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Blumenkasten Altes Rathaus

Kurzbericht der Gemeinderatssitzung

icon.crdate20.05.2025

vom 05.05.2025

vom 05.05.2025

 

1.            Einwohnerfragen

Es gab keine Einwohnerfragen.

 

2.            Rathaus-Erweiterung 1. Bauabschnitt
hier: Vergabe der Ersatzleistungen Außenanlagen

Bürgermeister Sieghart Friz erläuterte, dass beim Gewerk der Außenanlagen dieses Bauvorhabens nach wie vor Restarbeiten ausstehen, darunter auch die Fertigstellung der Kirchstraße im Steigungsbereich auf Höhe des Rathausneubaus. Der ursprünglich beauftragten Firma Stoll & Maurer aus Wolfschlugen wurde aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderats gekündigt und die Androhung und Durchführung einer Ersatzvornahme durch eine andere Firma beschlossen. Das Landschaftsarchitekturbüro LUZ aus Stuttgart hatte die erforderlichen Arbeiten erneut ausgeschrieben. Die neuen Arbeiten sind unabhängig von den bereits erbrachten Leistungen der alten Firma. Herr Krüger vom Landschaftsarchitekturbüro LUZ stellte den Ausschreibungsumfang und den Vergabevorschlag vor. Die Firma Prengel-Gärten aus Weilheim wurde, wie vorgeschlagen, zum geprüften Angebotspreis (brutto) von 80.239,94 Euro mit der Ausführung der Arbeiten einstimmig beauftragt.

 

3.            Sanierung Grundschule Hauptgebäude
hier: Vergabe der Schreinerarbeiten (Innentüren)

Architekt Brost berichtete, dass für das Gewerk der Schreinerarbeiten für Innentüren vier Angebote abgegeben worden sind. Das günstigste Angebot wurde von der Schreinerei Moll aus Neuffen zum Preis von 34.619,48 Euro abgegeben und vom Gemeinderat einstimmig so vergeben.

 

4.            Bebauungsplanverfahren "Obere Au 3. Änderung" gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier:      - Billigung der Abwägungsvorschläge zu den Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplanentwurf
- Umbenennung des Bebauungsplans
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Bürgermeister Sieghart Friz nahm diesen Punkt von der Tagesordnung, da sich beim Betreff und den Anlagen noch kurzfristig etwas geändert hat. Das Thema wird in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.

 

5.            Neufassung der Hauptsatzung vom 13.02.2023

Bürgermeister Sieghart Friz erläuterte, dass auf Basis einer Gesprächsrunde mit Vertretern des Gemeinderats und der Verwaltung eine Neufassung der Hauptsatzung erarbeitet wurde. Zielsetzung war, die Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Verwaltung zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Die Fraktionsvorsitzenden hatten die Verwaltung u.a. beauftragt, die personalrechtlichen Zuständigkeiten des Gemeinderats gemäß § 7 Abs. 2, 2.3. zu vereinfachen.

Bisher war der Bürgermeister für die Ernennung, Einstellung und Entlassung sowie sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beschäftigten der Entgeltgruppen 1-8, von Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes bis S9, Aushilfsangestellten, Beamtenanwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden Personen verantwortlich.

Die Verwaltung schlug vor, lediglich die Ernennung, Einstellung und Entlassung sowie andere personalrechtliche Entscheidungen von Beschäftigten und Beamten in leitender Funktion und stellvertretenden Amtsleitern dem Gemeinderat zu übertragen. Unter „Beschäftigten und Beamten in leitender Funktion“ sind dabei die Amtsleitungen, die stellvertretenden Amtsleitungen der Verwaltung sowie die Leitungen der Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen und Bauhof) zu verstehen.

Die Änderung der Wertgrenzen im Rahmen der Zuständigkeiten des Bürgermeisters wurde zunächst zurückgestellt, da der jetzige Zeitpunkt mit dem bevorstehenden Amtswechsel des Bürgermeisters aus Sicht der Mehrheit des Gremiums ungünstig ist.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der zweiten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zu.

 

6.            Vorbereitung der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
hier: Bildung des Gemeindewahlausschusses und Festlegung der Regularien für die öffentliche Versammlung (Bewerbervorstellung)

Hauptamtsleiterin Stoll erklärte, dass zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahl noch zwei Themen zu beraten und zu beschließen sind: Die Bildung des Gemeindewahlausschusses und die Festlegung der Regularien für die Bewerbervorstellung. Der Gemeindewahlausschuss wird mit Bürgermeister Sieghart Friz kraft Gesetzes als Vorsitzendem gebildet. Stellvertretende Hauptamtsleiterin Frau Emilia Bözel wurde als stellvertretende Vorsitzende vorgeschlagen. Als Beisitzerinnen wurden, wie bei den Kommunalwahlen 2024, Frau Sybille Jenz und Frau Gabriele Pfisterer vorgeschlagen und als deren Stellvertreter Herr Dr. Markus Kemmner sowie Frau Brigitte Baier.
Die öffentliche Bewerbervorstellung findet am 26.11.2025 um 19.00 Uhr im UDEON statt.
Die vorgeschlagene Regularien sehen wie folgt aus:

Aufbau erfolgt in Reihenbestuhlung mit Rednerpult und Podium/Bühne.

