sachverhalt: Das Dienstradangebot des Landes Baden-Württemberg (Verwaltungsvorschrift JobBike BW), welches sich an die Landesbeamtinnen und -beamte sowie Richter/-innen richtet, ist analog auch auf Kommunalbeamte anzuwenden. Mit Wirkung zum 01. März 2021 ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) in Kraft getreten. Der TV-Fahrradleasing bildet die Rechtsgrundlage für das Dienstradangebot der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Eine Verpflichtung ergibt sich für die Gemeinde als Arbeitgeber dadurch jedoch nicht. Ob den Beschäftigten grundsätzlich ein Angebot für das Dienstradleasing unterbreitet werden soll, obliegt der letztendlichen Entscheidung dem Gemeinderat. Die Grundlage für das Dienstradangebot bildet der Leasing- bzw. Leasingrahmenvertrag zwischen der Gemeinde als Arbeitgeberin (Dienstherr für die Beamten) und einem Leasinggeber.

Beschäftigte erhalten für die Beschaffung eines neuen Fahrrads oder Pedelecs einen Gehaltsvorschuss, der über die nächsten 24 Monate getilgt wird. Bei vorzeitigem Ausscheiden ist der Restbetrag des Vorschusses direkt an die Gemeinde zurückzuzahlen. Zusätzlich wird allen Beschäftigten für Fahrradfahrten vom Wohnort zum Dienstort ein Radlerbonus in Höhe von maximal 3,00 € pro Tag gewährt, wobei jährlich maximal 100 Fahrradfahrten bzw. Tage ausbezahlt werden können.

Im Gemeinderat wurde die Idee eines solchen Angebots für Beschäftigte der Gemeinde positiv aufgefasst und daher mehrheitlich beschlossen die Förderung der Radmobilität für Mitarbeitende zum 01.01.2024 zunächst auf ein Jahr befristet einzuführen, um zu schauen, wie das Modell grundsätzlich ankommt.

 

TOP 8: Zustimmung zur Annahme von Spenden

Folgende Spenden sind bei der Gemeinde Unterensingen im Zeitraum vom 11.07.2023 – 29.11.2023 eingegangen:

 

Tag der Zuwendung

Zuwender

Empfänger

Betrag

Sach- /Geldspende

27.07.2023

Gasthaus Heber GmbH

Dorffest

1.000,00 €

Geldspende

26.07.2023

Diverse Sommerlicher Nachmittag

Kindergarten Brückenstraße

Seniorenarbeit

 

100,00 €

200,75 €

 

Geldspende

Geldspende

12.09.2023

Gasthaus Heber GmbH

Dorffest

365,00 €

Geldspende

12.10.2023

Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen

Generationenprojekt Jung & Alt

8.000,00 €

Geldspende

 

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden einstimmig zu.

 

TOP 9: Bauvorhaben

9.1 Schillerstraße 11, Flurstück Nr. 297/6; hier: Abbruch Garage, Errichten eines Carports mit Geräteschuppen, Wohnraumerweiterung im EG + OG

Frau Stoll erläuterte den Sachverhalt: Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Blätscher“.

Dieser gibt u.a. eine überbaubare Grundstücksfläche vor, die mit dem Carport um ca. ein Drittel überschritten wird. Die geplante Wohnraumerweiterung liegt vollständig außerhalb des Baufensters, ebenso wie die Terrasse mit Überdachung und das geplante Vordach. Hierfür sind Befreiungen erforderlich.

Entsprechend der Empfehlung des Technischen Ausschusses beschloss der Gemeinderat einstimmig die Erteilung der erforderlichen Befreiung und des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB.

 

TOP 10: Bekanntgaben und Verschiedenes

Abschiebung Hausmeister Herr Sielca

Bürgermeister Friz gab bekannt, dass bezüglich des Hausmeisters der Gemeinde, Herrn Sielca, aktuell zahlreiche verwaltungsinterne Gespräche über die richtige Vorgehensweise stattfinden. Man ist in dieser Sache zu dem Schluss gekommen, dass der Arbeitskreis Asyl eine Petition einreichen sollte und die Gemeinde das Vorhaben in Person von Bürgermeister Friz als (ehemaliger) Dienstvorgesetzter unterstützen wird, wobei man sich politischer Äußerungen enthält.

