Pressemitteilungen: Gemeinde Unterensingen

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Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.03.2024

Artikel vom 21.03.2024

Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.03.2024

TOP 1: Einwohnerfragen

Eine Einwohnerin fragt nach dem geplanten Eröffnungstermin des Spielplatzes im Neubaugebiet "Mittlere Braike". Die Verwaltung erklärte, dass die Eröffnung rechtzeitig bekanntgegeben werden würde.

Eine andere Einwohnerin äußerte ihre Besorgnis darüber, dass das historische Rathaus nicht mehr genutzt werde, da es ein markantes Wahrzeichen von Unterensingen sei. Die Verwaltung erläuterte, dass das historische Rathaus aufgrund des begrenzten Platzangebots für die Gemeindeverwaltung und der erheblichen Sanierungsbedürftigkeit nicht mehr hätte genutzt werden können. Es konnten nicht mehr alle Arbeitsplätze dort untergebracht werden, zwei Arbeitsplätze waren daher in der Kanalstraße. Büros waren teilweise so klein, dass kein Besucherstuhl mehr untergebracht werden konnte und Kundschaft teilweise auf den Gang geschickt werden musste, um Unterlagen einzusehen. Aufgrund der quasi nicht vorhandenen Dämmung war es daher in den Sommermonaten im Gebäude fast heißer als draußen und im Winter kühlte das Gebäude so stark aus, dass teilweise nur mit Wintermantel gearbeitet werden konnte. Daher wird das denkmalgeschützte Gebäude, welches im aktuellen Sanierungsgebiet liegt und daher mit bis zu 50 Prozent der Sanierungskosten gefördert wird, denkmalgerecht umgebaut und saniert. Künftig soll im EG ein Trauzimmer platziert werden, welches auch für Veranstaltungen bzw. Feiern genutzt werden kann. Im OG findet ein deutlich größerer Gemeinderatssaal seinen Platz. Außerdem sind diverse Besprechungsräume geplant. Es ist zudem angedacht, bei Bedarf der Bürgerschaft bzw. örtlichen Vereinen und Organisationen Nutzungsmöglichkeiten einzuräumen.

 

TOP 2: Baubeschluss Verlegung der Hauptwasserleitung

Herr Spies vom Büro infra-teck GmbH aus Dettingen unter Teck und Herr Maigler vom Wasserwerk Wendlingen stellten das Bauvorhaben der Gemeinde in der Sitzung vor. 
Im Zuge der Umgestaltung des Außenbereichs des neuen Rathauses ist die Erneuerung des Straßenbelags in der Kirchstraße auf Höhe des neuen Rathauses Teil des Gewerks der Außenanlagen.

Vor Durchführung der Straßenbauarbeiten sollte das veraltete Wasserleitungsnetz in der Schulstraße vom Rathaus bis zum Gebäude Schulstraße 2 und in der Kirchstraße zwischen der Schulstraße bis zum Gebäude Kirchstraße 22 erneuert werden. Die in diesem Bereich liegenden Wasserleitungshausanschlüsse sollten ebenfalls dringend erneuert werden.

Die im Ausbaubereich befindliche Hauptwasserleitung versorgt ganz Unterensingen. Die Leitung, die von der Höflestraße kommt, verläuft derzeit östlich der Gebäude Schulstraße 2 und Kirchstraße 24 unter der dort befindlichen Treppenanlage. 

Aufgrund des nahezu unzugänglichen Leitungsverlaufs im Bereich der Treppenanlage, des hohen Alters der Trinkwasserleitung und der hohen Instandsetzungskosten bei einer Reparatur wurde empfohlen, diesen Leitungsverlauf durch einen Neubau zu ersetzen.

Es soll im Ausbaubereich eine neue Gußleitung eingebaut werden. Durch Entfall der bisherigen Leitungsverbindung zwischen den Hydranten 1001 und 2015 ist eine neue Versorgungsleitung in der Kirchstraße und der Schulstraße herzustellen. 

Es sollten im Ausbaubereich ca. 90 Meter Hauptleitung und 3 neue Hydrantenschächte eingebaut werden. Zudem werden lt. Wasserversorgungssatzung ca. 8 Hausanschlussleitungen bis zur ersten Abstelleinrichtung erneuert. 

Nach den Neuverlegungsarbeiten ist die Umschaltung der Hauptwasserleitung auf die neue Leitungsführung in Schulstraße und Kirchstraße in den verbrauchsarmen Nachtstunden zwischen 20:00 und 05:00 Uhr geplant. Voraussichtlich in diesem Zeitfenster muss die Hauptwasserleitung außer Betrieb genommen werden, was dazu führt, dass Unterensingen grundsätzlich ohne Wasser ist. Um dennoch eine Mindestversorgung des Gemeindegebiets mit Trinkwasser sicherzustellen, wird während der Bauarbeiten eine Notversorgung eingerichtet. Somit steht einem Großteil der Bevölkerung eine stark eingeschränkte Wassermenge zur Verfügung. Jedoch sollten in dieser Zeit keine Waschmaschinen oder Spülmaschinen o.ä. in Betrieb sein. Es ist geplant, dem Pflegeheim „Daheim“ eine gewisse Grundwasserversorgung bereitzustellen.

Die Löschwasserversorgung ist in dieser Zeit nicht mehr vor Ort in Unterensingen gewährleistet, dies wird jedoch in Zusammenarbeit mit den umliegenden Feuerwehren abgedeckt.

Die voraussichtlichen Baukosten inklusive Nebenkosten belaufen sich auf 298.000 Euro netto. 

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Maßnahme wie vorgeschlagen umzusetzen und die erforderlichen Mittel in den Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung aufzunehmen.

 

TOP 3: Beauftragung der Kanalsanierung im Bereich der Kirchstraße

In der Sitzung erläuterte Herr Spies vom Büro infra-teck GmbH das geplante Vorhaben. Im Rahmen der Umsetzung der Eigenkontrollverordnung wurde festgestellt, dass vor dem geplanten Einbau des Schlauchliners in der Kanalhaltung zwei offene Bauabschnitte erforderlich sind. Diese Aufgrabungen liegen im Bereich der Zufahrt zu den Gebäuden Kirchstraße 22/1 und 22.

Außerdem ist es notwendig, vor der Verlegung der Hauptwasserleitung und der weiteren Gestaltung der Straßenfläche in der Kirchstraße im Bereich des Rathaus-Neubaus den Kanal durch ein Inlinerverfahren zu sanieren. Hierzu hat das Ingenieurbüro infra-teck GmbH aus Dettingen/Teck ein Angebot auf Basis eines früheren Auftrags in der Uhlandstraße bei der Firma Rohr-Fuchs eingeholt. Die Firma Rohr-Fuchs wurde aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit ausgewählt und ist in der Lage, die Sanierung des Kanals kurzfristig durchzuführen. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Gefahr, dass der Kanal während der Straßenbau- und Wasserleitungsarbeiten weiter beschädigt werden könnte, wodurch eine Inlinersanierung nicht mehr möglich wäre.

Ein Mitglied des Gemeinderats fragte nach, warum nur ein Anbieter angefragt wurde und keine weiteren Vergleichsangebote angefragt wurden. Herr Spies erklärte, dass die Preise der Firma Rohr-Fuchs realistisch und im Kostenrahmen anderer Projekte bei anderen Kommunen liegen. Zudem würde eine Ausschreibung den Prozess zeitlich erheblich verzögern und so kein reelles Einsparpotential darstellen.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Beauftragung der beiden Punktaufgrabungen sowie die Vergabe der Inlinersanierung an die Firma Rohr-Fuchs zum Angebotspreis von 34.316,63 € (brutto) für die Kanalsanierung im Bereich der Kirchstraße.

 

TOP 4: Rückerstattung Betreuungsgebühren

Im Kinderhaus "in der Au" ist bzw. wird in den Monaten März bis April 2024 die Betreuungszeit für die 18 Kinder in der Ganztagesbetreuung montags bis donnerstags aufgrund von Personalmangel auf 07:00 bis 15:00 Uhr (normalerweise bis 17:00 Uhr) lt. Hauptamtsleiterin Stoll verkürzt.

Im Kinderhaus "Brückenstraße" sind aufgrund unbesetzter Stellen seit Januar bis Juni 2024 montags bis donnerstags 31 Kinder in der Ganztagesbetreuung von 07:30 bis 15:00 Uhr (normalerweise von 07:00 bis 17:00 Uhr) betreut.

Es kam außerdem zu tageweisen Schließungen in den Herbst- und Wintermonaten aufgrund gehäufter Krankheitsfälle.

Frau Stoll erläutert, dass gemäß der Kindergartengebührenordnung die Betreuungsgebühren grundsätzlich trotz Einschränkungen vollständig entrichtet werden müssen. Leider erreichen die Gebühren nicht den empfohlenen Deckungsgrad für die gesamten Betriebskosten von 20 Prozent.

Die Verwaltung hatte daher vorgeschlagen, dass aus Kulanzgründen 15 Prozent der Betreuungsgebühren für die Monate mit eingeschränkten Betreuungszeiten im Ganztagesbereich rückerstattet werden, ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung.

Für die Zukunft schlug die Verwaltung vor, dass der Gemeinderat der Verwaltung die Befugnis erteilt, zweimal im Jahr Betreuungsgebühren ohne rechtliche Verpflichtung nach interner Absprache zurückzuerstatten, falls es zu weiteren Betreuungseinschränkungen oder längeren Schließungen kommt.

Ein Mitglied des Gemeinderats äußert den Wunsch, dass der Gemeinderat über diese Angelegenheit informiert werden sollte. Bürgermeister Friz antwortete daraufhin, dass dies selbstverständlich sei und der Beschlussvorschlag entsprechend um eine Ziffer ergänzt werden würde.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig über folgenden Beschluss ab:

1. Es werden für die Monate mit Einschränkung der Betreuungszeit in der Ganztagesbetreuung an die betroffenen Familien 15 Prozent an Kindergartengebühren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurückerstattet.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt in Zukunft, bis zu zweimal jährlich Gebühren ganz oder teilweise nach eigenem Ermessen und nach vorheriger interner Abstimmung zurückzuerstatten.

3. Der Gemeinderat ist jeweils unmittelbar in der darauffolgenden Sitzung über eine Gebührenrückerstattung zu informieren.

 

TOP 5: Antrag auf Aufnahme in die Vereinsförderung

Die Narrenzunft D´Gartazwergla-Unterensingen e.V. hat beantragt, in die Vereinsförderung der Gemeinde Unterensingen aufgenommen zu werden. Gemäß Ziffer IV 4. der Förderrichtlinien entscheidet der Gemeinderat über erstmalige Anträge von Vereinen auf Aufnahme in die Förderung.

Eine Voraussetzung gemäß Ziffer II besagt, dass die Mehrheit der Vereinsmitglieder ihren Wohnsitz in Unterensingen haben muss. Jedoch haben nur 6 der 42 Mitglieder ihren Wohnsitz in Unterensingen. Alle anderen Kriterien gemäß Ziffer II sind jedoch erfüllt.

Der Gemeinderat stimmt mit einer Enthaltung dafür, die Narrenzunft D´Gartazwergla-Unterensingen e.V. mit einem jährlichen Grundbetrag von 250 € zu fördern. Der mitgliederbezogene Zuschuss wird jedoch nicht ausbezahlt.

