Pressemitteilungen: Gemeinde Unterensingen

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Vogelgrippe: Landkreis Esslingen erlässt Stallpflicht

Artikel vom 17.02.2023

Vogelgrippe: Landkreis Esslingen erlässt Stallpflicht

Das Amt für Veterinärwesen im Landratsamt Esslingen hat eine Aufstallungspflicht für Geflügel in einem Gebietsstreifen von 500m Breite ab Uferlinie beidseits des Neckars erlassen. Grund ist der Nachweis der Geflügelpest im Landkreis.

Alle Geflügelhalter haben mit sofortiger Wirkung das Geflügel (zum Geflügel zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus) aufzustallen. Dies gilt sowohl für gewerbliche wie für private Haltungen.

Nachfolgend der Link zur Allgemeinverfügung: https://bit.ly/3luMic0

 

PM Landkreis Esslingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln hat den Landkreis Esslingen erreicht. Derzeit sind Proben von drei Möwen aus Deizisau im Landeslabor positiv getestet worden. Die Bestätigung des nationalen Referenzlabors steht noch aus.

In Anbetracht der Gesamtlage haben aber bereits jetzt alle Geflügelhalter in einem Gebietsstreifen von 500m Breite ab Uferlinie beidseits des Neckars im Landkreis Esslingen mit sofortiger Wirkung das Geflügel bis zum 31.03.2023 aufzustallen. Dies gilt sowohl für gewerbliche wie für private Haltungen. Das Veterinäramt wird die hier bekannten Geflügelhalter gesondert anschreiben und die Einhaltung der Aufstallungspflicht überprüfen.

Vogelgrippeviren können Grundsätzlich auch andere Säugetiere und den Menschen infizieren. Für den aktuell gefundenen Stamm gilt, dass trotz der sehr hohen Anzahl an weltweiten Ausbrüchen bei Geflügel Infektionen beim Menschen weiterhin selten sind. Die Ansteckungsgefahr ist also sehr gering.

Trotzdem wird empfohlen, für ggf. zu entsorgende vereinzelte Fundtiere geeignete persönliche Schutzausrüstung zu tragen (Handschuhe, ggf. Einmal-Schutzkleidung, bei Aerosolbildung FFP-3 Maske).

Sollten gleichzeitig drei oder mehr tote oder kranke Vögel aufgefunden werden, bitten wir um Verständigung des Veterinäramts:

veterinaeramt(@)lra-es.de

0711 / 3902 41500

 

Beprobung und Entsorgung wird dann von hier aus veranlasst.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Freundliche Grüße

Marquardt

Dr. Christian Marquardt

Landratsamt Esslingen

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt