Kurzbericht der Gemeinderatssitzung am 10.03.2025
1. Einwohnerfragen
Eine Einwohnerin erkundigte sich nach den Ergebnissen der Elternumfrage zur Ganztagsbetreuung. Bürgermeister Sieghart Friz erklärte, dass die Ergebnisse in der nächsten Sitzung vorgestellt werden.
Sie fragte weiter, warum der Baubeschluss zur Erweiterung der Grundschulbetreuung heute gefasst werden solle, obwohl sich noch herausstellen könnte, dass viele Eltern eine Ganztagsschule bevorzugen. Bürgermeister Friz antwortete, dass die Erweiterung notwendig sei, unabhängig vom Ergebnis der Umfrage. Hauptamtsleiterin Stoll bestätigte, dass die derzeitige Interimslösung deutlich zu klein ist für die aktuell durchschnittlich täglich 67 Kinder.
2. Sanierung Grundschule, Hauptgebäude
hier: Vergabe des Gewerks der Metallbauarbeiten
Herr Architekt Brost erläuterte, dass die Metallbauarbeiten im Hauptgebäude der Grundschule die Innen- und Brandschutzverglasungen sowie die Außentüren umfassen. Es wurden sieben Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, wovon vier Angebote abgaben. Nach Prüfung ist das Angebot der Firma Fenster Starz GmbH aus Bad Urach mit 164.448,48 Euro brutto das günstigste. Bürgermeister Friz bestätigte, dass die Firma bekannt und leistungsfähig ist.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Gewerk der Metallbauarbeiten an die Firma Fenster Starz GmbH zu vergeben.
3. Erweiterung Grundschulbetreuung
hier: Baubeschluss
Bürgermeister Sieghart Friz erläuterte, dass aufgrund der steigenden Nachfrage an Grundschulbetreuung und der aktuell begrenzten Räumlichkeiten in der Interimslösung im Obergeschoss der Schulstraße 35 aufgrund der Sanierung der Grundschule sowie des ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich die Pläne zur Erweiterung der Räumlichkeiten in der Sitzung am 29. Januar 2024 vorgestellt wurden. Der Gemeinderat beschloss, ein Baugesuch einzureichen, das am 31. Januar 2025 genehmigt wurde. Die geplante Erweiterung umfasst etwa 140 Quadratmeter Betreuungsfläche neben Sanitärräumen, einem Laubengang und Garderoben. Die Bauarbeiten sollen mit dem Beginn Sommerferien 2025 starten und bis Ende der Sommerferien 2026 abgeschlossen sein. Während der Bauphase wird die Grundschulbetreuung vorübergehend im Untergeschoss des Hauptgebäudes stattfinden. In der Sitzung präsentierte Herr Architekt Brost vom gleichnamigen Architekturbüro aus Nürtingen das Projekt. Bürgermeister Friz unterstrich, dass mit dieser Lösung das bestmögliche Ergebnis erzielt wird auch in Bezug auf die Kosten und die zeitliche Umsetzung.
Es sei nun gelungen, so der Bürgermeister weiter, ohne einen teuren Neubau oder auch Anbau den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung zu erfüllen.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, die genehmigte Planung baulich umzusetzen und das Architekturbüro in Zusammenarbeit mit der Verwaltung mit der Ausschreibung der Gewerke zu beauftragen.
