Pressemitteilungen: Gemeinde Unterensingen

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Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.04.2024

Artikel vom 22.04.2024

Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.04.2024

Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.04.2024

 

Top 1: Einwohnerfragen

Ein Einwohner übte Kritik an den laufenden Baumaßnahmen im Hauptgebäude der Grundschule im Rahmen der Sanierung. Er fragte, wer die Firma beauftragt hat, die direkt nach den Osterfeiertagen den Abbruch einiger Wände im Erdgeschoss vollzogen hat.

Bürgermeister Sieghart Friz verwies auf den einstimmigen Beschluss des Gemeinderats für diese Maßnahme, der nun umgesetzt wird. Die Umplanung wurde intensiv vom Gemeinderat beraten und Herrn Architekt Brost die Freigabe erteilt, gewisse, genehmigungsfreie Maßnahmen wie den Abriss vorzunehmen, damit es keine Verzögerungen in der Baumaßnahme gibt. Er erklärte auch, dass die Schulleitung und das Lehrerkollegium ausdrücklich die Umplanung befürwortet und ein Bistro im UG ablehnt, da sie dann auf den aktuellen Werkraum verzichten müssten.

 

Top 2: Einbringung des Haushaltsplans 2024

In der Sitzung wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2024 vorgestellt. Bereits im Vorfeld hatten die Gemeinderäte in einer Finanzklausur mögliche Einsparungen geprüft.

Bürgermeister Sieghart Friz erläuterte in seiner Haushaltsrede die Gründe für das Defizit und gab einen umfassenden Überblick über laufende, zukünftige und kürzlich abgeschlossene Projekte. Ein vorrangiges Ziel besteht darin, die Finanzen der Gemeinde wieder zu stabilisieren.

Der Bürgermeister ging auch auf die Personalsituation ein und betonte die hohe Fluktuation der letzten beiden Jahre. Der Haushalt beläuft sich auf ein Gesamtvolumen von 15,3 Millionen Euro und weist ein Minus von 1,87 Millionen Euro im Ergebnishaushalt auf. Die Ursachen für das aktuelle Ungleichgewicht im Haushalt sind vielfältig. Eine davon ist die zunehmende finanzielle Belastung der Gemeinden durch gesetzliche Vorgaben, ohne angemessene Unterstützung bei Investitionen und laufenden Kosten.

Ein Beispiel dafür ist der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, der dazu veranlasst, Kitas zu bauen und Personal einzustellen. Ein weiteres Beispiel ist der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsgrundschulplatz, der bereits bei laufenden Schulumbauten berücksichtigt wurde, jedoch erst kürzlich die Fördermodalitäten bekannt gegeben wurden. In Vorleistung gehen muss man trotzdem.

Die Unterbringung von Geflüchteten ist ebenfalls ein aktuelles Thema. Die Gemeinde muss 13 Menschen aus der Ukraine und elf aus anderen Nationen unterbringen. Insgesamt zahle es sich nun aus, dass bereits 2015 der Neubau der Flüchtlingsunterkunft in der Bachstraße angegangen wurde. Durch diesen Neubau habe die Gemeinde nun den Spielraum, den viele andere Städte und Gemeinden nun nicht mehr haben.

Mit der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts haben außerdem immer mehr Gemeinden Schwierigkeiten, ihren Haushalt auszugleichen. Bürgermeister Sieghart Friz macht jedoch Hoffnung, indem er darauf hinwies, dass trotz eines geplanten Defizits die Endabrechnungen bis auf das Jahr 2018 positiv ausfielen.

Für das Jahr 2024 sind keine neuen Bauprojekte geplant, sondern lediglich die bereits begonnenen werden fortgesetzt. Dazu gehört auch die Renovierung des alten Rathauses, für die 1,15 Millionen Euro vorgesehen sind. Von den Gesamtkosten von 2,5 Millionen Euro werden 1,2 Millionen Euro vom Land gefördert.

Der Bürgermeister kündigte an, dass einzelne Räume im Rathaus- Altbau von Vereinen, Organisationen und Privatpersonen genutzt werden können, wobei der Gemeinderat über das genaue Nutzungskonzept letztlich noch zu entscheiden hat. Ein genauer Fertigstellungstermin der Sanierung des Rathaus- Altbaus  kann aufgrund der vielen Unwägbarkeiten im Baubereich derzeit noch nicht genannt werden.

