Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.07.2024
icon.crdate29.07.2024
Kurzbericht GR 22.07.2024
Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.07.2024
TOP 1: Einbringung, Beratung und Beschlussfassung Nachtragswirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Jahr 2024
Bürgermeister Sieghart Friz und Kämmerin Bühler-Hofmann erklärten, dass aufgrund der deutlichen Steigerung der Kosten für die Maßnahme „Verlegung der Hauptwasserleitung im Bereich der Schul-/Kirchstraße“ für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ein Nachtragswirtschaftsplan erstellt werden musste. Im Zuge der Erstellung des Nachtrags mussten auch die Kreditermächtigung und daraus resultierend die Zinskosten und die Tilgungsleistungen sowie die Höhe der künftigen Abschreibungen geprüft bzw. angepasst werden.
Zudem wurden auch die übrigen bestehenden Ansätze überprüft und es ist festgestellt worden, dass aufgrund der bisher im Jahr 2024 bereits aufgetretenen Wasserrohrbrüche (bisher 7 Hausanschlüsse, Kosten bisher knapp 46.000 Euro) der Ansatz für die Unterhaltung des Leitungsnetzes von bisher 70.000 € um weitere 20.000 Euro auf dann 90.000 Euro erhöht werden sollte. Durch die geplante Notversorgung besteht ein gewisses erhöhtes Risiko, dass nach Wiederinbetriebnahme der Leitungen durch den erhöhten Druck weitere Rohrbrüche entstehen können. Zudem sind die Vorauszahlungen für die Körperschaftssteuer und den Solidaritätszuschlag um etwa 6.000 Euro höher, als im ursprünglichen Wirtschaftsplan vorgesehen. Deshalb wurde auch dieser Ansatz im Nachtragswirtschaftsplan angepasst. Durch die erhöhten Aufwendungen wird sich der geplante Gewinn des Eigenbetriebs im Jahr 2024 von bisher 45.500 Euro auf einen Gewinn von voraussichtlich 19.500 Euro reduzieren.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den folgenden Nachtragswirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Unterensingen.
Gemeinde Unterensingen
Landkreis Esslingen
Nachtragswirtschaftsplan 2024
des Eigenbetriebs
Wasserversorgung Unterensingen
Aufgrund von § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 12 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes und von § 2 der Betriebssatzung für die Wasserversorgung der Gemeinde Unterensingen hat der Gemeinderat am 22.07.2024 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 wie folgt festgesetzt:
§ 1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan
1. Im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen | EURO |
1.1 Summe Erträge | 699.800 |
1.2 Summe Aufwendungen | 680.300 |
1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 19.500 |
2. Im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen | EUR |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 689.500 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen auf laufender Geschäftstätigkeit von | 480.400 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 209.100 |
2.4 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 |
2.5 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 450.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -450.000 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | -240.900 |
2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 451.000 |
2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -196.100 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 254.900 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | 14.000 |
§ 2 Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
450.000 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen für Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 EUR
Unterensingen, 23.07.2024
Sieghart Friz
Bürgermeister
TOP 2: Sanierung Grundschule 2.BA Hauptgebäude
- Baubeschluss zur Umplanung im Erdgeschoss
Bürgermeister Sieghart Friz erklärte einführend, dass es unbefriedigend ist, trotz Antragsstellung in Bezug auf eine mögliche Bezuschussung in Sachen Ganztagesschulbetreuung vom Regierungspräsidium immer noch keine schriftliche Zusage vorliegen zu haben, ob und wie hoch die Förderung der vorgesehenen Baumaßnahme aussieht. Es ist möglich den Baubeschluss zu fassen und auszuschreiben, ohne dass dies förderschädlich ist. Trotzdem ist es seiner Ansicht nach eine Zumutung, dass nun Baubeschlüsse von den Kommunen zu fassen sind, ohne zu wissen, ob eine Förderung kommt bzw. im positiven Fall einer Förderung, ohne zu wissen, wie hoch diese ist. Weiter abzuwarten ist jedoch seiner Meinung keine Option, da eine nicht ausreichende Ganztagsbetreuung weder den Eltern zu gemutet werden kann noch kann man sich als Kommune einer gesetzlichen Pflichtaufgabe entziehen. Auch bedarf die Umsetzung des Ganztags einer gewissen Vorlaufzeit, sowohl baulich als auch personell. Daher gibt es aus seiner Sicht keine Alternative, als den Baubeschluss in dieser Sitzung zu fassen.