 

TOP 6: Erhöhung der Stundensätze der Kommunalentwicklung GmbH analog zur TVöD-Entgelterhöhung zum 01.03.2024

Am 25. Juni 2018 beschloss der Gemeinderat, dass die Erhöhung der Stundensätze der Kommunalentwicklung GmbH (KE) im Rahmenvertrag zur Sanierung "Alter Ortskern III – Rathaus-Kirchstraße" vom Gemeinderat zu genehmigen sind.

Die KE passt ihre Honorarsätze analog zur TVöD-Entgelterhöhung an. Gemäß der Tarifeinigung im TVöD im Jahr 2023 wird die nächste Entgelterhöhung zum 01. März 2024 wirksam, mit einer Anpassung von 8,2% bis 15%. Die KE passt ihre Stundensätze mit einem Mittelwert von 8,7% an.

 

Der Gemeinderat hat mit einer Gegenstimme die Stundensatzanpassung der Kommunalentwicklung GmbH (KE) analog zur TVöD-Entgelterhöhung zugestimmt.

 

TOP 7: Bauvorhaben

TOP 7.1: Bauvoranfrage Kelterstraße 71, Flurstück Nr. 874/2

hier: Umbau und Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses in eine Moschee mit Verwalterwohnung

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wurde aus  folgenden Gründen vom Gemeinderat einstimmig versagt:

In Bezug auf die Verwalterwohnung ist festzustellen, dass Wohnnutzung im Gewerbegebiet grundsätzlich eine privilegierte Nutzungsart darstellt, die gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO nur Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhabern und Betriebsleitern eines dort ansässigen Gewerbebetriebs vorbehalten ist. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat in seinem Urteil vom 15.03.2023 bezüglich einer solchen sogenannten Vorbeter-Wohnung bei einer Moschee im Gewerbegebiet festgestellt, dass diese Wohnnutzung weder aus Sicherheitsgründen noch zur Wartung von Betriebseinrichtungen erforderlich ist. Daher ist eine solche Verwalter- bzw. Vorbeter-Wohnung nicht zulässig.

Mit der religiösen Nutzung als Moschee geht zwangsläufig ein gewisses Ruhebedürfnis einher. Dies ist nach § 15 Abs. 1 Satz 2, 2. Alternative BauNVO unzulässig, da die Nutzung Belästigungen oder Störungen aus den umliegenden Gewerbebetrieben ausgesetzt sein kann. Dadurch würde die Moscheenutzung einen Immissionskonflikt in das Gewerbegebiet hineintragen.

Die Situation der Gewerbeflächen in Unterensingen ist durch einen erheblichen Mangel gekennzeichnet. Bereits seit einiger Zeit können Anfragen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben nicht erfüllt werden, und die Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets ist aufgrund der bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht realistisch. Daher legt die Gemeinde Unterensingen Wert darauf, dass bei Veränderungen auf den Grundstücken im Gewerbegebiet Gewerbebetriebe angesiedelt werden. Die beabsichtigte Nutzung entspricht nicht diesem Ziel.

Die Entscheidung über die Genehmigung der Bauvoranfrage obliegt dem Landratsamt Esslingen als zuständiger Baurechtsbehörde.

Frau Bosse, die bisherige Miteigentümerin des Grundstücks, hat schriftlich gegenüber dem Landratsamt erklärt, dass sie das Grundstück für die Umnutzung in eine Moschee für die muslimische Gemeinde der Ahmadiyya Muslim Jamaat nicht veräußern würde.

  

TOP 7.2: Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung

Im Auchtert 36, Flurstück Nr.1060/31

hier: Terrassenüberdachung mit festverbautem Glasdach 4,8 m x 3 m

 

Frau Stoll erklärt, dass sich das Baugrundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Östlich der Wehrstraße“ befindet. Ein AAB-Antrag wurde für eine Terrassenüberdachung gestellt. Gemäß dem Textteil des Bebauungsplans können Terrassen ohne Überdachung die Baugrenze um bis zu 3 Meter überschreiten, daher ist für eine Terrassenüberdachung eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erforderlich.