Die Gemeinde musste auch in Vorleistung treten, was die Erschließung des Baugebiets "Mittlere Braike" betrifft. Da sich die Grundstücke nicht so gut verkaufen wie erwartet, soll vorrangig der Verkauf der großen Mehrfamilienhausquartiere vorangetrieben werden.

Die ganze Haushaltsrede erscheint separat in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes.

Kämmerin Corinna Walser präsentierte einige Zahlen zum Haushalt: Bis zum Jahr 2027 rechnet sie jedes Jahr mit einem Defizit zwischen 1,87 Millionen Euro im Jahr 2024 und 2,7 Millionen Euro im Jahr 2027. Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen immer mehr. Auf der Einnahmenseite sinkt die Gewerbesteuer, von 2,8 Millionen Euro im Jahr 2022 wird nur noch mit zwei Millionen Euro im Jahr 2024 gerechnet. Gleichzeitig verringert sich der Anteil der Einkommensteuer. Während die Gemeinde im Jahr 2023 3,9 Millionen Euro erhielt, wird ab 2025 nur noch mit 3,5 Millionen Euro gerechnet.

Auf der Ausgabenseite werden Umlagen zwischen 4,5 und 4,7 Millionen Euro erwartet. Die Personalkosten für 2024 werden auf 5,5 Millionen Euro geschätzt, wobei zwei Drittel davon auf die Kinderbetreuung entfallen. Diese Kosten dürften in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen.

Die Gemeindeverwaltung ist daher dazu gezwungen, die 2022 genehmigte Kreditaufnahme in Höhe von 4,8 Mio. € in Anspruch zu nehmen. Neue Kredite werden aufgrund der schlechten Zahlen nicht mehr genehmigt. Zum 1. Januar dieses Jahres betrug der Schuldenstand 2,9 Millionen Euro, und mit den neuen Krediten wird er voraussichtlich zum Jahresende 7,5 Millionen Euro betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.494 Euro, während der Landesdurchschnitt bei Gemeinden gleicher Größenklasse im Jahr 2022 bei 394 Euro pro Kopf lag.

Die Fraktionen haben bis zum 30. April Zeit, Anträge einzureichen. Die Verabschiedung des Haushalts ist für die nächste Gemeinderatssitzung am Montag, den 13. Mai 2024, geplant.

 

Top 3: Einbringung des Wirtschaftsplans 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung

Kämmerin Corinna Walser präsentierte ebenfalls die Zahlen zum Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung. Die Umsatzerlöse würden voraussichtlich auf rund 685.000 Euro steigen. Im Wirtschaftsplan 2024 mussten deutlich höhere Kosten für Strom- und Wasserbezug eingeplant werden. Daher mussten die Wassergebühren zum 01.01.2024 erhöht werden. Für 2024 wird daher wieder ein positives Ergebnis erwartet, mit einem geplanten Überschuss von 45.500 €. Es ist geplant, im Jahr 2024 einen Kredit in Höhe von 300.000 € aufzunehmen, um weiterhin Investitionen tätigen zu können.

Zum 1. Januar dieses Jahres betrug der Schuldenstand 1,89 Millionen Euro und wird voraussichtlich mit dem neuen Kredit bis zum Jahresende auf 2,05 Millionen Euro steigen.

Im laufenden Wirtschaftsjahr sind verschiedene Maßnahmen geplant, darunter die Verlegung der Hauptwasserleitung im Bereich der Schul-/Kirchstraße (voraussichtlich im Juli) und der Austausch der Steuerungstechnik im Pumpwerk Auchtert (voraussichtlich im Herbst).

Auch hier haben die Fraktionen bis zum 30. April Zeit, Anträge einzureichen. Die Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2024 ist für die nächste Gemeinderatssitzung am Montag, den 13. Mai 2024, geplant.

 

Top 4: Umsetzung TiagR-Modell mit dem Tageselternverein Kreis Esslingen e.V.

Das Modell "Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen" (TiagR) ist ein Konzept, bei dem sich Tagespflegepersonen, der Tageselternverein und die Kommune gemeinsam engagieren, um neue Betreuungsplätze zu schaffen. Lisa Beier, eine Vertreterin des Tageselternvereins Kreis Esslingen e. V. (TEV), gab in der Sitzung einen Überblick über die Arbeit des Vereins und stellte das Projekt „TiagR“ vor.