4. Sanierung der Sanitäranlagen im Kindergarten "Kindeum 35"
hier: Baubeschluss
Bürgermeister Sieghart Friz erläuterte, dass im Rahmen der Baumaßnahme der Erweiterung der Grundschulbetreuung auch die Sanierung der Sanitäranlagen im Kindergarten „Kindeum 35“ und damit verbunden der Wasser- und Abwasserleitungen bis ins Sockelgeschoss von der Verwaltung empfohlen wird. Dies ist aus seiner Sicht sinnvoll, da im oberen Geschoss neue WCs für die Grundschulbetreuung entstehen, die an die Abwasserrohre angeschlossen werden müssen. Die Sanierung der Sanitäranlagen im Kindergarten war bereits vor mehreren Jahren vorgesehen, wurde jedoch im Hinblick auf die kommende Erweiterung aufgeschoben, um die Maßnahmen gemeinsam durchführen zu können. Die Bauarbeiten sollen in den Sommerferien 2025 durchgeführt werden. Architekt Brost erklärte, dass die auf den ersten Blick hohen Kosten von 275.000 Euro aufgrund der Notwendigkeit, die Wasser- und Abwasserleitungen sowie die Decken zu erneuern und den Brandschutz zwischen den Ebenen wiederherzustellen, erforderlich sei. Bürgermeister Friz betonte, dass die Kosten realistisch und die Ausgaben notwendig sind, da es bereits in der Vergangenheit immer wieder zu Wasserschäden gekommen ist.
Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der Sanierung der Sanitäranlagen im Kindergarten „Kindeum 35“ und damit verbunden der Sanierung der Wasser- und Abwasserleitungen im Gebäude zu und beauftragte Herrn Ingenieur Krüger von der SK Ingenieurgesellschaft mbH aus Großbettlingen damit in Abstimmung mit der Verwaltung die notwendigen Ausschreibungen zu veranlassen.
5. Vorbereitung der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
hier: Festsetzung des Wahltermins und Stellenausschreibung
Im Hinblick auf die bevorstehende Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters ist vom Gemeinderat der Wahltermin festzusetzen sowie über die Stellenausschreibung zu beschließen. Hauptamtsleiterin Stoll erläuterte, dass aufgrund des Eintritts von Bürgermeister Sieghart Friz zum 28. Februar 2026 in den Ruhestand, die Wahl gemäß § 47 Abs. 1 GemO zwischen dem 01. Dezember 2025 und dem 31. Januar 2026 durchgeführt werden muss. Gemäß § 2 Abs. 3 KomWG muss die Wahl an einem Sonntag durchgeführt werden, d.h. der frühestmögliche Termin ist der 07. Dezember 2025.
Der Gemeinderat beschloss, den Wahltermin wie vorgeschlagen auf den 07. Dezember 2025 festzusetzen. Sollte eine Stichwahl notwendig werden, wird diese am 21. Dezember 2025 durchgeführt. Einzig die Art der bisherigen öffentlichen Bekanntmachung muss in der Gemeindesatzung aufgrund des Stichwahltermins geändert werden. Statt im Amtsblatt wird das Ergebnis dann auf der Homepage unverzüglich bekannt gemacht, da das Mitteilungsblatt aufgrund der Nähe des Stichwahltermins zu den Weihnachtsfeiertagen erst nach dem Dreikönigstag erscheint. Die Änderung der entsprechenden Satzung wird dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt.
Die Stellenausschreibung wird nach Beschluss des Gemeinderats am 19. September 2025 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist beginnt dann am Samstag, den 20. September 2025, um 00:00 Uhr zu laufen. Falls bis Montag, 22. September 2025, 07:30 Uhr, mehrere Bewerbungen eingehen, wird das Los über die Position auf dem Stimmzettel entscheiden, da in diesem Zeitraum eingehende Bewerbungen als gleichzeitig eingehend gelten, erklärte Stoll. Das Ende der Bewerbungsfrist wurde auf den frühestmöglichen Zeitpunkt, Montag, 10. November 2025, 18:00 Uhr, festgesetzt. Voraussichtlich am darauffolgenden Tag wird lt. Frau Stoll der Gemeindewahlausschuss zur Entscheidung über die Zulassung der Bewerbungen tagen.
6. Bauvorhaben
6.1 Schulstraße, Flurstück Nr. 45
hier: Umbau und Nutzungsänderung des Materiallagers in zwei Umkleidekabinen und einer Küche, Aufstellen von 5 Containern zur Materiallagerung, Anbau eines Vordaches
Hauptamtsleiterin Stoll erläuterte, dass sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schul- und Sportgelände“ befindet, das Vorhaben der vom Bebauungsplan vorgegebenen Nutzung entspricht und keine Gründe gegen das Vorhaben ersichtlich sind. Der Technische Ausschuss empfahl daher, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Der Gemeinderat stimmte dem einstimmig zu.
