Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2025
TOP 1: Einwohnerfragen Es gab keine Einwohnerfragen.
TOP 2: Haushaltsplan 2025 Bürgermeister Sieghart Friz erläuterte die Gründe für die späte Vorlage des Haushaltsplans. Ziel sei es, künftig die Haushaltspläne wieder früher vorlegen zu können.
2.1: Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen an örtliche Vereine
Der Gemeinderat verständigte sich darauf, bei Investitionen von örtlichen Vereinen grundsätzlich ca. 15 % der Gesamtkosten als Zuschuss zu übernehmen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Zuschüsse:
- Der SKV Unterensingen erhält für die Beschaffung eines Beamers und einer elektrischen Leinwand für die vereinseigene Halle einen Zuschuss in Höhe von 1.050 Euro.
- Der Tennisverein Unterensingen erhält für die Renovierung der Dusch- und Umkleideräume im Vereinsheim einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.
2.2: Antrag der Bürgervereinigung Unterensingen (BVU) vom 27.05.2025:
Genaue Prüfung einer Kapazitätserweiterung in der Kinderbetreuung (Naturkindergarten)
Aufgrund der aktuell rückläufigen Kinderzahlen wird die Einführung des Naturkindergartens vorerst um ein Jahr zurückgestellt. Die Verwaltung wird das Thema mit der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2026 erneut zur Beratung vorlegen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
2.3: Antrag der Unabhängigen Bürgergemeinschaft (UBG) vom 01.06.2025: Reduzierung von Ausgaben im Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie Auftrag zur Prüfung zur Realisierung eines Umbaus der Austraße in eine Fahrradstraße
- Der Haushaltsansatz im Bereich Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt 2025 wird um 57.000 Euro reduziert. Die Position „Austausch nach Prüfung“ soll auf 100.000 € gesenkt und die Position „Umrüstung auf LED“ im Umfang von 50 % (37.000 €) in das Haushaltsjahr 2026 übernommen werden.
- Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen wird in das Haushaltsjahr 2026 verschoben.
- Zur Prüfung der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Austraße werden 10.000 Euro Planungsmittel in den Haushalt 2025 eingestellt.
2.4: Schaffung von Stellen für Integrationsfachkräfte
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Schaffung von zwei unbefristeten Vollzeitstellen für Integrationsfachkräfte. Die Stellen werden im Stellenplan 2025 aufgenommen. Ziel ist eine stabile und bedarfsgerechte Gewährleistung der laufenden Integrationsmaßnahmen.
TOP 3: Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Unterensingen
- Beratung und Beschlussfassung
Der Wirtschaftsplan 2025 wurde einstimmig beschlossen. Im Vergleich zum eingebrachten Planwerk nahm die Verwaltung eine Änderung vor: Die Investitionsausgaben wurden im Zusammenhang mit dem Austausch der Hauptwasserleitung im Bereich Kirch-/Schulstraße von ursprünglich 100.000 € um 50.000 € auf insgesamt 150.000 € erhöht. Dadurch steigt auch die vorgesehene Kreditaufnahme (Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit) um denselben Betrag auf 95.000 €.
TOP 4: Bebauungsplanverfahren "Obere Au 3. Änderung" gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: - Billigung der Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplanentwurf
- Umbenennung des Bebauungsplans
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Ziel und Zweck der Änderung ist es, künftig freiwerdende Flächen vorrangig für gewerbliche Nutzungen vorzusehen. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurde den Abwägungsvorschlägen der Gemeindeverwaltung zu den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen zugestimmt.
Der Bebauungsplan „Obere Au 3. Änderung“ wird in „Obere Au 4. Änderung“ umbenannt. Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Obere Au 4. Änderung“ gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch als Satzung.
TOP 5: Initiative zur Gründung eines Kinder- und Jugendgemeinderats
Nach einem Informationsabend mit positiver Resonanz unterstützt der Gemeinderat die vorgeschlagene niederschwellige Form einer Kinder- und Jugendbeteiligung zunächst in Form einer AG. Das Projekt erfolgt zunächst durch Frau Lebsanft, die das Projekt ehrenamtlich begleitet. Eine institutionalisierte Form wird derzeit nicht umgesetzt und zu gegebener Zeit wieder zur Beschlussfassung im Gemeinderat vorgelegt.
