Ortsdurchfahrt mit der freiwilligen Feuerwehr
Ortsdurchfahrt mit der freiwilligen Feuerwehr
Die Rathausverwaltung hat eine Ortsdurchfahrt mit der freiwilligen Feuerwehr unternommen und dabei enge Straßen in der Gemeinde durchfahren.
Hierbei musste festgestellt werden, dass oft die in der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Restfahrbahnbreite von 3,05 m nicht eingehalten wird.
Daher appellieren wir an Sie: Bitte achten Sie in Zukunft darauf, wie Sie ihr Fahrzeug abstellen, sodass auch im Notfall Einsatzkräfte schnell den Einsatzort erreichen können.
Fahrzeuge, die die vorgegebene Restfahrbahnbreite weiterhin nicht einhalten, werden zukünftig verwarnt.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Unterstützung.
Bürgermeisteramt