Der TEV vermittelt geeignete, qualifizierte Tagespflegepersonen für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren. Der Ausbau der Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein eines bedarfsgerechten Angebots an Kinderbetreuungsplätzen.

Das Modell TiagR ist eine zusätzliche Form der Kindertagespflege, die neben der Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern besteht. Die Tagespflegeperson betreut die Kinder entweder allein in anderen geeigneten Räumen oder gemeinsam mit anderen Tagespflegepersonen. Die Planung, Koordination und Begleitung erfolgt durch den Tageselternverein auf der Grundlage einer abgestimmten Rahmenkonzeption, die die Bedingungen für die Kindertagespflege im Landkreis festlegt.

Um die Projekte langfristig erfolgreich zu gestalten, sind "sichernde Rahmenbedingungen" erforderlich. Diese umfassen die Übernahme von einmaligen und laufenden Kosten durch den Kooperationspartner, wie Mietkosten, Versicherungskosten der Tagespflegepersonen und Erstausstattung. Darüber hinaus werden Platz- und Sachkostenpauschalen empfohlen, um die Wirtschaftlichkeit für die Tagespflegepersonen zu gewährleisten.

In der Gemeinde Unterensingen wurden Tagespflegepersonen bisher bezuschusst, jedoch nicht in dem Maße wie in manch anderen Kommunen. Der Tageselternverein empfiehlt, einen Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer TiagR sowie zur Anmietung geeigneter Räumlichkeiten durch die Gemeinde zu fassen. Die Umsetzung könnte bis Ende 2024 erfolgen.

Die Diskussion im Gemeinderat drehte sich um die Notwendigkeit eines Grundsatzbeschlusses, um die Verhandlungsposition zu stärken und rechtzeitig vorbereitet zu sein, falls ein Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen entsteht. Von Bürgermeister Sieghart Friz wurde betont, dass „TiagR“ eine kostengünstige Alternative zum Neubau von Kindertagesstätten darstellt und Eltern eine flexible Betreuungsmöglichkeit bietet. Nach Abstimmung nahm der Gemeinderat das Konzept zur Kenntnis und stimmte mit einer Gegenstimme einem Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer TiagR sowie zur Anmietung geeigneter Räumlichkeiten durch die Gemeinde Unterensingen zu.

Im Detail soll die Förderung voraussichtlich in einer Sitzung des Verwaltungsausschusses vorberaten werden.

 

Top 5: Bebauungsplanverfahren "Obere Au 3. Änderung"

hier: Aufstellungsbeschluss

In der Sitzung erläuterte Städteplaner Herr Schneider von der Architektenpartnerschaft Stuttgart (ARP) den Sachverhalt. Der Anlass für die Planung besteht darin, dass in Unterensingen ein erheblicher Mangel an Gewerbebauplätzen besteht. In den letzten Jahren konnten Anfragen von Gewerbeinteressenten, die sich in Unterensingen ansiedeln wollten, nie positiv beantwortet werden.

Im Gewerbegebiet "Obere Au" steht bzw. stand das Grundstück Kelterstraße 71 zum Verkauf, auf dem sich bisher ein Gaststättenbetrieb befindet. Derzeit liegt eine Bauvoranfrage für eine kirchliche/soziale Nutzung vor, wodurch das Grundstück für eine gewerbliche Nutzung vorerst nicht verfügbar wäre. Allerdings ist diese Nutzung aus Sicht der Gemeinde bauplanungsrechtlich nicht zulässig, wie der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18.03.2024 festgestellt hatte. Daher besteht aus Sicht der Verwaltung die Notwendigkeit, das bestehende Planungsrecht im Gewerbegebiet zu ändern.

Die Planungsabsicht besteht darin, die im Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässige Nutzungen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke von dem Bebauungsplan auszuschließen. Dies ist aus Sicht der Verwaltung städtebaulich legitim, da das Gewerbegebiet vorrangig für gewerbliche Nutzungen reserviert werden soll. Natürlich ist es erforderlich, dass städtebauliche Gründe vorliegen und die allgemeinen Abwägungsgrundsätze eingehalten werden.

