1. Einwohnerfragen
Es gab keine Einwohnerfragen.
2. Einbringung des Haushalts 2026
Bürgermeister Sieghart Friz erklärt, dass die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplans 2026 in die heutige Gemeinderatssitzung einbringt. Die Mitglieder des Gemeinderats erhalten den Entwurf zeitnah nach der Sitzung per gesonderter Post.
Der Etat 2026 soll noch vor Ablauf der Amtszeit von Bürgermeister Friz beschlossen werden. Für die Verabschiedung der Haushaltssatzung ist folgender Ablauf vorgesehen:
- 24.11.2025: Einbringung mit Haushaltsrede
- 08.12.2025: Abgabeschluss für Anträge des Gemeinderats an die Kämmerei
- 12.01.2026: Vorberatung der Anträge und des gesamten Haushalts im Verwaltungsausschuss
- 26.01.2026: Öffentliche Beratung des Haushalts im Gemeinderat
- 23.02.2026: Beschluss der Haushaltssatzung 2026 im Gemeinderat
Im Anschluss hält Bürgermeister Friz seine Haushaltsrede. Die vollständige Rede wird im Mitteilungsblatt an anderer Stelle veröffentlicht.
Herr Kruß, Kämmerer, erläutert anschließend in der Sitzung die wichtigsten Kennzahlen des Haushalts 2026.
3. Rathaus Erweiterungs-Neubau und Sanierung Altbau
hier: 2. Bauabschnitt der Außenanlagen
- Vorstellung der Planung inkl. Kosten
- Ausschreibung
Bürgermeister Sieghart Friz informierte über die aktuelle Lage zum 2. Bauabschnitt der Außenanlagen im Rahmen der Rathaus-Erweiterung und der Sanierung des Altbaus. Herr Werner Krüger vom Büro LUZ Landschaftsarchitektur in Stuttgart stellte die Planung sowie die Kostenberechnung vor und erklärte, dass sich die Planungen im Wesentlichen nicht geändert hätten. Er wies darauf hin, dass beispielsweise das Wasserspiel eingespart worden sei, und erläuterte die wichtigsten Positionen der Kostenberechnung. Die Kostensteigerung erklärte er insbesondere mit den Preissteigerungen nach Baupreisindex, die seit der Kostenberechnung vom 2. Quartal 2021 bis heute stattgefunden haben.
Die Ausschreibung solle noch 2025 erfolgen, der Baubeginn sei für März/April 2026 vorgesehen. Auf Nachfragen aus dem Gemeinderat zu einzelnen Positionen, Ausführungsdetails und zur Beteiligung örtlicher Firmen erklärte Herr Krüger die Vorgehensweise. Zudem wurde besprochen, dass die Bekanntmachungstafel des Rathauses noch final positioniert werde und die einzelnen Positionen der eingehenden Angebote vor der Vergabe nochmals genau geprüft und durchgegangen werden.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich in allen Punkten:
1. Der aktuelle Stand der Planung wird baulich umgesetzt.
2. Die notwendigen Haushaltsmittel 2026 werden bereitgestellt.
3. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsarchitekturbüro beauftragt, die Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.
4. Das Submissionsergebnis wird dem Gemeinderat zur Vergabeentscheidung vorgelegt.
5. Die Positionen der Ausschreibung werden nach Eingang der Angebote gemeinsam mit Herrn Werner Krüger noch einmal im Detail durchgegangen und – sofern erforderlich – erneut im Gemeinderat behandelt.
4. Bauvorhaben
4.1 Flurstück Nr. 3835, Seerosenstraße 8-10
hier: Errichtung einer DHL-Packstation
Hauptamtsleiterin Stoll erklärte, dass die geplante DHL-Packstation vor dem Gebäude zur Seerosenstraße hin einer Befreiung bedarf, da sie sich außerhalb der im Bebauungsplan „Nördlicher Ortsrand 3. Änderung“ vorgegebenen überbaubaren Grundstücksfläche befindet. Es seien keine städtebaulichen Gründe erkennbar, die gegen die Packstation sprächen, und die Grundzüge der Planung würden nicht berührt. Der Technische Ausschuss habe empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und der erforderlichen Befreiung zuzustimmen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen und der erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zuzustimmen.
