Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.07.2024
Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.07.2024
Top 1: Einwohnerfragen
Gebührenerhöhung Kindertageseinrichtungen
Ein Einwohner fragte, warum der Gemeinderat ohne Vorankündigung über die Gebührenerhöhung für Kindertageseinrichtungen und Grundschulbetreuung beschließt, die bereits am 01.09.2024 in Kraft treten sollen.
Bürgermeister Sieghart Friz erklärte, dass dieses Thema bereits mehrfach vorberaten wurde. Ein Einwohner fragte nach dem Grund für eine externe Gebührenkalkulation.
Kämmerin Bühler-Hofmann erklärte, dass das Büro Heyder + Partner die genaue Gebührenkalkulation erstellt habe, um die Kosten auf die Altersgruppen und Betreuungszeiten aufzuteilen und die jeweiligen kostendeckenden Elternbeiträge zu ermitteln. Diese ermittelten, kostendeckenden Beiträge sind die Grundlage für die angepasste Kitagebührensatzung. Vorher war unklar, wie genau die Kosten auf die einzelnen Betreuungsmodule verteilt sind.
Eine Einwohnerin stellte fest, dass eine Kostensteigerung von fast 40% innerhalb einer Elterngeneration erfolgen würde, wenn man alle drei vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen zusammenrechnet.
Hauptamtsleiterin Stoll erklärt, dass die Gemeinde der Empfehlung der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände für die jährliche Gebührenanpassung folgt, welche lautet im Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 % und im Jahr 2025/2026 um weitere 7,3 % zu erhöhen um den bestehenden Kostendeckungsgrad zu halten. Ein Großteil dieser Empfehlungen liegen die vergangenen Tarifverhandlungen zu Grunde, bei denen die Gehälter für das pädagogische Personal erhöht worden sind, was wiederum zu einer Erhöhung der Gesamtbetriebskosten führt. Damit das Delta beim Kostendeckungsgrad nicht noch größer wird, sind aus Sicht der Verwaltung die Gebührenanpassungen notwendig und daher von ihr vorgeschlagen worden. Die Empfehlung des Gemeindetags allgemein zum Kostdeckungsgrad lautet, über die Gebühren 20 % der Gesamtbetriebskosten zu decken. Die Gemeinde Unterensingen ist laut Bürgermeister Friz in der Vergangenheit deutlich unter dieser Empfehlung geblieben. Da die Gemeinde aber in den letzten Jahren in eine finanzielle sehr schwierige Situation geraten ist, muss die Verwaltung reagieren und auch hier dem Gemeinderat empfehlen, den Kostendeckungsgrad bei den Betreuungsgebühren auf 15 % (Kindergartenbereich) bzw. 20% (Krippenbereich) zu erhöhen. Lt. Hauptamtsleiterin Stoll war es jedoch Wunsch des Verwaltungsausschusses des Gemeinderats in der Vorberatung, dem entscheidungsbefugten Gesamtgremium Gemeinderat vorzuschlagen, die Gebührenanpassung stufenweise vorzunehmen und einen Zwischenschritt mit einer reinen Anhebung für den Kostendeckungsgrad vorzunehmen, d.h. auf 01.09.2024 Erhöhung um 7,5 %, die Anhebung des Kostendeckungsgrades auf 15 bzw. 20% auf 01.03.2025 und auf 01.09.2025 eine Anpassung um 7,3%. Frau Stoll erklärte abschließend, dass dies jedoch heute über die Gemeinderatsvorlage ein Vorschlag der Verwaltung auf Grundlage der Vorberatung des Themas im Verwaltungsausschusses ist, jedoch der Gemeinderat in der Sitzung über die Gebühren beraten wird und selbstverständlich auch anders entscheiden kann.
