Kurzbericht der GR-Sitzung vom 28.07.2025
Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.07.2025
TOP 1 – Einwohnerfragen
Es wurden keine Einwohnerfragen gestellt.
TOP 2 – Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Die Verwaltung informierte über folgende Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen:
- Besetzung der Stelle „Sachbearbeiterin im Standesamt/Friedhofswesen“ mit Frau Dorina Aliaj (Beschluss 10.02.2025)
- Einstellung von Frau Sabrina Tränkner zur Leitung des Kinderhauses „Kindeum 37“ ab 01.04.2025 (Beschluss 10.03.2025)
- Verkauf mehrerer Baugrundstücke im Neubaugebiet „Mittlere Braike“ (Ginster- und Geranienweg) (Beschlüsse 10.03.2025 und 07.04.2025)
- Ausschreibung einer Stelle im Bauhof sowie einer Hausmeisterstelle (Beschluss 02.06.2025)
- Einstellung von Frau Franziska Zipperle als Leitung des Kinderhauses Brückenstraße ab 15.09.2025 (Beschluss 07.07.2025)
- Verkauf eines weiteren Baugrundstücks im Ginsterweg (Beschluss 07.07.2025)
TOP 3 – Beschluss der Haushaltssatzung 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung für 2025 sowie die mittelfristige Finanzplanung. Kämmerer Kruß erläuterte die strukturellen Defizite und kündigte ein Sanierungskonzept an. Bürgermeister Friz kündigte zudem an, dass die Einbringung, Beratung und Verabschiedung des Haushalts 2026 wie in den Vorjahren wieder wesentlich früher erfolgen wird.
TOP 4 – Glasfaserausbau – Stellungnahme sowie Darstellung der weiteren Vorgehensweise der Netze BW in Bezug auf die mangelhafte Bauausführung der Tiefbauarbeiten
Bürgermeister Sieghart Friz sowie die Gemeinderäte konfrontierten gleich zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes die anwesenden Vertreter der Netze BW mit den zahlreichen inakzeptablen Unzulänglichkeiten im Zuge der Bauausführung der Glasfaserarbeiten im Ort. Der Gemeinderat und die Verwaltung kritisierten insbesondere die mangelhafte Ausführung der Tiefbauarbeiten durch die beauftragte Baufirma sowie auch die mangelnde Überwachung durch deren Auftraggeber Netze BW scharf und forderte eine enge Überwachung der ausführenden Baufirma und im Bedarfsfall die Einleitung entsprechender Konsequenzen.
Die Netze BW erläuterte, dass rechtliche Schritte in Bezug auf die ausführende Tiefbaufirma bereits geprüft werden, jedoch Verträge nicht einfach gekündigt werden können. Sie sagte jedoch eine Verbesserung in der Überwachung der Baufirma zu.
Bürgermeister Friz erklärte abschließend, dass auch die Gemeinde den Blick in die Zukunft richtet und dass sie eine deutliche Verbesserung erwartet. Er forderte die Netze BW als Auftraggeber der Baufirma nochmals eindringlich auf, diese konsequent bei den Arbeiten zu überwachen und betonte, dass dies eigentlich nicht Aufgabe der Gemeinde ist. Einer noch notwendigen späteren Abnahme stimme die Gemeinde ohnehin nur zu, wenn alle Arbeiten in den jeweiligen Bereichen ohne jegliche Mängel sind.
TOP 5 – Sanierung historisches Rathaus – Bericht über den Stand der Bauarbeiten
Architekt Oberdörfer berichtete über den aktuellen Stand der Bauarbeiten. Er erklärte in diesem Zusammenhang, dass es durch diverse Schäden am Fachwerk zu Verzögerungen im Bauzeitenplan gekommen war. Das Gerüst bleibt voraussichtlich bis Ende September stehen. Die Innenarbeiten verlaufen planmäßig, so dass mit einer Fertigstellung voraussichtlich noch Ende 2025, spätestens Anfang 2026 gerechnet werden kann. Jedoch gibt es bei einer Sanierung im Denkmalschutz immer gewisse zeitliche Unsicherheiten. Abschließend wurde ergänzt, dass die Außenanlagen rund um das historische Rathaus danach im Laufe des nächsten Jahres noch erfolgen werden.
TOP 6 – Sanierung historisches Rathaus – Mehrkosten beim Gewerk Strom‑, Fernmeldeanlagen und Sicherheitstechnik sowie bei der Fachplanung Elektro‑ und Kommunikationstechnik
Nach der Vorstellung der Mehrkosten durch Herrn Pich (Get Solution) stimmte der Gemeinderat wie folgt mehrheitlich zu:
- Mehrkosten Strom/Sicherheitstechnik (56.271,15 € brutto)
- Mehrkosten Elektrofachplanung (29.988,00 € brutto)
TOP 7 – Sanierung der Kelterstraße – Vorstellung der gesamten Baumaßnahme inkl. Kostenschätzung
Die Kelterstraße befindet sich in großen Teilen, sowohl was den Straßenbelag als auch v.a. die Hauptwasserleitung angeht, in einem schlechten Zustand. Da die Kelterstraße wohl bereits in den 1970er Jahren gebaut wurde, ist dies nicht völlig überraschend. Der damals eingebrachte Straßenunterbau ist natürlich, gemessen an der heutigen Fahrzeugbelastung sowie nach dem heutigen Stand der Technik, schon längst nicht mehr ausreichend.