4.2 Flurstück Nr. 265/9, Esslinger Straße 49/1
hier: Anlegen eines Stellplatzes
Hauptamtsleiterin Stoll erklärte, dass das Baugrundstück innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Blätscher“ liegt und der Stellplatz außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche geplant sei, weshalb eine Befreiung erforderlich sei. Es bestünden keine städtebaulichen Bedenken, und die Grundzüge der Planung würden nicht berührt. Der Technische Ausschuss habe empfohlen, als Hinweis mitzugeben, dass der Stellplatz mit wasserdurchlässigem Pflasterbelag ausgeführt werden solle. Auf eine Nachfrage, wer generell die Kosten für Bordsteinabsenkungen trägt, erläuterte Hauptamtsleiterin Stoll, dass diese immer vom Bürger, der den Bordstein absenken lassen will, zu tragen sind. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen und der erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zuzustimmen.
4.3 Flurstück Nr. 3835, Seerosenstraße 8
hier: Umbau und Nutzungsänderung der bestehenden Lagerhalle in eine Padel-Tennishalle, Anbringung von Werbeanlagen
Hauptamtsleiterin Stoll erklärte, dass im Gebäude Seerosenstraße 8 eine Padel-Tennishalle eingerichtet werden solle. Baulich neu hinzukommen solle an der Nordseite des Gebäudes eine Eingangsüberdachung sowie eine Werbeanlage; ansonsten handele es sich um Nutzungsänderungen. Für das Baugrundstück seien die Bestimmungen des Bebauungsplans „Nördlicher Ortsrand 3. Änderung“ maßgeblich. Das Vordach liege außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und bedürfe daher einer Befreiung; aus Sicht der Verwaltung würden die Grundzüge der Planung nicht berührt, und es bestünden keine städtebaulichen Bedenken. Gegen die geplante genehmigungspflichtige Werbeanlage spreche aus Sicht der Verwaltung ebenso nichts wie gegen die Nutzungsänderung der Lagerhalle. Der Technische Ausschuss habe empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und der erforderlichen Befreiung für das Vordach zuzustimmen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen und der erforderlichen Befreiung für das Vordach nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zuzustimmen.
4.4 Flurstück Nr. 1060/31, Im Auchtert 50
hier: Errichtung eines Gartenschuppens
Hauptamtsleiterin Stoll erklärte, dass im nordwestlichen Grundstücksteil ein Gartenschuppen errichtet werden solle. Da der Schuppen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liege, sei eine Befreiung erforderlich. Grundzüge der Planung würden nicht berührt, städtebauliche Bedenken bestünden keine. Der Technische Ausschuss habe empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und der Befreiung zuzustimmen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen und der Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zuzustimmen.
5. Bekanntgaben und Verschiedenes
Bürgermeister Sieghart Friz gab bekannt, dass das Landratsamt mitgeteilt habe, dass im Rahmen des Ausbaus der „weißen Flecken“ – also für alle Anschlüsse außerhalb der Ortslage, insbesondere Aussiedlerhöfe – in der vergangenen Woche mit den Arbeiten begonnen worden sei. Es sei davon auszugehen, dass die Versorgung bis zum 30.06.2026 abgeschlossen werde
6. Anfragen der Gemeinderäte
Ein Gemeinderat erkundigte sich zum Start des Weiße-Flecken-Ausbaus in der Lindehofstraße, da dort nur ein schmaler Streifen für die Leitungsverlegung zur Verfügung stehe und Probleme zu erwarten seien. Außerdem fragte er, ob das Büro Geoteck Ingenieure GmbH weiterhin die Verlegungsart und -weise überprüfe. Bürgermeister Sieghart Friz erklärte, dass die Mitteilung über den Baubeginn kurzfristig erfolgt sei, eine Beauftragung und ein Gespräch mit Geoteck bisher nicht stattgefunden habe, er dies jedoch befürworte und die Verwaltung den Kontakt aufnehmen werde. Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen zu.
Ein weiterer Gemeinderat fragte nach den Parkplätzen Richtung Angelweg, auf denen seit Wochen Sperrmüll liege. Bürgermeister Friz erklärte, dass sich die Verwaltung darum kümmern werde.
Bezüglich der Kirchstraße 36 fragte ein Gemeinderat nach dem Stand der Arbeiten. Kämmerer Kruß erklärte, dass für jedes Gewerk mittlerweile jeweils zwei Angebote vorlägen und die Verwaltung sich nun vorrangig um die Kirchstraße 36 kümmern werde.
Schließlich äußerte ein Gemeinderat Lob an den Bauhof, da die Steine auf dem Friedhofsparkplatz gesichert und zügig weggeräumt worden seien.