Hauptamtsleiterin Stoll berichtete, dass die Sanierung des ersten Bauabschnitts, das Nebengebäude („Musikpavillon“) abgeschlossen ist. Das größte Gewerk hierbei ist die Sanierung der Elektro- und IT-Technik, aber es wurden auch Lüftungen eingebaut und die Beleuchtung auf LED umgestellt. Zusätzlich wurden kleinere Sanitärarbeiten vorgenommen. Aktuell wird der zweite Bauabschnitt, das Hauptgebäude, insb. elektrotechnisch saniert. Neben kleineren Sanitärarbeiten und der Umstellung auf LED-Technik bei der Beleuchtung wurde im Dezember 2023 nach Beschluss des Gemeinderats eine Umplanung beim Landratsamt eingereicht. Diese sieht im Erdgeschoss des Gebäudes ein Bistro mit 72 Plätzen vor, welches durch eine Terrasse zum Schulhof hin erweitert werden kann (zusätzlich 48 Plätze; insgesamt 120 Plätze). Wenn diese Erweiterung stattfinden soll bzw. aufgrund der „Mittagessenskinderzahl“ müsse, sollte diese als Wintergarten (Umhausung) umgestaltet werden, damit sie ganzjährig genutzt werden kann. Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und der auch unabhängig davon steigenden Anzahl an Mittagessenskindern und Kindern in der Grundschulbetreuung (dieses Jahr sind es ca. 30 Anmeldungen mehr für das neue Schuljahr) empfiehlt die Verwaltung dies. Eine Ausgabeküche und Personalräume sind in diesem Zusammenhang ebenfalls vorgesehen. Künftig wird es außerdem auf Wunsch der Grundschule ein Lehrer-Arbeitsraum und ein Kopierraum geben sowie jeweils ein separates Konrektorat, Rektorat und Sekretariat auf der Nordseite des Gebäudes.
Das im Dezember 2023 eingereichte Baugesuch wurde mittlerweile genehmigt. Die Genehmigung ist am 18.07.2024 bei der Gemeinde eingegangen.
Die Fertigstellung des Hauptgebäudes zum Ende des laufenden Schuljahres werde sich durch die Umplanung voraussichtlich auf Frühjahr/Sommer 2025 verzögern. Aufgrund der Dreizügigkeit der Grundschule ab dem Schuljahr 2024/2025 wird jedoch im Obergeschoss des Hauptgebäudes bis zum Schuljahresbeginn 2024/2025 das zusätzlich benötigte Klassenzimmer fertiggestellt sein. Der Zugang zu diesem Klassenzimmer ist dann nicht durch das Gebäude, welches ja insbesondere im EG in der Bauphase ist, sondern über die bereits vorhandene Außentreppe. Weiter erklärte Frau Stoll, dass der bereits erfolgte Abbruch der Zwischenwände im EG genehmigungsfrei ist und daher vorgezogen wurde.
Ein Gemeinderat erklärte, dass er der Meinung ist, dass der Wintergarten sowohl funktional als auch ästhetisch eine tolle Aufwertung für den Campus sein wird.
Bürgermeister Sieghart Friz wies darauf hin, dass die gefundene bauliche Lösung im Bestand aus seiner Sicht sehr kostengünstig geplant wurde, da ein Neubau deutlich mehr Kosten verursacht hätte und auch zeitlich einen ganz anderen Rahmen gehabt hätte.
