Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung
TOP 1: Einwohnerfragen
Einige junge Einwohner, die Teil der Initiative Kinder- und Jugendgemeinderat sind, sprachen sich für das Nachziehen der Spielfeldlinien und das Beheben von Löchern auf dem Bolzplatz aus.
Bürgermeister Sieghart Friz erläuterte, dass ihm das Thema bekannt ist und bereits ein Ortstermin stattgefunden hatte. Eine Umsetzung sei möglich, verursache aber Kosten, über die der Gemeinderat entscheiden müsse. Die Kosten seien überschaubar, das Thema werde in die Haushaltsberatungen aufgenommen.
Desweiteren bedankten sich die jungen Einwohner dafür, dass beim Busfahrplan der Linie 184 bereits Maßnahmen gegen Überfüllung eingeleitet wurden. Bürgermeister Friz berichtete, dass er hierzu mit dem Ansprechpartner für den ÖPNV der Stadt Nürtingen wie auch dem zuständigen Landratsamt, Bereich ÖPNV, im Austausch stehe.
TOP 2: Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Hauptamtsleiterin Stoll erklärte, dass die bisherige Satzung von 1978 regelt, dass öffentliche Bekanntmachungen über das Mitteilungsblatt und die Verkündigungstafel am Rathaus erfolgen.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass inzwischen auch eine rechtswirksame Veröffentlichung über die Internetseite der Gemeinde möglich sei. Dies ermögliche eine schnellere Bekanntgabe, während es bei Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt zu einem zeitlichen Versatz von bis zu zehn Tagen zwischen dem Beschluss einer Satzung und ihrem Inkrafttreten kommen könne. Die Satzung solle daher neu gefasst werden. Die Bekanntmachungen würden künftig auf der Startseite über den Reiter „Öffentliche Bekanntmachungen“ als PDF abrufbar sein. Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang wird weiterhin zusätzlich auch im Mitteilungsblatt und an der Verkündigungstafel bekannt gemacht.
Die Neufassung der Satzung wurde in der vorgeschlagenen Form einstimmig beschlossen.
TOP 3: 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen -"Sonderbaufläche Einzelhandel und Wohnen" in Großbettlingen
hier: Feststellungsbeschluss
Die Vertreter/innen des Gemeinderats der Gemeinde Unterensingen im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen wurden einstimmig beauftragt, im Gemeinsamen Ausschuss die folgenden Beschlüsse zu fassen:
- Über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB vom 20.8.2021 bis einschließlich 20.9.2021 und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB mit Schreiben vom 3.8.2021 bis 20.9.2021 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne des beigefügten Abwägungsvorschlags vom 15.10.2025 entschieden.
- Die 38. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen wird festgestellt. Maßgebend sind die Planzeichnung mit Geltungsbereich vom 15.10.2025 und die Begründung einschließlich des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung vom 15.10.2025.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 38. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen beim Regierungspräsidium Stuttgart zu beantragen.
TOP 4: 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen - "Westlich der Unterensinger Straße" in Nürtingen
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
Die Vertreter/innen des Gemeinderats der Gemeinde Unterensingen im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen wurden einstimmig beauftragt, im Gemeinsamen Ausschuss die folgenden Beschlüsse zu fassen:
- Die Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 „Westlich der Unterensinger Straße“ in Nürtingen wird beschlossen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist die Planzeichnung mit Grenze des Änderungsbereichs vom 14.10.2025 (Anlage 1).
- Den Inhalten des Entwurfes der 40. Änderung wird zugestimmt. Maßgebend sind die Planzeichnung mit Geltungsbereich sowie der Vorentwurf der Begründung vom 14.10.2025 (Anlage 2) mit Aussagen zum Bearbeitungsstand der Umweltprüfung bzw. des Umweltberichts als Bestandteil der Begründung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Außerdem wurde auf Hinweis aus der Mitte des Gemeinderats die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der vorzeitigen Behördenbeteiligung kritisch anzuregen, dass im Bereich der Zufahrt zu den künftig geplanten Mehrfamilienhausgebäuden auch der Radschulweg zum Max-Planck-Gymnasium verläuft, den viele Schüler aus Unterensingen nutzen. Auch soll angeregt werden, über eine Verbreiterung des in diesem Bereich besonders schmalen Radwegs nachzudenken.
TOP 5: Bekanntgaben und Verschiedenes
Es gab keine Bekanntgaben und Verschiedenes.
TOP 6: Anfragen der Gemeinderäte
Bewerberlage Kinderhaus Brückenstraße
Ein Gemeinderat fragte nach der Bewerberlage. Die Verwaltung erklärte, dass die Lage insb. für die Krippenstelle gut sei, Bewerbungsgespräche Ende der Woche stattfinden und parallel bereits Hospitationen in der Einrichtung laufen.
Verkündigungstafel Rathaus
Ein Gemeinderat schlug vor, die Tafel näher am Rathaus, überdacht und beleuchtet, anzubringen. Bürgermeister Friz erklärte, das Provisorium sei der Baustelle geschuldet, eine Lösung werde selbstverständlich im Zuge der Außenanlagenplanung des Rathauses gefunden werden.
Sanierung Grundschule
Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem Stand der Sanierung. Das Bistro ist in Betrieb, der zweite Eingang noch nicht fertig, aktuell wird im Treppenhaus gegessen. Bürgermeister Sieghart Friz sagte, die Arbeiten würden fortgesetzt, und eine kleine offizielle Übergabe sei im Januar 2026 geplant. Die Fertigstellung war ursprünglich für November vorgesehen.
Kinderbetreuung Kinderhaus Brückenstraße
Ein Gemeinderat bezog sich auf die letzte Sitzung und fragte, ob der Gemeinderat informiert werde, wenn viel Betreuungszeit ausfällt und Notbetreuung notwendig ist. Bürgermeister Sieghart Friz bestätigte dies.
Ein Gemeinderat fragte, ob Rückerstattungen zweimal im Jahr an festen Terminen erfolgen könnten. Die Verwaltung erklärte, das sei schwer verbindlich auf feste Termine zuzusagen und sollte vielmehr einzelfallabhängig gehandhabt werden.
Bürgermeister Sieghart Friz wies darauf hin, dass die Enttäuschung bei den Eltern umso größer seien, wenn verbindliche Termine z.B. aufgrund kurzfristiger Krankheiten von Mitarbeitern nicht eingehalten werden können. Ein Gemeinderat betonte, dass bedarfsgerecht, aber möglichst zeitnah gehandelt werden solle. Die Verwaltung erklärte, dies im Rahmen der personellen Möglichkeiten zu tun.
Abschließend fragte ein Gemeinderat, ob künftig ein Kindergarten die Betreuung bis 16 Uhr anbieten könne. Bürgermeister Sieghart Friz erklärte, dass in Zukunft nur umgesetzt werde, was verlässlich möglich sei. Jedoch wird die Verwaltung nicht aus dem Blick verlieren, dass es Familien gibt, die eine längere Betreuung als 15.30 Uhr benötigen.