Da der Bedarf an Gewerbeflächen in Unterensingen gedeckt werden muss, ist der Ausschluss dieser Nutzungen auch unter dem Gesichtspunkt des Abwägungsgebots zulässig. Trotz der Einschränkung der Nutzungsoptionen der Grundstückseigentümer bleibt ausreichend Spielraum für alternative Nutzungsmöglichkeiten.

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und lediglich eine textliche Änderung vorgenommen werden soll. Dadurch kann die frühzeitige Beteiligung entfallen und eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt jedoch eine frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange.

Nach einer kurzen Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag der Verwaltung folgende Punkte:

1. Für den im Lageplan vom 15.04.2024 des Büros ARP dargestellten Bereich wird zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplans „Obere Au 1. Änderung“ ein Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB für den Bebauungsplan „Obere Au 3. Änderung“ gefasst, um in dem festgesetzten Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO 1977) die nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1977 ausnahmsweise zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke auf der Grundlage des § 1 Abs. 6 Nr.1 BauNVO auszuschließen.

 

2. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt.

 

3. Es wird eine frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer zweiwöchentlichen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung beschlossen. Auch werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt.

 

Top: 6: Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet "Obere Au 3. Änderung"

Hauptamtsleiterin Stoll erläuterte, dass gemäß § 14 Abs. 1 BauGB der Gemeinderat eine Satzung über eine Veränderungssperre beschließen kann, um die Planungssicherheit für einen künftigen Planbereich zu gewährleisten, sobald ein Beschluss zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans gefasst wurde. Diese Maßnahme verbietet Vorhaben gemäß § 29 BauGB sowie erhebliche oder wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, die keiner Genehmigung, Zustimmung oder Anzeige bedürfen.

Eine Ausnahme von der Veränderungssperre kann gemäß § 14 Abs. 2 BauGB vom Gemeinderat zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt wurden, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisherigen Nutzung sind von dieser nicht betroffen.

Der Erlass einer Veränderungssperre setzt eine klare Planungsvorstellung voraus. Im vorliegenden Fall ist diese gegeben, da die Änderung des Bebauungsplans darauf abzielt, bestimmte Nutzungen auszuschließen, um das Gewerbegebiet für gewerbliche Zwecke zu reservieren.

Die Veränderungssperre dient somit einer positiven Planungskonzeption, um den Bedarf an Gewerbeflächen zu decken. Durch die Möglichkeit von Ausnahmen ist gewährleistet, dass genehmigungsfähige Bauwünsche für gewerbliche Nutzung trotz der Sperre berücksichtigt werden können.

Der Gemeinderat hat zur Sicherung der Bauleitplanung „Obere Au 3. Änderung“ einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB als Satzung gem. § 16 Abs. 1 BauGB einstimmig zugestimmt.

 

Top 7: Benutzungs- und Entgeltordnung Bettwiesenhalle

Kämmerin Corinna Walser wies darauf hin, dass die letzte Überarbeitung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bettwiesenhalle im Jahr 2013 erfolgte und dringend aktualisiert werden sollte. Ein weiteres Problem besteht darin, dass freie Hallenzeiten nicht zurückgegeben werden. Solange keine Gebühr erhoben wird, wird sich daran auch nichts ändern. Daher schlägt die Verwaltung vor, künftig 10 % der Kosten für Kinder- und Jugendgruppen zu erheben.

Des Weiteren sollten die Auf- und Abbauzeiten sowie die Übergaben an den Hausmeister bei Einzelveranstaltungen besser geregelt werden. Aufgrund der Umsatzsteuerpflichtigkeit der Hallen müssen die aktuellen Umsatzsteuersätze bei den Gebühren berücksichtigt werden. Derzeit liegt der Kostendeckungsgrad der Hallen unter 10 % und muss dringend erhöht werden. Weitere öffentliche Einrichtungen werden in den kommenden Monaten angepasst.

Ein Treffen mit dem Handballverein SKV ergab die Vereinbarung, dass Harz vierteljährlich durch den SKV gereinigt wird. Das Foyer in der Bettwiesenhalle ist kein Aufenthaltsbereich, sondern muss als Fluchtweg freigehalten werden. In der Garderobe dürfen nur zwei zusätzliche Tische aufgestellt werden.

