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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
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Luftbild
Blumenkasten Altes Rathaus

Landtagswahl am 08. März 2026

icon.crdate26.01.2026

Informationen erhalten Sie hier.

Wie wird gewählt?

Mit der Reform des Landtagswahlrechts haben Sie, im Gegensatz zur letzten Landtagswahl, zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählen Sie eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten im Wahlkreis 08 Kirchheim. Mit der Zweitstimme wählen Sie die Landesliste einer Partei.

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Von den Abgeordneten werden 70 nach Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen (Kreiswahlvorschläge) und die übrigen nach Wahlvorschlägen im Land (Landesliste) gewählt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist gemäß § 7 Landtagswahlgesetz (LWG), wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung) innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht nach § 7 Abs. 2 LWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wählerverzeichnis

Wählen kann, wer in das Wählverzeichnis der jeweiligen Kommune eingetragen ist. In das Wählerverzeichnis der Gemeinde Unterensingen werden Sie automatisch eingetragen, wenn Sie wahlberechtigt sind und zum Stichtag am 08. Dezember 2025 mit Ihrem Hauptwohnsitz in Unterensingen gemeldet waren. Bis zum 25. Januar 2026 wurde von Amts wegen alle am Wahltag Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen. Falls Sie nach dem 25. Januar 2026 und vor dem 15. Februar 2026 Ihren Hauptwohnsitz nach Unterensingen verlegen und wahlberechtigt sind, werden Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Unterensingen aufgenommen. Einen Antrag hierfür können Sie bis 15. Februar 2026 im Bürgerbüro stellen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen. Falls Sie keinen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen, bleiben Sie weiterhin in Ihrer Wegzugsgemeinde wahlberechtigt.

Wahlbenachrichtigungen und Wahlscheinbeantragung mit Briefwahlunterlagen

Wahlberechtigte, die zum Stichtag 08. Dezember 2025 in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 15.2.2026 eine Wahlbenachrichtigung.

Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann wie folgt beantragt werden:

Online über die Homepage der Gemeinde Unterensingen (www.unterensingen.de) unter Angabe der Wähler- und Wahlbezirksnummer auf der Wahlbenachrichtigung, in sonstiger schriftlicher Form oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen.

Sofern die Antragstellung nicht durch persönliche Vorsprache erfolgt, sollte der Wahlscheinantrag spätestens am 01.03.2026, 24 Uhr, vorliegen, um zu gewährleisten, dass die Übersendung der Wahlunterlagen rechtzeitig erfolgen kann. Dies gilt auch für die Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Internet. Die rechtzeitige Rücksendung der ausgefüllten Wahlunterlagen (bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag müssen die Wahlbriefe im Rathaus, Kirchstraße 31, eingegangen sein) liegt im Verantwortungsbereich des Wählers/der Wählerin.

Die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen kann grundsätzlich ab sofort erfolgen.

Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Beschriftung Ihres Hausbriefkastens, damit es bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen und der Briefwahlunterlagen zu keinen Verzögerungen kommt.

Bitte beachten Sie in den kommenden Wochen auch die Wahlbekanntmachungen auf der Homepage der Gemeinde und im Mitteilungsblatt.

Bei Fragen zum Wählerverzeichnis und Briefwahl wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro (Telefon 07022/6097-44; E-Mail: v.bosler(@)unterensingen.de oder m.stroebele@unterensingen.de) und bei sonstigen Fragen zur Wahl an das Wahlamt (Telefon 07022/6097-16, E-Mail: ordnungsamt(@)unterensingen.de).

Ihr Wahlamt