Glasfaserausbau

Zusätzlich gab Herr Friz bekannt, dass die Kommunikation beim Glasfaserausbau seitens der NetCom/Netze BW/ausführende Baufirma zukünftig besser werden muss. Grund hierfür war ein bei der Gemeinde eingegangenes Beschwerdeschreiben, in dem die nicht erfolgte Ankündigung der Arbeiten durch die ausführende Firma bemängelt wurde. Ein eindringliches Gespräch mit der planenden Netze BW, die entsprechend auf die ausführende Baufirma einwirken muss, wurde bereits geführt und auch vor Ort wurde die Baufirma von der Verwaltung mehrfach angewiesen.

Spielplatzprojekt

Gemeinderätin Seefeldt gab in der Sitzung bekannt, dass es in Unterensingen ein Projekt mit dem Titel „Die Zukunftssicherung der Spielplätze“ geben wird, bei dem man sich im Rahmen eines Beteiligungsworkshops einbringen kann, wie die Spielplätze in Unterensingen zukünftig gestaltet werden sollen. Das Projekt ist ab Januar bis Juni 2024 geplant.

Finanzielle Situation Dorffest

Als erfreuliche Meldung gab Bürgermeister Friz bekannt, dass die Abrechnung des Dorffestes erfolgt ist und dass Fest die Gemeinde etwas weniger als 10.000 Euro kostete, womit die Grenze erfreulicherweise eingehalten werden konnte.

Bündelausschreibungen Strom und Gas

Frau Bühler-Hofmann gab bekannt, dass bei der Bündelausschreibung von Strom und Gas für die Jahre 2023-2025 alle Lose vergeben wurden bis auf den Wärmestrom. Nachdem eine erneute Ausschreibung sowie ein Verhandlungsverfahren ebenfalls ergebnislos blieben, nahm man direkten Kontakt mit Lieferanten auf, wobei das Angebot der EnBW am günstigsten war. Beim Gas mussten ebenfalls Angebote eingefordert werden, wobei das Angebot der Firma Süwag am günstigsten war.

Gemeinsamer Holzverkauf

Des Weiteren gab Bürgermeister Friz bekannt, dass Herr Sachs vom Forstamt mitteilte, dass sich in Köngen kein separater Holzverkauf lohnt und gefragt hat, ob man einen gemeinsamen Holzverkauf mit Köngen macht.

Der Gemeinderat war der Meinung, dass man von einer gemeinsamen Versteigerung absehen sollte.

Senkung Gehweg Bergstraße

Zuletzt gab Bürgermeister Friz bekannt, dass die Verwaltung sich die Senkung am Gehweg in der Bergstraße unterhalb des Gemeindehauses mit dem externen Tiefbauingenieur angeschaut hat. Hier ist als Erstmaßnahme eine Aufgrabung im Straßenbereich empfohlen worden, da vermutet wird, dass eine Absenkung im Untergrund die Ursache ist. Der Wassermeister Herr Maigler empfahl die Aufgrabung an dieser Stelle erst Anfang 2024 vorzunehmen, da in diesem Bereich insb. die Schieber in keinem guten Zustand mehr sind und das Wasserwerk vermeiden möchte, dass es zu Problemen bei der Wasserversorgung kurz vor Weihnachten für die Anwohner kommt und diese nicht zeitnah behoben werden können. Daher ist die Aufgrabung nun für Februar geplant.

 

TOP 11: Anfragen der Gemeinderäte

Aus dem Gemeinderat kam die Frage, wer die Abnahme der mittlerweile zum Abschluss gekommenen Umfahrung der B313 macht. Bürgermeister Friz erläuterte, dass der zuständige Mitarbeiter der Deutschen Bahn derzeit nicht erreichbar ist und die Abnahme im Januar stattfinden soll.