Ein Gemeinderat schlug vor, die Auswirkungen auf die Vereine bzw. deren konkrete Mehrbelastungen zu prüfen, bevor über eine Erhöhung entschieden wird.

Ein Gemeinderat äußerte Bedenken hinsichtlich der finanziellen Belastung für die Vereine und forderte mehr Transparenz.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Zustimmung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bettwiesenhalle wurde vom Gemeinderat mit acht Gegenstimmen und fünf Ja-Stimmen abgelehnt. Der Antrag, die Mehrbelastung für die Vereine zunächst darzustellen, bevor über die neue Benutzungs- und Entgeltordnung abgestimmt wird, wurde mit neun Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen angenommen.

 

Top 8: Benutzungs- und Entgeltordnung UDEON

In der Sitzung erläuterte Kämmerin Corinna Walser die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das UDEON, deren letzte Anpassung auf das Jahr 2012 zurückgeht. Besonders hervorgehoben wurde das Problem ungenutzter Hallenzeiten, die bisher nicht effektiv zurückgegeben werden. Um diesem entgegenzuwirken, wird vorgeschlagen, zumindest eine geringe Gebühr zu erheben, um Anreize zur Rückgabe zu schaffen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der vorgeschlagenen Erhebung von 10 % der Kosten für Kinder- und Jugendgruppen. Des Weiteren sollen die Abläufe bei Einzelveranstaltungen, einschließlich Auf- und Abbauzeiten sowie die Koordination mit dem Hausmeister, verbessert werden.

Angesichts der Umsatzsteuerpflichtigkeit der Hallen wird dringend empfohlen, die geltenden Umsatzsteuersätze bei der Gebührenberechnung zu berücksichtigen.

Aktuell liegt der Kostendeckungsgrad der Hallen unter 10 % und muss deutlich verbessert werden, um eine nachhaltige Finanzierung zu gewährleisten. Die Anpassung weiterer öffentlicher Einrichtungen ist für die kommenden Monate geplant.

Die Themen Freiveranstaltungen und die kostenlose Überlassung des Übungsbetriebs für Jugendgruppen sind bereits in den Vereinsförderrichtlinien geregelt und wurden in der Sitzung am 19.12.2023 aktualisiert.

Ein Gemeinderat bemerkte, dass das Foyer im UDEON bisher bei Veranstaltungen schon genutzt wurde, und fragte nach den ursprünglichen Plänen.

Der Bürgermeister erklärte, dass es keine konkreten Pläne für das Foyer gab, und dass ein Brandschutzgutachten erforderlich wäre, um das Foyer als Aufenthaltsbereich überhaupt nutzen zu können, was nicht im Verhältnis zum Nutzen steht. Aber auch im Falle der Erstellung eines Gutachtens sei das Ergebnis alles andere als sicher.

Kämmerin Corinna Walser betonte die Kosten und den Aufwand für ein Brandschutzgutachten und dass die Erfolgsaussichten fraglich wären.

Ein Gemeinderat schlug vor, die Kosten für das Brandschutzgutachten in Erfahrung zu bringen, um anschließend im Gemeinderat darüber entscheiden zu können.

Kämmerin Walser erläuterte, dass eine Nutzung des Foyers bestimmte Auflagen zur Folge hätte und dass der Sportbetrieb dann möglicherweise eingeschränkt werden müsste.

Ein Gemeinderat erwidert, dass der Nutzung des Foyers als Veranstaltungsraum im Gegensatz zu Veranstaltungen in der Festhalle kein Vorrang eingeräumt werden sollte.

Ein Mitglied des Gemeinderats machte aufmerksam darauf, dass das UDEON Platz für 360 Gäste bietet. Nachdem er die öffentlich zugänglichen Bestuhlungspläne auf der Homepage überprüft hatte, stellte er fest, dass nur Pläne für Veranstaltungen mit bis zu 240 Gästen verfügbar sind. Er empfand es als wichtig, dass sämtliche Bestuhlungspläne veröffentlicht werden sollten.

Von der Verwaltung wurde daraufhin entgegnet, dass die 360 Plätze eine Reihenbestuhlung ohne Tische zur Grundlage haben, während die 240 Plätze mit Tischen gerechnet sind.

Die Verwaltung nahm diesen Vorschlag zur Kenntnis und ergänzte, dass bereits alle Pläne, die für private Veranstaltungen benötigt werden, auf der Homepage veröffentlicht wurden.