Grundschulbetreuungsgebührenordnung
Ein Einwohner äußerte, dass die geänderten Abholzeiten und Gebührenänderungen zusammengefasst in einer Beschlussvorlage seien, wodurch der Wegfall der Abholzeit um 14 Uhr verschleiert worden sei. Bisher gab es in der Gebührenordnung u.a. 14 Uhr, 16 Uhr und 17 Uhr am Nachmittag, der Verwaltungsvorschlag sieht jetzt 15 und 17 Uhr vor.
Die Sachgebietsleiterin für Kinder und Jugend, Frau Mühlhöfer, erklärte, dass die Gebührenstaffelung nicht automatisch mit Abholzeiten gleichzusetzen sind.
Hauptamtsleiterin Stoll erklärte zum Vorwurf der „Verschleierung“, dass die öffentlichen Gemeinderatsvorlagen grundsätzlich immer spätestens eine Woche vor der Sitzung auf der Homepage der Gemeinde für alle Interessierte bereitgestellt werden und die Verwaltung auch im Vorfeld für (Rück-)Fragen zur Verfügung steht. Aus ihrer Sicht kann daher nicht von „Verschleierung“ gesprochen werden.
Verkehrsaufkommen Uhlandstraße
Eine weitere Einwohnerin brachte ihrer Sorge über das Verkehrsaufkommen in der vor zwei Jahren sanierten Uhlandstraße vor, die unmittelbare Zufahrtsstraße für Grundschule und die Kitas ist. Zu den Abholzeiten der Kitakinder und Unterrichtsendezeiten herrsche dort eine regelrechte „Rush Hour“. Sie schlug vor, Poller oder Temposchwellen zu installieren, um den Verkehr unattraktiver zu machen und so auf andere Straßen zu verlagern.
Hauptamtsleiterin Stoll erklärte, dass sie dieses Anliegen notiert habe und es mit der Verkehrsbehörde besprechen werde. Sie stimmte zu, dass in dieser 30er Zone nicht gerast werden sollte. Frau Stoll bot an, dass sich die Einwohnerin gerne in ein paar Wochen direkt bei Ihr melden kann.
Schotterweg Röhmsee
Ein Einwohner wies darauf hin, dass der Weg zum Röhmsee von Wendlingen nach Unterensingen auf Unterensinger Gemarkung in einen Schotterweg übergehe.
Bürgermeister Sieghart Friz erläuterte, dass dies beabsichtigt sei, da sich direkt neben dem Weg ein Naturschutzgebiet befinde. Daher sei vorgesehen, nur die Bereiche zu asphaltieren, die auch häufig von Fahrzeugen genutzt werden müssen.
Top 2: Kanalsanierung Kirchstraße
- überplanmäßige Ausgabe bei den Punktaufgrabungen
Hauptamtsleiterin Stoll informierte, dass für Punktaufgrabungen im Rahmen der Kanalsanierung in der Kirchstraße 22 und 24 ursprünglich 12.000 Euro im Haushalt 2024 vorgesehen waren. Das Angebot der Firma Schwenk beläuft sich nun jedoch auf 21.742,04 Euro. Da ab einer Vergabesumme von 20.000 Euro der Gemeinderat zuständig ist, war ein Vergabebeschluss erforderlich.
Herr Spies vom Tiefbau-Ingenieurbüro infrateck GmbH aus Dettingen erläuterte, dass zusätzliche Erkenntnisse und Aufwendungen bei der Maßnahmenplanung und Durchführung hinzugekommen seien, darunter der Austausch der defekten Hausanschlussleitung, der Abbruch und die Erneuerung des Schachtbauwerks KS 155 sowie Mehraufwendungen bei der Einbindung und Neuverlegung der Hausanschlusskanäle.
Die Baumaßnahme wurde bereits durchgeführt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der überplanmäßigen Ausgabe von 9.742,04 Euro zu.
