Geänderte Zuständigkeit für Verkehrsrechtliche Anordnung
Geänderte Zuständigkeit für Verkehrsrechtliche Anordnung

Zuständigkeiten Straßenverkehrsbehörden sind die unteren Verwaltungsbehörden.
Das sind das Landratsamt und die Bürgermeisterämter der Großen Kreisstädte für ihr Stadtgebiet.
Für die Gemeinden Aichwald, Altbach, Altdorf, Altenriet, Baltmannsweiler, Bempflingen, Beuren, Bissingen a.d.T., Deizisau, Denkendorf, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Kohlberg, Köngen, Lenningen, Lichtenwald, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Reichenbach, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim, Wolfschlugen ist das Landratsamt für alle Straßen in vollem Umfang zuständig.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag an das Straßenverkehrsamt des Landkreises.
Strassenverkehrsamt(@)lra-es.d