Ein weiteres Mitglied des Gemeinderats beantragte, dass gemäß Tagesordnungspunkt 7 zuerst die möglichen zusätzlichen Belastungen für die Vereine dargestellt werden sollten, bevor über weitere Schritte entschieden wird.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Zustimmung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das UDEON wurde vom Gemeinderat mit acht Gegenstimmen und fünf Ja-Stimmen abgelehnt. Der Antrag, die Mehrbelastung für die Vereine zunächst darzustellen, bevor über die neue Benutzungs- und Entgeltordnung abgestimmt wird, wurde mit neun Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen angenommen.

 

Top 9: Benutzungs- und Entgeltordnung Sportanlagen

Auch hier legte Kämmerin Corinna Walser dar, dass die letzte Überarbeitung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen im Jahr 2002 stattfand und dringend aktualisiert werden sollte. Da die Nutzung der Anlagen hauptsächlich durch Jugendgruppen erfolgt, stehen den entstehenden Kosten bisher kaum Einnahmen gegenüber. Daher schlägt die Verwaltung vor, auch hier eine Gebühr von 10 % der Kosten für Kinder- und Jugendgruppen einzuführen.

Des Weiteren sollten bei Einzelveranstaltungen die Abläufe, einschließlich der Auf- und Abbauzeiten sowie der Übergaben an den Hausmeister, besser koordiniert werden. Es ist auch wichtig, eine Grundsatzentscheidung darüber zu treffen, wie mit Übernachtungen (beispielsweise Zelten) umgegangen werden soll. Diese Frage entstand aufgrund von Anfragen von Vereinen während eines Spielwochenendes auf dem Sportplatz zu übernachten.

Nach einer kurzen Diskussion wurde seitens des Gemeinderats beschlossen, dass die Möglichkeit der Übernachtung für Vereine, die dies im Zusammenhang mit der Nutzung des Sportplatzes machen möchten, erhalten bleiben sollte.

Angesichts der Umsatzsteuerpflichtigkeit der Sportanlagen seit dem 01.01.2023 ist es dringend erforderlich, die geltenden Umsatzsteuersätze bei der Gebührenberechnung zu berücksichtigen.

Derzeit liegt der Kostendeckungsgrad der Sportanlage bei unter 10 % und muss dringend erhöht werden, um eine nachhaltige Finanzierung zu gewährleisten.

Die Themen Freiveranstaltungen und die kostenlose Überlassung des Übungsbetriebs für Jugendgruppen sind bereits in den Vereinsförderrichtlinien festgelegt und wurden in der Sitzung am 19.12.2023 aktualisiert.

Nach einer kurzen Diskussion stellt ein Mitglied des Gemeinderats den Antrag, genauso vorzugehen wie gemäß den Tagesordnungspunkten 7 und 8, indem zuerst die potenziellen zusätzlichen Belastungen für die Vereine dargestellt werden, bevor über weitere Schritte entschieden wird.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Zustimmung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlage wurde vom Gemeinderat mit acht Gegenstimmen und fünf Ja-Stimmen abgelehnt. Der Antrag, die Mehrbelastung für die Vereine zunächst darzustellen, bevor über die neue Benutzungs- und Entgeltordnung abgestimmt wird, wurde mit neun Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen angenommen.

 

Top 10: Änderung Vereinsförderrichtlinie

Die Verwaltung erläutert, dass die Vereinsförderrichtlinie bereits in der Sitzung am 19.12.2023 angepasst wurde. Im Anschluss daran ist noch eine weitere Anpassung der Hausmeister- und Reinigungsgebühren erforderlich. Es ist nicht sachgerecht, die Gebühren für die Hallen und die kleineren Räumlichkeiten im Bürgertreff und im Bürgerhaus in gleicher Höhe anzusetzen.

Deshalb wird eine Änderung der Vereinsförderrichtlinie in Abschnitt III, Ziffer 5 wie folgt vorgeschlagen:

5.2 Für Freiveranstaltungen fallen Hausmeister- und Reinigungsgebühren in Höhe von 60 € zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes an. Für Freiveranstaltungen im Bürgertreff und im Bürgerhaus werden Hausmeister- und Reinigungsgebühren in Höhe von 30 € zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes berechnet.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Änderung der Vereinsförderrichtlinie in Abschnitt III, Ziffer 5 durch Einfügen des Satzes "Bei Freiveranstaltungen im Bürgertreff und im Bürgerhaus fallen Hausmeister- und Reinigungsgebühren in Höhe von 30 € zuzüglich des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes an." zu.

