Pressemitteilungen: Gemeinde Unterensingen

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Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher zurück

Artikel vom 22.05.2023

Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher zurück

Überwachsende Sträucher beeinträchtigen im Ernstfall die Sicht der Fahrzeuglenker aber auch der Fußgänger und führen so zu einer Gefährdung der Straßenverkehrsteilnehmer. Deshalb ist jeder Grundstückbesitzer dazu verpflichtet, seine Hecken und Sträucher so zurück zu schneiden, dass vorbeigehende Personen nicht behindert werden und Verkehrszeichen sowie Straßen- und Gebäudebeschilderungen gut lesbar bleiben.
Über Geh- und Radwegen muss dabei eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m eingehalten werden. Der seitliche Verkehrsraum ist innerhalb von Ortsdurchfahrten in einer Breite von 0,75 m und außerhalb von Ortsdurchfahrten von 1,25 m freizuhalten.
Bitte prüfen Sie Bäume, Hecken und Sträucher auf Ihrem Grundstück und schneiden Sie diese gegebenenfalls entsprechend zurück.