6.2 Bachstraße 12, Flurstück Nr. 3670/4
hier: Anlegen eines Stellplatzes in der Vorgartenfläche
Hauptamtsleiterin Frau Stoll erklärte, dass eine Befreiung beantragt wurde, da sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Braike“ befindet, welcher eine Baulinie und eine überbaubare Grundstücksfläche vorgibt. Das Vorhaben soll vor der Baulinie und außerhalb des Baufensters umgesetzt werden. Da auf einem Privatgrundstück ein Stellplatz geschaffen werden soll, was aus Sicht der Allgemeinheit positiv bewertet wird und keine weiteren Aspekte gegen das Bauvorhaben sprechen, kann aus Sicht der Verwaltung eine Befreiung erteilt werden. Der Technische Ausschuss empfahl auch, der Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu.
6.3 Lilienstraße, Flurstück Nr.3921
hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Hauptamtsleiterin Frau Stoll erläuterte, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Mittlere Braike“ liegt. Alle Vorgaben des Bebauungsplans, wie die maximalen Wohneinheiten, die zulässige Geschossanzahl, die Grundflächenzahl, die maximale Gebäudehöhe, der Dachneigungswinkel und die Dachform, wurden eingehalten. Ein Stellplatz ist jedoch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche geplant und benötigt eine Befreiung. Da bei ähnlichen Bauvorhaben bereits Befreiungen für Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche erteilt wurden, muss auch hier eine Befreiung erteilt werden. Der Technische Ausschuss schlug daher vor, der Befreiung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu.
7. Bekanntgaben und Verschiedenes
Schule Verkehrsschau - Aktueller Stand
Hauptamtsleiterin Frau Stoll berichtete, dass derzeit ein neuer Schulwegplan erstellt wird. Daher wurde im Vorfeld die Schule und der Elternbeirat um Infos gebeten. Eine aus Sicht des Elternbeirats gefährliche Stelle gibt es im Bereich der Bäckerei Mayer in der Hofgasse, wo häufig wild ein- und ausgeparkt wird. Auf der gegenüberliegenden Seite, auf der die Kinder sinnvollerweise entlanggehen sollten, da sich an der nächsten Ecke die Fußgängerampel befindet, parken leider regelmäßig Kfz auf dem Gehweg. In Absprache mit der Verkehrsbehörde wurde beschlossen, Parkendwinkel einzuzeichnen, um auf der gegenüberliegenden Straßenseite die beiden möglichen zwei Parkplatzflächen hervorzuheben.
Ein weiterer kritischer Punkt befindet sich im Bereich des Campus - Uhlandstraße im Bereich zur Schulstraße hin und insb. in der Schulstraße auf Höhe der Kitas und der Grundschule, wo es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Die Verkehrsbehörde erklärte, dass der Bereich rund um die Grundschule und die Kitas durch die bereits geltende Parkscheibenregelung und die vielen Parkplätze, insb. dem großen Parkplatz an der Bettwiesenhalle, optimal geregelt bzw. ausgestattet ist. Lt. Verkehrsbehörde so optimal wie in keiner anderen Gemeinde. Die Ursache der gefährlichen Situationen und damit das Problem ist nach Ansicht der Verkehrsbehörde das Verhalten der Verkehrsteilnehmer, hier insb. von „bringenden“ und „holenden“ Eltern.
Die Verkehrsbehörde merkte an, dass es nicht nachvollziehbar ist, wie in einem kleineren Ort ohne Teilorte wie Unterensingen einer ist, es überhaupt den Bring- und Abholverkehr gibt. Aus Sicht der Verkehrsbehörde und der Polizei sollten die Kinder zu Fuß zur Schule gehen bzw. zu Fuß in die Kita gebracht werden. Wenn Sie gefahren werden, sollte wie bereits von der Schule auch empfohlen, der Parkplatz an der Bettwiesenhalle genutzt werden und die paar Meter zu Schule oder Kita zu Fuß zurückgelegt werden.