Top 3: Feuerlöschwesen
hier: Eilentscheidung mit überplanmäßiger Ausgabe für die Reparatur des Löschfahrzeugs 20/16
Hauptamtsleiterin Stoll erläuterte, dass im Herbst letzten Jahres festgestellt wurde, dass der Hilfsrahmen des Löschfahrzeugs LF 20/16 im Bereich des Aufbaus gebrochen ist. Zunächst wurde der Schaden vom Prüfer als nicht gravierend eingestuft,dieser jedoch beobachtet werden müsste. Ein aktueller Prüfbericht bestätigte nun jedoch, dass das Fahrzeug nicht mehr betriebsbereit ist und aus haftungsrechtlichen Gründen nicht mehr eingesetzt werden darf. Die Reparaturkosten der Firma Magirus belaufen sich gem. einem aktuellen Angebot auf 33.262,45 Euro.
Da das LF 20/16 das am häufigsten eingesetzte Fahrzeug ist, auf welches nicht verzichtet werden kann, entschied der Bürgermeister in Absprache mit Amtsleitung und dem Feuerwehrkommandanten am 27.06.2024, im Rahmen seines Eilentscheidungsrechts die Reparatur unverzüglich zu veranlassen. Bis das Fahrzeug repariert ist, werden umliegende Feuerwehren bei entsprechenden Einsätzen über die Leitstelle mitalarmiert.
Feuerwehrkommandant Herr Entzminger und Gerätewart Herr Pohl bestätigten in der Sitzung, dass der Prüfbericht klar die Betriebssicherheit des Fahrzeugs infrage stellte, da der Hilfsrahmen gerissen und das Aufbaulager defekt waren. Die Entscheidung, das LF 20/16 außer Dienst zu stellen, basierte auf dieser Prüfung.
Ein Gemeinderat äußerte Bedenken bezüglich zukünftiger Beschaffungen und regte an, bei der Auswahl möglicherweise andere Hersteller zu berücksichtigen, um solche Mängel künftig zu vermeiden.
Kommandant Entzminger erklärte, dass Feuerwehrfahrzeuge i.d.R. EU-weit auszuschreiben sind und man daher grundsätzlich nicht steuern kann, wer der günstigste Bieter sein wird.
Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der überplanmäßigen Ausgabe für die unumgängliche Reparatur des LF 20/16 in Höhe von 33.262,45 Euro zu.
Top 4: Kindergarten-Bedarfsplanung für das Betreuungsjahr 2024/2025
Bürgermeister Friz erklärte, dass die Gemeinde Unterensingen jährlich eine Bedarfsplanung durchführt, um den zukünftigen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen zu ermitteln. Diese Planung ist ein kontinuierlicher Prozess, der Entwicklungen einbezieht, um Perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen.
Der Vorsitzende hob hervor, dass alle angemeldeten Kinder im laufenden Kindergartenjahr untergebracht werden konnten, meist sogar im Wunschkindergarten, was in anderen Kommunen oft anders aussehen würde. Im nächsten Kindergartenjahr seien nahezu alle Plätze belegt.
Die Gemeinde Unterensingen weist aktuell 295 Kindergartenplätze aus, was überdurchschnittlich viel für eine Gemeinde dieser Größe sei.
Durch einen Personalwechsel auf der Stelle der Sachgebietsleitung Kinder & Jugend wurde die Bedarfsplanung neu erstellt. Frau Mühlhöfer, die neue Sachgebietsleiterin, stellte diese in der Sitzung vor. Für das Betreuungsjahr 2024/2025 ist eine Elternumfrage bezüglich der Betreuungszeiten im Ganztagesbereich geplant, da die Nutzung des Zeitfensters ab 15 Uhr sehr gering ist. Das Ganztagesmodell soll bedarfsgerecht angepasst werden, ohne die Betreuungszeit bis 17 Uhr vollständig zu streichen.
Aufgrund eines bevorstehenden Engpasses bei den Betreuungsplätzen ab Frühjahr 2025 sollen sowohl im Krippen- als auch im Kindergartenbereich neue Plätze geschaffen werden. Die Verwaltung plant, eine Tagespflege in anderen geeigneten Räumlichkeiten (TiagR) für den Krippenbereich sowie einen Naturkindergarten für den Kindergartenbereich zu initiieren.