Sowohl die Anzahl der Fahrzeuge, insbesondere auch des LKW-Verkehrs, als auch das Gewicht der LKWs hat sich in den vergangenen Jahrzehnten erheblich erhöht.
Die Verwaltung und das Ingenieurbüro Geoteck präsentierten eine in drei Bauabschnitten geplante Sanierung der Kelterstraße inklusive Kanal‑, Wasserleitungs- und Straßenausbau. Diese wurde vom Gremium zur Kenntnis genommen.
Da die Gesamtmaßnahme sich auf mehrere Millionen Euro beläuft, dürfte eine kurzfristige Realisierung sehr schwierig zu bewerkstelligen sein.
Ohnehin ist sowohl aus finanziellen, wie auch aus verkehrlichen Gründen lediglich eine Realisierung in mehreren Abschnitten denkbar.
Bürgermeister Friz gibt allerdings dem Gemeinderatsgremium mögliche weitere drohende Kostensteigerungen sowie bei einem entsprechenden großen Bruch der Wasserleitung ein mögliches Chaos in Bezug auf das Anfahren des dortigen Gewerbegebiets mit auf den Weg.
Ebenfalls seien der Verwaltung bereits seit Jahren auch Beschwerden von Anliegern v.a. der „Oberen Au“ über Lärmbelastungen aufgrund sehr unebener Fahrbahn bekannt.
Insoweit führe aus seiner Sicht an einer mittelfristigen Realisierung mindestens eines Bauabschnitts kein Weg vorbei.
Eine finale Entscheidung zur Umsetzung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 ff.
TOP 8 – Verfestigung Bankett Gemeindeverbindungsstraße Lindenweiler
Die fertige Planung für eine Bankettverfestigung wurde vorgestellt. Für die Umsetzung wurde ein Haushaltsansatz für 2026 empfohlen. Zudem wurde beschlossen, dass noch 2025 kurzfristige Ausbesserungsmaßnahmen durch den Bauhof durchzuführen sind.
TOP 9 – Entwicklung eines Gemeindelogos – Auswahl eines Entwurfs – 2. Ergänzung
Obwohl intensiv diskutiert und drei Varianten präsentiert wurden, erreichte keiner der Entwürfe eine Mehrheit im Gemeinderat. Das Thema wird daher erstmal nicht weiterverfolgt.
TOP 10 – Bauvorhaben
- 10.1 Flurstück Nr. 847/11, Kelterstraße – Neubau einer Gewerbehalle mit Büroräumen, Wohnung und Garagen – 1. Ergänzung
Trotz einer Abweichung von der üblichen Praxis bei nur ausnahmsweise zulässigen Wohneinheiten im Gewerbegebiet (bisher wurde im Wege der Ausnahmeregelung nur einer Wohneinheit zugestimmt) wurde das gemeindliche Einvernehmen mehrheitlich erteilt. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde erklärt, dass grundsätzlich das Grundstück teilbar sei, jedoch sei dies aus Nutzungs- und Ablaufgründen nicht sinnvoll. Hier sind im Prinzip zwei Gewerbebetriebe auf einem Grundstück geplant, daher ist aus Sicht des Gremiums eine zweite Wohneinheit vertretbar. Den übrigen notwendigen Befreiungen wurde zugestimmt. - 10.2 Flurstück Nr. 450/34, Greutweg 28 – Errichtung einer Flachdachgaube –
Das Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. - 10.3 Flurstück Nr. 3911, Geranienweg 9 – Veränderte Planung Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport und Stellplatz – 1. Ergänzung
Das Baugesuch war bereits Gegenstand einer vergangenen Sitzung, das Einvernehmen wurde damals wegen einer Überschreitung der Höhe eines geplanten Zaunes nicht erteilt. Nach einem Entfall des Zaunes und auch Entfall der Überschreitung der Grundflächenzahl wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt.
TOP 11 – Bekanntgaben und Verschiedenes
Zustimmung zur Annahme von Spenden
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme von Geld‑ und Sachspenden zu, die im Zeitraum September 2024 bis Juli 2025 eingegangen sind. Spendenempfänger waren Einrichtungen wie Kindergärten, Grundschule, Jugendfeuerwehr und Dorffestgemeinschaft.
TOP 12 – Anfragen der Gemeinderäte
Ein Gemeinderat sprach die Problematik kurzfristiger Mitteilungen bei Notbetreuungen in Kindertageseinrichtungen an. Die Verwaltung erläuterte die Problematik bei kurzfristig krankheitsbedingten Ausfällen und wies auf die Pflicht zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels hin.