Nachdem die Grundzüge der Planung durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden, ist es städtebaulich vertretbar. Nachbarliche Interessen scheinen ebenfalls gewahrt zu sein, da eine Zustimmungserklärung des angrenzenden Grundstückseigentümers vorliegt. Die Abweichung ist auch mit den öffentlichen Belangen vereinbar.


Der Gemeinderat hat daher einstimmig der erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 Satz 2 BauGB für die Terrassenüberdachung zugestimmt und das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

 

TOP 8: Bekanntgaben und Verschiedenes

Wasserschaden im UG des Gebäudes Austraße 40

Bürgermeister Friz teilt mit, dass es trotz regelmäßiger Wartung zu einem erheblichen Wasserschaden im Untergeschoss der Austraße 40 gekommen sei.
Die Verwaltung erläuterte, dass bereits ein technischer Sachverständiger vor Ort gewesen sei und festgestellt habe, dass der gesamte Boden im Untergeschoss ausgebaut werden müsse. Es sei Wasser im gesamten Untergeschoss gestanden. Eine Trocknung sei auf Grund des Bodenaufbaus nicht möglich.

Es wird davon ausgegangen, dass die Gebäudeversicherung für den Wasserschaden aufkommt, mit Ausnahme der Kosten für die Hebeanlage in Höhe von voraussichtlich 15.000 €.
Ein Mitglied des Gemeinderats fragte, ob die Gemeinde an eine bestimmte Sanierungsfirma  gebunden sei. Bei der Auswahl der Firma spricht natürlich die Versicherung eine entscheidende Rolle mit.

 

TOP 9: Anfragen der Gemeinderäte

Ein Gemeinderat erkundigte sich, warum trotz Verwendung eines wasserdurchlässigen Pflasterbelags im Baugebiet „Mittlere Braike“ Wasser auf der neuen Straße stehen würde. Die Verwaltung prüft dies, weist jedoch darauf hin, dass bei starkem Regen nicht zwingend die komplette Wassermenge auf einmal vom Pflaster aufgenommen werden könne.

Ein weiterer Gemeinderat bat um eine Übersicht der zu erledigenden Punkte nach der kürzlich abgehaltenen Elternversammlung. Die Verwaltung sagte Erledigung zu, sobald dies personell möglich ist.

Ein Gemeinderat äußerte Bedenken über den Rückgang der Geburtenrate im Kalenderjahr 2023 in Unterensingen im Vergleich zu den Vorjahren in Bezug auf die geplante Umplanung im Hauptgebäude der Schule und der Erweiterung der Grundschulbetreuungsräumlichkeiten. Frau Stoll erklärte, dass es zu früh sei, um daraus einen Trend abzuleiten. Zusätzlich wies sie darauf hin, dass es eine steigende Anzahl von Anmeldungen für die Grundschulbetreuung und das Mittagessen gebe. Der Bedarf sei also vorhanden und werde voraussichtlich weiter steigen, insbesondere mit Blick auf den kommenden Rechtsanspruch ab 2026. Die Kinderzahlen werden ohnehin im Rahmen der anstehenden, jährlichen Kindergarten-Bedarfsplanung wieder aktuell vorgestellt.

Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass es in Unterensingen Fälle von Familien gibt, die Bürgergeld beziehen, bei denen das Landratsamt aber die Kosten für die Betreuung und das Mittagessen in der Grundschulbetreuung nicht übernimmt, weil es sich nicht um eine erlaubnispflichtige Betreuungsform/-einrichtung handelt. Es wurde angeregt, Familien, die Bürgergeld beziehen, das Mittagessen bzw. die Betreuungsgebühren ganz oder teilweise zu erlassen. Die Verwaltung sagte hierzu eine  Prüfung zu.