Parken auf Grünflächen im Außenbereich der Nürtinger Straße
icon.crdate23.09.2024
Parken auf Grünflächen
Parken auf Grünflächen im Außenbereich der Nürtinger Straße
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Parken auf den Grünstreifen in der Nürtinger Straße ab sofort nicht mehr gestattet ist.
Im Jahr 2018 wurde eine Zusage erteilt, die es den Anwohnern der Nürtinger Straße erlaubte, ihre Fahrzeuge auf diesen Grünflächen abzustellen. Diese Zusage wurde im Mitteilungsblatt vom 14.11.2018 veröffentlicht.
Das Parken auf Grünstreifen stellt jedoch gemäß den §§ 2 Abs. 1, 49 StVO i.V.m. §24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese Regelung dient dem Schutz der Bodenstruktur sowie der Erhaltung der ökologischen Funktionalität dieser Flächen.
Das unbefugte Parken kann zu einer Verdichtung des Bodens führen, was langfristig negative Auswirkungen auf die Vegetation und die Nutzung der Grünflächen haben kann. Zudem können möglicherweise auslaufende Betriebsstoffe unwiderrufliche Schäden am Boden verursachen.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, die im Jahr 2018 erteilte Zusage zurückzunehmen, da sie im Widerspruch zum Bundesrecht steht und damit rechtswidrig ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis und die Beachtung dieser Regelung.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt gerne unter der Tel. 07022/6097-25 zur Verfügung.