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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

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  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
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Luftbild
Blumenkasten Altes Rathaus

Vermittlungsbudget beim Jobcenter beantragen

Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Sie dabei unterstützen, eine neue Arbeit oder betriebliche beziehungsweise schulische Ausbildung zu suchen und aufzunehmen. Dabei kann Sie das Jobcenter finanziell unterstützen, indem beispielsweise Kosten für Ihre

  • Bewerbungen,
  • Fahrten oder Reisen zu Vorstellungsgesprächen,
  • erforderlichen Dokumente (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen) oder
  • Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen müssen).

übernommen werden.

Welche Kosten übernommen werden können, prüft und entscheidet Ihre Integrationsfachkraft auf Ihre Anfrage / Antragstellung vor der Entstehung der zu erwartenden Kosten.

Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie Leistungen der Grundsicherung nach SGB II erhalten und entweder eine der oben genannten Möglichkeiten oder die Aufnahme einer schulischen Ausbildung anstreben.

Sie können die Förderung auch bekommen, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz anstreben oder beginnen. Voraussetzung ist, dass Sie die Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.

Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn

  • der Arbeitgeber gleichartige Leistungen erbringt,
  • andere öffentlich-rechtliche Stellen zur Zahlung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind oder
  • Bewerbungen nicht durch Sie selbst versandt werden.

Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Jobcenter. Außerdem müssen Sie Nachweise über Ihre Ausgaben vorlegen.

Voraussetzungen

  • Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos und wollen eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
  • Sie suchen eine betriebliche oder schulische Ausbildung.
  • Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.

  • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Integrationsfachkraft beim Jobcenter.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget möglich ist und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Von Ihrer Integrationsfachfachkraft erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen.
  • Füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen wieder an das Jobcenter.
  • Beachten Sie, dass Sie eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget beantragen müssen, bevor Ihnen Kosten entstehen.
  • Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid, ob die Kosten übernommen werden. Im Antragsformular können Sie ankreuzen, wenn Sie auf einen Bescheid verzichten möchten, solange Ihrem Antrag voll entsprochen wird.
  • Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Wenn Sie ein entsprechendes Nutzerkonto haben, können Sie den Antrag auch über die Onlineplattform "eService" der Bundesagentur für Arbeit online stellen.

Fristen

Es gibt keine Frist. Ein Antrag auf eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget muss gestellt werden, bevor Kosten entstehen.

Unterlagen

Je nachdem, welche Unterstützung Sie beantragt haben, müssen Sie entsprechende Belege vorlegen. Ihre Integrationsfachkraft teilt Ihnen mit, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen.

Kosten

Keine

Sonstiges

Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit.

Zuständigkeit

Jobcenter

Freigabevermerk

06.11.2025 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)