Ein weiterer Gemeinderat brachte die von der Verwaltung vorgeschlagenen asynchronen Abholzeiten im Kinderhaus Brückenstraße mit 13 Uhr (Kindergartenbereich) bzw. 14 Uhr (Krippenbereich) zur Sprache. Er erkundigte sich, ob es nicht möglich wäre, auch den Kindergartenbereich auf 14 Uhr zu verlängern. Frau Mühlhöfer bestätigte, dass dies rein vom vorhandenen Personal möglich wäre. Daher schlug der Gemeinderat vor, die Erweiterung der Betreuungszeiten im Kinderhaus Brückenstraße von 13 auf 14 Uhr erst zu vollziehen, wenn sowohl Krippen- wie auch Kindergartengruppen zusammen umgestellt werden können. Dafür wurde der 01.11.2024 vorgeschlagen.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der vorgelegten Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen 2024/2025 zu, mit der Änderung, dass im Kinderhaus Brückenstraße die Erweiterung der Betreuungszeiten von 13 auf 14 Uhr erst auf 01.11.2024 umgesetzt wird, dafür dann im Krippen- und Kindergartenbereich gleichzeitig.
Top 5: Änderung Benutzungsordnung Kindertageseinrichtungen
Sachgebietsleiterin für Kinder und Jugend, Frau Mühlhöfer, stellte die geplanten Änderungen der Benutzungsordnung für Kindertageseinrichtungen im Zuge der Anpassungen der Betreuungsgebühren vor. Die wesentlichen Änderungen umfassen:
Redaktionelle Anpassungen:
Der nicht mehr zeitgemäße Begriff "Kindergarten" wird durch "Kindertageseinrichtung" ersetzt.
Die nicht mehr vorhandene "Gesamtleitung" wird nun als "Gemeindeverwaltung" bezeichnet.
Neuerungen und Streichungen:
2.3. Einführung eines festen Termins zur Anmeldung eines Kindes, was den Verwaltungsaufwand reduziert und das Platzvergabeverfahren beschleunigt.
2.6. Verpflichtende Vorlage des Masernimpfnachweises, was seit dem 01.03.2020 gilt.
4.3. Streichung einer mittlerweile nicht mehr angebotenen Betreuungsform (Altersmischung). Es gibt nur noch getrennte U3-Betreuung (1-3 Jahre) und Ü3-Betreuung (3-6 Jahre).
4.5. Neue Regelung zur Vereinfachung für Eltern und Verwaltung: Eltern müssen ihr Kind nur bei Änderungswunsch der Betreuungszeit ummelden, ansonsten bleibt die verlängerte Öffnungszeit automatisch bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch besteht, in derselben Einrichtung weiterbetreut zu werden.
6.3. Änderung der Frist von einem auf zwei Monate bei Zahlungsrückständen, basierend auf bisherigen Erfahrungswerten.
8.2. Entscheidung über die Erlaubnis für Kinder, alleine nach Hause zu gehen, liegt nun im gegenseitigen Einvernehmen mit der Einrichtungsleitung.
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung noch folgende Änderungswünsche:
Korrektur des Verweises von der nicht mehr geltenden Reichsversicherungsordnung auf die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 a) des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Einführung einer Altersgrenze (z.B. bis 10 Jahre) für ehemalige Kinder, die ihre Kindertageseinrichtung besuchen wollen und als Besuchskinder gelten.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der geänderten Benutzungsordnung zu.