TOP 6: Neufassung der Satzung über die Grundschul- und Ferienbetreuung an der Grundschule und über die Erhebung von Gebühren der Gemeinde Unterensingen
Die neue Satzung berücksichtigt eine überarbeitete Gebührenstruktur mit Sozialstaffelung. Die Ferienbetreuung ist künftig wochenweise buchbar. Das Modul 16–17 Uhr entfällt mangels Nachfrage. Die flexible Abholzeit ab 15 Uhr wurde im Vorfeld mit der Leitung abgestimmt. Der Beschluss erfolgte mit 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung.
TOP 7: Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung im Grundschulbereich
hier: Kosten für die Ganztagesbetreuung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Grundschule Unterensingen weiterhin als Halbtagsschule zu führen. Der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung wird über die bestehende Grundschulbetreuung abgedeckt. Eine Anpassung der Betreuungszeiten, insbesondere am Freitag sowie eine Ausweitung der Ferienbetreuung, ist erforderlich. Die künftigen Kosten steigen, insbesondere durch zusätzliches Personal.
TOP 8: Anpassung der Gebühren für die Unterensinger Kindertageseinrichtungen entsprechend der Änderung der Betreuungszeiten
Im Zuge der geänderten Betreuungszeiten, insbesondere durch Anpassungen im Kinderhaus In der Au und Brückenstraße, wurden die Gebühren angepasst. Es handelt sich um eine Umstellung entsprechend der neuen Betreuungszeiten, nicht um eine Erhöhung. Die neue Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
TOP 9: Netzwerkinfrastruktur Grundschule Haupttrakt sowie Klassenzimmer Schulstraße 35
Die Netzwerkinfrastruktur für das Hauptgebäude und die beiden Klassenzimmer in der Schulstr. 35 wurde an die Firma BPEDV aus Nürtingen vergeben. Begründet wurde die Direktvergabe mit der langjährigen Erfahrung des Unternehmens auf dem Schulcampus. Der Auftrag in Höhe von 12.359,29 € wurde einstimmig vergeben.
TOP 10: Bauvorhaben
10.1 Flurstück Nr. 847/11, Kelterstraße
hier: Neubau einer Gewerbehalle mit Büroräumen, Wohnung und Garagen
Aufgrund der noch geltenden Veränderungssperre für das Gebiet „Obere Au 3. Änderung“ wurde das Baugesuch zurückgestellt. Eine Behandlung erfolgt nach Rechtskraft der Bebauungsplanänderung voraussichtlich in der Sitzung am 28.07.2025. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
TOP 11: Bekanntgaben und Verschiedenes
Wechsel des Essensanbieters:
Bürgermeister Sieghart Friz informierte, dass ab dem 01.09.2025 die Firma La Cantina aus Eningen unter Achalm die Essensversorgung in den Kindertageseinrichtungen und Grundschulbetreuung übernimmt. Der Wechsel erfolgte auf Wunsch der Elternschaft und in Abstimmung mit den Kitas und der Grundschulbetreuung. Die Kosten bleiben gleich.
Bedenkenerlass – Bauvorhaben Schulstraße 72:
Hauptamtsleiterin Stoll berichtete, dass das Landratsamt kurzfristig einen Bedenkenerlass zum Bauvorhaben in der Schulstraße 72 erlassen hat, das bereits am 7. April 2025 vom Gemeinderat abgelehnt wurde. Hintergrund ist, dass es in der Vergangenheit vergleichbare Fälle im Geltungsbereich des Bebauungsplans gab, bei denen das Einvernehmen erteilt wurde. Der Gemeinderat bestätigte seinen ursprünglichen Beschluss, das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der Überschreitung der zulässigen Dachneigung und Dachbreite nicht zu erteilen.
Fahrradständer vor dem Pflegeheim „Daheim“:
Bürgermeister Friz berichtete über eine Bürgeranregung zur Einrichtung von Fahrradabstellmöglichkeiten vor dem Pflegeheim und der Physiotherapiepraxis. Die Verwaltung wird die Situation prüfen.
Amtseinsetzung der/des neuen Bürgermeister/in:
Hauptamtsleiterin Stoll teilte mit, dass die Amtseinsetzung am Dienstag, den 03.03.2026 um 19:00 Uhr im UDEON geplant ist.
TOP 12: Anfragen der Gemeinderäte
Ein Gemeinderat appellierte, für das kommende Schuljahr alles daran zu setzen, um allen Kindern einen Platz in der Grundschulbetreuung zu ermöglichen und doch nochmals andere Räume zur Betreuung zu prüfen. Die Verwaltung sagt eine kurzfristige interne Prüfung zu.