 

Top 11: Europawahl am 09. Juni 2024

hier: Entschädigung der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände

Hauptamtsleiterin Stoll erläutert, dass die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände für die Europawahl gemäß dem Europawahlgesetz ehrenamtlich tätig sind. Gemäß § 10 Absatz 2 der Europawahlordnung erhalten sie ein sogenanntes Erfrischungsgeld von bis zu 35,00 Euro. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gemäß § 19 der Gemeindeordnung und der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.

Die Gemeinde kann jedoch, ohne rechtlich verpflichtet zu sein, auch für diese Wahl eine erhöhte Entschädigung bis zur Höhe der örtlichen Entschädigungssatzung gewähren. Hierfür ist ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich. Gemäß § 1 Absatz 2 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Unterensingen beträgt der Durchschnittssatz bei einer zeitlichen Inanspruchnahme von bis zu 3 Stunden 30,00 Euro, von mehr als 3 bis zu 5 Stunden 50,00 Euro und von mehr als 5 Stunden (Tageshöchstsatz) 70,00 Euro.

Die für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigte Zeit wird je eine halbe Stunde vor Beginn und eine halbe Stunde nach Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme) gemäß § 2 Absatz 1 der Satzung. Für den Wahlsonntag würden die Mitglieder der allgemeinen Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände jeweils 70,00 Euro erhalten.

Die Entschädigung auf der Grundlage der Satzung entspricht der bisherigen Praxis bei Wahlen in Unterensingen und wird daher empfohlen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Entschädigung der Mitglieder der Wahlvorstände bei der Europawahl am 09. Juni 2024 gemäß der Satzung über die ehrenamtliche Entschädigung der Gemeinde Unterensingen erfolgt. Das Erfrischungsgeld von bis zu 35,00 Euro wird nicht gewährt.

 

Top 12: Vergabe der Rückbauarbeiten im UG der Austraße 40

In der Sitzung erläuterte Kämmerin Walser, dass aufgrund des Wasserschadens in der Austraße 40 der Bodenaufbau des Untergeschosses vollständig entfernt werden muss, wie bereits in der vorherigen Sitzung berichtet wurde, um eine effektive Trocknung zu ermöglichen. Herr Brost vom Architekturbüro Brost hat mittlerweile bei drei verschiedenen Firmen Angebote eingeholt.

Das günstigste Angebot stammt von der Firma "bw-Abbruch" aus Stuttgart, die bereits für den Rückbau des Musikpavillons der Schule bekannt ist. Diese Firma bietet den Rückbau zum Preis von 19.694,50 € an, und es handelt sich dabei um ein Pauschalangebot, bei dem ein eventueller Mehraufwand nicht zusätzlich berechnet wird. Die anderen Angebote liegen mit 20.118,07 € bzw. 22.003,90 € in einem ähnlichen Bereich, rechnen jedoch nach tatsächlichem Aufwand ab.

Obwohl die Kosten für den Rückbau voraussichtlich vollständig von der Versicherung übernommen werden, muss die Gemeinde zunächst finanziell in Vorleistung treten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Gemeinde die Kosten vollständig tragen muss, falls im Zuge des Rückbaus eine andere Schadensursache entdeckt wird, beispielsweise im Falle von Grundwassereintritt.

Versichert sind dagegen die eigentlichen Leitungsschäden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Firma "bw-Abbruch" mit dem Rückbau des Bodenaufbaus im Untergeschoss der Austraße 40 zum Preis von 19.694,50 € zu beauftragen.

 

Top 13: Vergabe der Grünpflegearbeiten

Hauptamtsleiterin Stoll informiert darüber, dass gemäß dem Beschluss der Gemeinderatssitzung vom 26.02.2024 die Arbeiten zur Pflege der Grünflächen in Unterensingen ausgeschrieben wurden. Für die Bodendeckerflächen wie Straßenbeete wurden vier Pflegegänge und für die Gehölzflächen zwei Pflegegänge ausgeschrieben.