Weitere andere Problemstellen, die von Gemeinderäten während der Sitzung genannt wurden, wurden notiert und sollen in der nächsten Verkehrsbesichtigung thematisiert werden.
Vergabe des Linienbündel 06 betr. Buslinie 184
Bürgermeister Friz gab bekannt, dass der Zuschlag in Bezug auf die Ausschreibung des Linienbündels 06, der die Buslinie 184 angehört, ab dem 01.07.2025 an die Firma Omnibus Müller GmbH & Co. KG vergeben wurde.
8. Anfragen der Gemeinderäte
Kostenbeteiligung Vereine
Ein Gemeinderat fragte, warum der SKV die Netze für die Tore in der Bettwiesenhalle selbst zahlen muss. Frau Bühler-Hofmann erklärte, dass kleinere Anschaffungen generell von den Vereinen aus Mitteln der Vereinsförderung getragen werden sollen. Der Gemeinderat schlug vor, alle Nutzer zur Kostenbeteiligung heranzuziehen. Allerdings bedeutet dies wieder einen erheblichen Verwaltungsaufwand, welcher wohl unverhältnismäßig wäre. Die Verwaltung wird sich bzgl. einer Lösung Gedanken machen.
Weg von den Lindenhöfen in Richtung „Linde“
Ein Gemeinderat fragte nach dem Stand des Auffüllens des Banketts der Lindenhofstraße. Bürgermeister Friz wird bei Herrn Spies vom Ingenieurbüro infra-teck nochmals in der Sache nachhaken. Ein weiterer Gemeinderat wies noch auf den Weg von den Lindenhöfen Richtung „Friedenslinde“ hin, der sich in einem sehr schlechten Zustand befinde. Bürgermeister Friz antwortete, dass auch hierzu vom Ingenieurbüro eine Kostenschätzung angefordert wird.
Glasfaserverlegung
Ein Gemeinderat bat die Verwaltung verstärkt darauf zu achten, dass der Zustand der öffentlichen Flächen nach der Glasfaserverlegung, insbesondere im Pflasterbereich, wieder ordentlich hergestellt wird und schnelle Zwischenlösungen gefunden werden, damit die Straße mit Kfz befahrbar werden. Bürgermeister Friz erklärte, dass das Ingenieurbüro Geoteck beauftragt wurde, die Tiefbauarbeiten detailliert zu überwachen und die Baufirma ggf. notwendige Nachbesserungen vornehmen müsse. Er bekräftigte, dass vorher keine Abnahme der öffentlichen Fläche durch die Gemeinde erfolgt. Hauptamtsleiterin Stoll ergänzte, dass sie bereits den Bauleiter von Bela Tiefbau darauf hingewiesen hat, dass die offenen, tiefen Querungen, z.B. in der Austraße anzukeilen sind.
Sachbeschädigungen Mini-Soccerfeld
Eine Gemeinderätin erkundigte sich nach den Beschädigungen am Kleinspielfeld. Bürgermeister Friz erklärte, dass Reparaturen durchgeführt werden können, wenn der Gemeinderat einen Antrag stellt und die Mittel für Ersatz und Reparatur freigibt, stellte jedoch infrage, ob es sinnvoll ist, ständig zu reparieren, weil dies eine Dauerbeschäftigung ist. Ein Gemeinderat war dafür, in Überwachungskameras zu investieren, bevor Reparaturen durchgeführt werden. Ein weiterer Gemeinderat berichtete von einem Einbruch ins Gerätehaus am Sportplatz. Ein weiterer Gemeinderat regte an zu überlegen, das Mini-Soccerfeld nach Rücksprache mit Herrn Nimmrichter abzubauen, wenn dies nicht stark genutzt wird, das hätte den Vorteil, dass mehr Platz geschaffen werden würde.