Ein Gemeinderat hakte nochmals nach, ob es nicht doch förderschädlich sei, wenn die Ausschreibung vor dem Förderbescheid erfolgt. Die Verwaltung erklärte, dass die Ausschreibung nach Aussage des Regierungspräsidiums nicht förderschädlich ist. Die Förderanträge sind alle gestellt worden und grundsätzlich könnte alles während der Bauzeit, von 30. Juni 2021 bis Mitte 2027, gefördert werden.
Ein Gemeinderat merkte an, dass er für die Öffentlichkeit noch erwähnen wolle, dass das Gremium ursprünglich anstatt Terrasse mit Wintergarten nur eine Terrasse bauen wollte. Durch die hohen Kinderzahlen habe man aber umdisponieren müssen.
Hauptamtsleiterin Stoll erklärte, dass es letztendlich die Entscheidung des Gemeinderats ist, ob überhaupt eine Terrasse und wenn ja dann mit oder ohne Wintergarten gebaut wird. Die Verwaltung empfiehlt die Terrasse mit dem Wintergarten aus oben aufgeführten Gründen.
Bürgermeister Sieghart Friz fügte hinzu, dass es aus seiner Sicht keinen Vorteil gibt, den Wintergarten nicht mit den Gebäudemaßnahmen mit umsetzen. Er geht davon aus, dass viele Familien den Ganztagsanspruch wahrnehmen werden und leider muss auch weiterhin von Baukostensteigerungen ausgegangen werden.
Aus der Sicht eines Gemeinderats ist die Essensausgabe im katholischen Gemeindehaus in mehreren Schichten aktuell kaum noch ausreichend und daher sollte die Terrasse mit Einhausung baulich umgesetzt werden.
Ein weiterer Gemeinderat erklärte abschließend, für ihn wären noch zwei Dinge offen: Er bitte die Verwaltung um genaue Kinder- bzw. Geburtenzahlen, insb. auch eine Auswertung, in welchen Gebieten die relevanten Kinder wohnen. Er habe zwar wahrgenommen, dass die absoluten Anmeldezahlen in der Grundschulbetreuung gestiegen sind. Ohne Wintergarten hätte man jedoch auch schon deutlich mehr Plätze geschaffen als bisher. Er frage sich daher, ob das nicht ausreicht. Aus seiner Sicht kann dies nur über die entsprechenden Zahlen beurteilt werden. Auch für künftige Entscheidungen im Gemeinderat den Betreuungsbereich betreffend hält er diese Zahlen für grundlegend.
Hauptamtsleiterin Stoll erklärte, dass diese Zahlen ausgewertet werden müssten und schlug vor, diese dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.
Daraufhin fasste Gemeinderat mehrheitlich folgenden Beschluss:
1. Die baurechtlich genehmigte Umplanung im Erdgeschoss des Hauptgebäudes der Grundschule wird baulich umgesetzt.
2. Die notwendigen Gewerke hierfür werden ausgeschrieben und die Vergabevorschläge dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
TOP 3: Bauvorhaben
3.1 Lilienstraße, Flurstück Nr.3925
hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Fahrradstellplätzen
Ein Gemeinderat war bei diesem Tagesordnungspunkt befangen und rückte vom Ratstisch ab.
Hauptamtsleiterin Stoll erklärte, dass sich das Baugrundstück im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Mittlere Braike“ befindet.
Einer der Stellplätze ist außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche geplant. Hierfür bedarf es einer Befreiung von den Bestimmungen des Bebauungsplans gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Alle anderen Vorgaben des Bebauungsplans wie Grundflächenzahl, maximale Gebäudehöhe, maximale Anzahl der Wohneinheiten, Stellplatzmindestanzahl, Dachform und maximaler Neigungswinkel sind von der Planung eingehalten.
Nachdem im Geltungsbereich desselben Bebauungsplans bereits eine Befreiung für einen Stellplatz außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche erteilt wurde, gab es hier keinen Ermessensspielraum mehr für den Gemeinderat.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wurde einstimmig vom Gemeinderat erteilt und der erforderlichen Befreiung für den Stellplatz außerhalb der überbaubaren Grundstückfläche zugestimmt.
