Pressemitteilungen: Gemeinde Unterensingen

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Erinnerung an die Parkscheibenpflicht

Artikel vom 31.10.2023

Erinnerung an die Parkscheibenpflicht

Wir wollen Sie auf die Parkscheibenpflicht in der Ortsmitte und bei der Schule hinweisen. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Parkscheibe gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug zu platzieren. Beim Einstellen Ihrer Parkscheibe ist es erlaubt, diese auf die nächste halbe Stunde vorzustellen. Wenn Sie beispielsweise um 12:10 Uhr parken, ist es also zulässig die Parkscheibe auf 12:30 Uhr vorzustellen.

 

Beachten Sie bitte auch, dass für die Art der Parkscheiben klare Regelungen gelten. Die Parkscheibe muss 11 cm breit und 15 cm hoch sein, außerdem sind nur blau-weiße Parkscheiben erlaubt. Andere Farben sind nicht zulässig.

 

Digitale Parkscheiben sind erlaubt, wenn sie eine Typengenehmigung besitzen. Zusätzlich muss sich diese beim Abstellen des Motors automatisch auf den Anfang der Parkzeit einstellen. Auf der Vorderseite muss das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 abgebildet sein und über dem Display muss „Ankunftszeit“ stehen. Zudem ist eine 24-Stunden-Zeitangabe und eine Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern einzuhalten.