Neue Gebühren für Personalausweise ab 07.02.2026
Seit dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebührensätze für die Ausstellung von Personalausweisen.
Die Gebühren für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat der Gesetzgeber in der "Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" (PAuswGebV) festgelegt. Betroffen sind alle deutschen Staatsangehörigen, die ab diesem Tag einen neuen Ausweis beantragen.
Für Personen ab 24 Jahren steigt die Gebühr von bisher 37,00 € auf 46,00 €.
Für Antragstellende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 24 Jahre alt sind,
ist weiterhin eine ermäßigte Gebühr zu zahlen. Diese wurde von bislang 22,80 € auf 27,60 € angehoben.
Warum die Gebühren steigen
Mit der seit 1. Januar 2021 festgelegten Personalausweisgebühr konnten die mittlerweile gestiegenen Kosten in der Kommunal- und Landesverwaltung sowie die gestiegenen Produktionskosten beim Ausweishersteller nicht mehr gedeckt werden.
Die Gebührerhöhung für die Ausstellung eines Personalausweises war deshalb notwendig, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.
Digitale biometrische Fotos verpflichtend
Bereits seit dem 1. Mai 2025 sind für Personalausweise und Reisepässe ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Diese können entweder direkt im Rathaus oder bei zertifizierten Fotostudios sowie in teilnehmenden Drogerien erstellt werden. Die Übermittlung erfolgt per
QR-Code. Papierfotos werden seitdem nicht mehr akzeptiert.
Wer einen neuen Personalausweis beantragen möchte, sollte die neuen Gebühren sowie die Anforderungen an das digitale Passfoto frühzeitig einplanen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro.
Ihre
Gemeindeverwaltung