Die Vorstellung der Bewerber/ -innen erfolgt entsprechend der in der öffentlichen Bekanntmachung aufgeführten Reihenfolge. Die Eröffnung der Veranstaltung erfolgt durch Bürgermeister Sieghart Friz. Bei der Eröffnung nehmen die Versammlungsleitung und die Bewerber/-innen auf dem Podium Platz. Die Versammlungsleitung begrüßt die Bewerber/- innen und stellt diese in der oben genannten Reihenfolge vor (Name und Vorname, Stand oder Beruf, Anschrift). Die Regularien werden durch die Versammlungsleitung bekannt gegeben. Danach verlassen alle, bis auf den/die ersten/erste Bewerber/in, den Saal und werden getrennt voneinander im Hauptgebäude der Grundschule untergebracht.

Die Redezeit beträgt max. 15 Minuten (die Vorstellungsrunde muss sachlich sein, d.h. keine allgemeinpolitischen Äußerungen), die Zeit wird gemessen. Eine Minute vor Ablauf erfolgt ein Hinweis der Versammlungsleitung. Wenn der Bewerber/die Bewerberin vor den 15 Minuten fertig ist, wird die verbleibende Zeit nicht auf die Fragerunde angerechnet.

Die Fragezeit (inkl. Antwortzeit durch den Bewerber/die Bewerberin) beträgt ebenfalls 15 Minuten, direkt im Anschluss an die Vorstellungsrede. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger werden von der Versammlungsleitung darauf aufmerksam gemacht, dass nur Fragen und keine Statements zugelassen sind. Pro Bürger sind nur zwei Fragen zugelassen. Aus Gründen der Gleichbehandlung der Bewerber wird das Saalmikrofon nach genau 15 Minuten abgestellt. Wenn keine Fragen gestellt werden oder keine Fragen mehr gestellt werden ist die Fragezeit zu Ende. Danach verlässt der Bewerber/die Bewerberin den Saal wieder, und betritt ihn bis zum Ende der Veranstaltung nicht mehr. Es wird ihm/ihr aber angeboten, dass er/sie sich gerne wieder in einem anderen Raum der Grundschule aufhalten kann, um nach dem Ende der Veranstaltung beim Getränkeausschank mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen.

Wenn die Fragerunde für den letzten Bewerber/die letzte Bewerberin vorbei ist, ist die Veranstaltung zu Ende.

Eine Podiumsdiskussion im Rahmen der Versammlung mit den Bewerbern/Bewerberinnen findet nicht statt.

 Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und im Nachgang schnellstmöglich bis zum Wahltag, 18.00 Uhr, auf die Homepage der Gemeinde gestellt.

Im Anschluss findet ein kostenpflichtiger Getränkeausschank statt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Besetzung des Gemeindewahlausschusses sowie die Regularien für die öffentliche Versammlung wie vorgeschlagen.

 

7.            Änderung der Ausführungsbestimmungen des Mitteilungsblattes
hier: Karenzzeit vor Wahlen

Hauptamtsleiterin Stoll erläuterte, dass die Karenzzeit vor Wahlen der Neutralitätspflicht der Behörden und der Chancengleichheit der Parteien dient. Das Innenministerium empfiehlt eine Karenzzeit von mindestens drei Monaten. Bisher war in Unterensingen für die Fraktionen eine Karenzzeit von vier Wochen festgelegt. Auf Empfehlung wird nun vorgeschlagen, den Zeitraum im redaktionellen Teil des Mitteilungsblatts auf drei Monate zu verlängern.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Neufassung von Nr. 6 der Ausführungsbestimmungen zum Redaktionsstatut, in der die Karenzzeit entsprechend auf drei Monate vor einer Wahl festgelegt wird.

 

8.            Wappenschutzsatzung

Hauptamtsleiterin Stoll erklärte, dass die Gemeinde Unterensingen ein Wappen und Hoheitszeichen führt, deren Nutzung durch Dritte geregelt werden sollte. Besonders mit Blick auf die bevorstehende Bürgermeisterwahl und die Darstellungsmöglichkeiten im Internet besteht hierfür Handlungsbedarf. Durch ein Erlaubnisverfahren soll sichergestellt werden, dass die Verwendung im Interesse der Gemeinde erfolgt. Eine Genehmigung für politische und Wahlkampfzwecke ist grundsätzlich ausgeschlossen, um das Neutralitätsprinzip der Gemeinde bei Wahlen zu gewährleisten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Wappenschutzsatzung wie vorgeschlagen.

