Anordnung einer allgemeinen Rattenbekämpfung
Artikel vom 13.03.2023
Anordnung einer allgemeinen Rattenbekämpfung
Gemäß § 16 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung wird
am Freitag, 17. März 2023
für das Gemeindegebiet eine allgemeine Rattenbekämpfung angeordnet.
Unterensingen, den 15. März 2023
gez.
Sieghart Friz
Bürgermeister
Besonderer Hinweis:
Sofern Stellen bekannt sind, die verstärkt von Ratten befallen sind, wird gebeten, diese dem Bürgermeisteramt,
Telefonnummer: Tel.: 07022/6097-25 oder an l.sirsch(@)unterensingen.de mitzuteilen, damit in diesem Bereich gezielt bekämpft werden kann.