TOP 4: Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
Zwei Gemeinderäte gehören dem neuen Gemeinderat nicht mehr an und wurden daher in der Sitzung verabschiedet.
Dabei handelt es sich um Frau Alexandra Heim (proUE) und Herr Gerhard Hümpfner (CDU.FB).
Bürgermeister Sieghart Friz sprach Frau Heim und Herrn Hümpfner in seiner Rede großen Dank und Anerkennung aus.
Für die beiden Fraktionen sprachen anschließend die beiden jeweiligen Fraktionskollegen Mark Lebsanft und Matthias Daiber (beide proUE) sowie Helmut Hallass und Birgit Seefeldt (beide FB.CDU) den ehemaligen Ratskollegen großen Dank und Anerkennung aus und ehrten diese. Frau Heim und Herr Hümpfner hielten ebenfalls eine kleine, aber persönliche Ansprache und verabschiedeten sich aus dem Gremium.
Nach diesen Worten überreichte Bürgermeister Sieghart Friz Frau Heim und Herrn Hümpfner ein kleines Präsent sowie jeweils einen Blumenstrauß für die Ehegatten.
TOP 5: Verpflichtung der am 09. Juni 2024 gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
Nach der Verabschiedung folgte die Amtseinsetzung der neu bzw. wieder gewählten Gemeinderatsmitglieder. Bürgermeister Sieghart Friz bedankte sich bei allen Kandidaten für ihre Bereitschaft, Verantwortung für die Gesellschaft und die Gemeinde Unterensingen zu übernehmen.
Bürgermeister Sieghart Friz hielt vor der Amtseinsetzung eine kurze Rede und gab einen Rückblick auf die vergangene Legislaturperiode.
Daraufhin verpflichtete Bürgermeister Sieghart Friz nach § 32 Abs.1 der Gemeindeordnung (GemO) öffentlich die gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Bei der Verpflichtung, die für die Dauer der Amtszeit gilt, geben die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte gegenüber dem Bürgermeister das Gelöbnis ab, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Die Verpflichtungsformel hat folgenden Wortlaut:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten.
Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren
und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Freiwilliger Zusatz: „so wahr mir Gott helfe“
Die Gemeinderäte wurden dann von Bürgermeister Sieghart Friz einzeln per Handschlag verpflichtet und das gesamte Gremium auf die Rechte und Pflichten nach der Gemeindeordnung hingewiesen.
TOP 6: Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters
Bürgermeister Sieghart Friz erklärte, dass um für die Sitzung zur Amtseinsetzung der neuen Gemeinderäte am 22. Juli 2024 eine fundierte Beratungsgrundlage zu schaffen, am 4. Juli 2024 eine Vorbesprechung mit den Vertretern aller Fraktionen im Gemeinderat stattgefunden habe.
Gemäß § 48 der Gemeindeordnung wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. In dieser Besprechung war vereinbart worden, auch künftig wieder drei ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen, da sich dieses Vorgehen in der Vergangenheit bewährt hatte. Ebenfalls wurde in dieser Besprechung vereinbart, die Reihenfolge der Bürgermeister-Stellvertreter nach der Größe der jeweiligen Fraktionen zu vergeben, nicht nach der Stimmenanzahl der einzelnen Kandidaten.
Im Rahmen der Vorbesprechung wurden dementsprechend von den einzelnen Fraktionen folgende Personen für die Wahl zum ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters vorgeschlagen:
1. Stellvertreter des Bürgermeisters: | Klaus Wagner (UBG) |
2. Stellvertreterin des Bürgermeisters: | Birgit Seefeldt (FB/CDU) |
3. Stellvertreter des Bürgermeisters: | Mark Lebsanft (proUE) |
In drei getrennten Wahlgängen wurden alle ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters gemäß dem Vorschlag einstimmig vom Gemeinderat gewählt.
TOP 7: Neubildung von beratenden Ausschüssen des Gemeinderats sowie Festlegung der Vertreter des Gemeinderats in sonstigen Gremien
Bürgermeister Sieghart Friz erklärte, dass auch hier eine Vorbesprechung mit den Vertretern aller Fraktionen im Gemeinderat stattgefunden hatte, um eine entsprechende Beratungsgrundlage zu schaffen.