 

9.            Lärmaktionsplan der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen 4. Runde
hier: Beschluss zum Lärmaktionsplan und Meldung an die EU

Der Gemeinderat nahm zur Kenntnis, dass im Rahmen der 4. Runde des Lärmaktionsplans für Unterensingen keine Maßnahmenbereiche vorgesehen sind. Auch die Maßnahmenvorschläge für die übrigen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen wurden zur Kenntnis genommen. Die Vertreterinnen und Vertreter Unterensingens im Gemeinsamen Ausschuss wurden vom Gemeinderat einstimmig beauftragt, dort dem Beschluss des Endberichts zum Lärmaktionsplan, 4. Fortschreibung, auf Grundlage der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zuzustimmen.

 

10.          Bekanntgaben und Verschiedenes

Kinderhaus Brückenstraße – Einschränkung der Öffnungszeiten

Bürgermeister Sieghart Friz informierte, dass aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen und offenen Personalstellen die Öffnungszeiten im Kinderhaus Brückenstraße reduziert werden müssen. Die neuen Öffnungszeiten bis zu den Sommerferien sind:

  • Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
  • Freitag: 7:30 bis 14:00 Uhr

Die Krippe bleibt wie gewohnt geöffnet.

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach der Zukunftsperspektive für das Kinderhaus. Hauptamtsleiterin Stoll erklärte in diesem Zusammenhang, dass bereits mit höchster Priorität an der Änderung der Konzeption von offen in ein teiloffenes Konzept gearbeitet wird. Sie wies darauf hin, dass die komplette Umsetzung jedoch nicht „von heute auf morgen“ möglich ist. Von der Änderung der Konzeption verspricht sich die Gemeinde als Trägerin eine höhere Attraktivität in Bezug auf die Nachbesetzung der offenen Stellen.

Bezüglich einer Gebührenrückerstattung für die verkürzten Betreuungszeiten an die betroffenen Familien erklärte Frau Stoll, dass diese in Absprache mit dem Elternbeirat im Juli für die Einschränkungen im ersten Halbjahr vorgesehen ist.

 

Initiative Kinder- und Jugendgemeinderat – Informationsabend

Bürgermeister Sieghart Friz gab außerdem bekannt, dass im Rahmen der Initiative von Frau Maja Lebsanft zur Gründung eines Kinder- und Jugendgemeinderates ein Informationsabend im Bürgertreff am 20. Mai 2025 um 17 Uhr stattfinden wird. Es wird u.a. Infostände geben, einer soll von Gemeinderäten betreut werden. Daher bat er die Gemeinderäte, zahlreich teilzunehmen, um den Kindern und Jugendlichen bei politischen Fragen zur Verfügung zu stehen.

 

11.          Anfragen der Gemeinderäte

E-Carsharing

Ein Gemeinderat fragte nach Erfahrungswerten mit dem E-Carsharing und der Fa.Deer. Bürgermeister Friz erklärte, dass er kürzlich eine E-Mail dazu erhalten habe, aber der Erfahrungsaustausch noch ausstehe. Er sagt zu, das Gremium wieder zu unterrichten.

 

Sanierung der Kelterstraße

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem Stand des Projekts Sanierung der Kelterstraße. Bürgermeister Friz erklärte, dass für eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vorgesehen ist, die Planung der Sanierung der Kelterstraße inkl. Vorschlag von Bauabschnitten mit den dazugehörigen Kosten durch das Ingenieurbüro Geoteck Ingenieure GmbH vorzustellen. Realistischerweise wird die Maßnahme jedoch frühestens im kommenden Kalenderjahr starten können.

 

Weg von den Lindenhöfen in Richtung „Linde“

Ein Gemeinderat fragte nach dem Stand der notwendigen Verbesserungsmassnahmen des dortigen Feldwegs. Bürgermeister Friz erklärte, dass eine kostengünstige Lösung nach aktuellem Stand schwierig erscheint, aber Tiefbauingenieur Spies vom Büro infra-teck GmbH das Thema in einer der nächsten Sitzungen vorstellen wird.

 

Weiteres Vorgehen im Bauhof

Ein Gemeinderat erkundigte sich nach der Personalsituation im Bauhof. Stellvertretende Hauptamtsleiterin Frau Bözel erklärte, dass die vakant gewordene Stelle im Bauhofteam (da Herr Walther, ehemals Mitarbeiter des Bauhofs, nach Herrn Kemmners Einritt in den Ruhestand die Leitung übernommen hat) voraussichtlich intern nachbesetzt werden kann. Für die Sitzung am 02.06.2025 ist außerdem eingeplant, das Ergebnis der Personalbedarfsbemessung für die Bereiche Bauhof und Hausmeistern vorzustellen. Auf dieser Grundlage könne der Gemeinderat dann über die Schaffung ggf. neuer Stellen entscheiden.

 

Holzlager im Landschaftsschutzgebiet

Ein Gemeinderat meldet ein Holzlager im Landschaftsschutzgebiet. Frau Stoll erklärte, dass solche Vorfälle gerne direkt beim Ordnungsamt gemeldet werden können, das die Meldungen überprüft und ggf. weitere Schritte einleitet.