In einer beschränkten Ausschreibung wurden sechs Leistungsverzeichnisse versandt, und bis zur Submission am 20.03.2024 gingen zwei Angebote ein. Das günstigste Angebot stammt von der Firma Oelkrug GmbH aus Nürtingen mit einem Betrag von 35.540,42 Euro. Die Kostenschätzung lag bei 35.750,00 Euro.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Grünpflegearbeiten für das Jahr 2024 an den günstigsten Bieter, die Firma Oelkrug GmbH aus Nürtingen, zu einem Angebotspreis von 35.540,42 Euro zu vergeben.

 

Top 14: Bekanntgaben und Verschiedenes

Zum Abschluss der Gemeinderatssitzung hatte Bürgermeister Sieghart Friz weniger erfreuliche Neuigkeiten zu verkünden:

Abschiebung Hausmeister Sielca

 

In Bezug auf den abgeschobenen Hausmeister Sieka Sielca nach Togo muss erst noch formell der Landtag einen Beschluss fassen. Das Justizministerium hat bisher noch keinen Beschlussvorschlag vorgelegt, obwohl bereits Zustimmung signalisiert wurde. Die nächste Sitzung des Landtags findet erst am 16. Mai 2024 statt, daher geht es leider erst nach dieser Sitzung in der Sache weiter.

 

 Gescheiterte Bemühungen um die Ansiedlung einer Hausarztpraxis

 

Bürgermeister Sieghart Friz gab zudem bekannt, dass seit der Schließung der Hausarztpraxis im Unterensinger Pflegeheim die Verwaltung große Anstrengungen unternommen hatte, um die hausärztliche Versorgung sicherzustellen. Trotz vielversprechender Verhandlungen mit einem Team aus drei Ärzten, scheiterten die Bemühungen. Eine Person des Teams sprang aus schwerwiegenden persönlichen Gründen vom Projekt ab. Von Anfang an hatten die drei Ärzte signalisiert, dass entweder alle drei oder keiner von ihnen nach Unterensingen kommen würden. Obwohl noch ein weiteres Gespräch mit dem Ärzteteam geplant ist, ist lt. Bürgermeister Sieghart Friz davon auszugehen, dass das Projekt gescheitert ist. Seit über einem Jahr war man nun kontinuierlich in Verhandlungen, Gesprächen und Sitzungen – leider nun alles erfolglos !

  

Top 15: Anfragen der Gemeinderäte

Ein Gemeinderat erklärte, dass ihm im Nachhinein des angesprochenen Beschlusses zur Umplanung im Hauptgebäude der Grundschule mit dem Bistro im EG aufgefallen sei, dass während den Diskussionen nicht erwähnt wurde, ob das Bistro nicht auch einen Platz im UG gefunden hätte. Wie von der Verwaltung im Vorfeld mitgeteilt, gäbe es Vor- wie auch Nachteile wie z.B., dass die dort verfügbaren Räumlichkeiten wesentlich kleiner seien. Er betonte außerdem, dass er sich natürlich an den einstimmig gefassten Beschluss des Gemeinderats halten wird.

Bürgermeister Sieghart Friz ist überzeugt, dass nach Umsetzung des Projekts alle zustimmen werden, dass dies die richtige Planungslösung war. Es sei immer stets eine Abwägung in der Kommunalpolitik und es immer bei allen Lösungen Vor- wie auch Nachteile gibt.

Ein Gemeinderat erkundigte sich, seit wann das Notstromaggregat in der Schule aktiv sei. Die Verwaltung erklärte, dass dies bereits seit August/September 2023 der Fall sei.

Ein weiterer Gemeinderat brachte zur Sprache, dass es kürzlich zum bereits dritten Unfall an der Kreuzung Austraße/Grabenstraße gekommen sei. Die Verwaltung bestätigte, dass sie von den Unfällen durch eine Anwohnerin Kenntnis erlangt habe. Grundsätzlich obliegt die Beurteilung, ob hier Maßnahmen erforderlich sind, der Verkehrspolizei zusammen mit der Verkehrsbehörde. Die Verwaltung sagte trotzdem zu, das Thema bei der nächsten Verkehrsbesichtigung mit dem Landratsamt als Verkehrsbehörde anzusprechen.