Der Vorsitzende des Gemeinderats betonte, dass eventuelle Beratungen über mögliche Änderungen und die tatsächliche Beschlussfassung über die Besetzung in der Sitzung selbst noch erfolgen können.
Der Neubildung der beratenden Ausschüsse des Gemeinderats sowie die Festlegung der Vertreter des Gemeinderats in sonstigen Gremien wurde vom Gemeinderat einstimmig wie folgt zugestimmt:
Beratende Ausschüsse des Gemeinderats:
Mitglied | Stellvertreter/in |
Klaus Wagner (UBG) | Andreas Opifanti (UBG) |
Hartmut Scheuter (UBG) | Jürgen Kemmner (UBG) |
Birgit Seefeldt (FB.CDU) | Helmut Hallass (FB.CDU) |
Heike Hümpfner (FB.CDU) | Helmut Hallass (FB.CDU) |
Matthias Daiber (proUE) | Stephan Müller (proUE) |
Reiner Engelhardt (SPD) | Doris Sievering (SPD) |
Benjamin Kemmner (BVU) | Erich Kemmner (BVU) |
Mitglied | Stellvertreter/in |
Jürgen Kemmner (UBG) | Hartmut Scheuter (UBG) |
Andreas Opifanti (UBG) | Klaus Wagner (UBG) |
Heike Hümpfner (FB.CDU) | Helmut Hallass (FB.CDU) |
Mark Lebsanft (proUE) | Matthias Daiber (proUE) |
Stephan Müller (proUE) | Matthias Daiber (proUE) |
Doris Sievering (SPD) | Reiner Engelhardt (SPD) |
Erich Kemmner (BVU) | Benjamin Kemmner (BVU) |
Mitglied | Stellvertreter/in |
Jürgen Kemmner (UBG) | Andreas Opifanti (UBG) |
Hartmut Scheuter (UBG) | Klaus Wagner (UBG) |
Helmut Hallass (FB.CDU) | Birgit Seefeldt (FB.CDU) |
Mark Lebsanft (proUE) | Matthias Daiber (proUE) |
Reiner Engelhardt (SPD) | Doris Sievering (SPD) |
Erich Kemmner (BVU) | Benjamin Kemmner (BVU) |
Stephan Müller (proUE) | Heike Hümpfner (FB.CDU) |
Vertreter/innen des Gemeinderats in sonstigen Gremien:
Mitglied | Stellvertreter/in |
Andreas Opifanti (UBG) | Klaus Wagner (UBG) |
Jürgen Kemmner (UBG) | Hartmut Scheuter (UBG) |
Heike Hümpfner (FB.CDU) | Helmut Hallass (FB.CDU) |
Stephan Müller (proUE) | Mark Lebsanft (proUE) |
Doris Sievering (SPD) | Reiner Engelhardt (SPD) |
Benjamin Kemmner (BVU) | Erich Kemmner (BVU) |
Mitglied | Stellvertreter/in |
Hartmut Scheuter (UBG) | Helmut Hallass (FB.CDU) |
Mitglied | Stellvertreter/in |
Bürgermeister Sieghart Friz | Helmut Hallass (FB.CDU) |
Klaus Wagner (UBG) | Hartmut Scheuter (UBG) |
Mitglied | Stellvertreter/in |
Birgit Seefeldt (FB.CDU) | Andreas Opifanti (UBG) |
Mitglied | Stellvertreter/in |
ürgermeister Sieghart Friz (Vertreter mit Stimmrecht) | 1. Stellvertretender Bürgermeister Klaus Wagner (UBG) (Vertreter mit Stimmrecht) |
Mitglied | Stellvertreter/in |
Helmut Hallass (FB.CDU) | Birgit Seefeldt (FB.CDU) |
Hartmut Scheuter (UBG) | Reiner Engelhardt (SPD) |