Top 6: Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Kindertageseinrichtungen für die Betreuungsjahre 2024/25 und 2025/26
Kämmerin Bühler-Hofmann und Verwaltungspraktikant Kempf erläuterten, dass die kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 11. März 2024 empfehlen, die Kitagebühren für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 anzupassen. Es wird vorgeschlagen, die Gebühren im Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 % und im darauffolgenden Jahr um weitere 7,3 % zu erhöhen, um den aktuellen Kostendeckungsgrad zu halten. Diese Erhöhungen sollen neben den allgemeinen Kostensteigerungen auch rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen enthalten. Ziel ist es, einen Kostendeckungsbeitrag von 20 % durch Elternbeiträge anzustreben. Bisher liegt die Gemeinde Unterensingen leider deutlich unter den empfohlenen 20%. Aufgrund der Empfehlung und der schlechten Finanzlage der Gemeinde, des aktuellen Haushaltserlasses des Landratsamtes verbunden mit der Aufforderung, dass u.a. Steuern und Gebühren entsprechend angepasst werden sollen, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, daher auch in einem weiteren Schritt zum 01.03.2025 den Kostendeckungsgrad auf 15% (Kindergartenbetreuung) bzw. 20% (Krippenbetreuung) anzupassen. Bürgermeister Friz wies darauf hin, dass dies im Verwaltungsausschuss des Gemeinderats vorberaten wurde.
Kämmerin Bühler-Hofmann erläuterte, dass die Firma Heyder + Partner beauftragt worden ist, eine Gebührenkalkulation für den Kindertagesbetreuungsbereich durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Kalkulation, basierend auf den Kosten pro Altersgruppe und Betreuungszeit, bilden die Grundlage für die neue Gebührensatzung.
Ein Vorschlag aus dem Gemeinderat, die Gebühren nach Einkommen zu staffeln, wird von der Verwaltung als nicht zielführend erachtet. Hauptgründe sind der hohe Verwaltungsaufwand für die Prüfung der Nachweise sowie die Gefahr, dass Familien knapp über der Einkommensgrenze stark belastet werden könnten. Zudem wurde argumentiert, dass für gleiche Leistungen auch gleiche Gebühren gelten sollten. Für Familien, die Sozialleistungen beziehen, würden die Gebühren ohnehin vom Landratsamt übernommen.
Die Gebühren für das Mittagessen werden voraussichtlich im Herbst nochmals überprüft und möglicherweise angepasst. Ein Gemeinderat kritisierte, dass die Verwaltung aus seiner Sicht den Kostendeckungsgrad zu schnell erhöhen will, was für Familien teilweise eine erhebliche Belastung darstellen könnte. Er schlug vor, die Gebührenanpassungen über mehrere Jahre zu verteilen.
Bürgermeister Friz betonte, dass ohne eine Erhöhung die Diskrepanz zwischen den tatsächlichen Kosten und den Gebühren immer weiter steigt, also der Kostendeckungsgrad immer niedriger wird. Kämmerin Bühler-Hofmann wies nochmals darauf hin, dass die Rechtsaufsichtsbehörde die Anpassung des Kostendeckungsgrades vorgeschrieben hat um der finanziellen Schieflage der Gemeinde entgegenzuwirken.
Die SPD-Fraktion stellte den Antrag, ab dem 01.03.2025 die Gebühren um 10 % auf die absoluten Zahlen zu erhöhen, entgegen der Empfehlung der Verwaltung, die Gebühren so anzupassen, dass der angestrebte Kostendeckungsgrad von 20 % im U3-Bereich und 15 % im Ü3-Bereich erreicht wird.
Der Gemeinderat beschloss mit knapper Mehrheit, die Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen zu ändern und die Gebühren ab dem 01.09.2024 um 7,5 %, ab dem 01.03.2025 um weitere 10 % und ab dem 01.09.2025 um weitere 7,3 % zu erhöhen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die Auswirkungen einer einkommensabhängigen Staffelung der Gebühren zu untersuchen und dem Gemeinderat vorzulegen.
Top 7: Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Grundschulbetreuung
(Grundschulbetreuungsgebührenordnung)
Die Sachgebietsleitung Kinder & Jugend, Frau Mühlhöfer informierte über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen:
Aufgrund steigender Kosten müssen auch die Betreuungsgebühren erneut angepasst werden. Geplant ist eine Optimierung des Betreuungsangebots, insb. durch Vereinfachung der Gebührenstruktur insgesamt und der Ferienbetreuung: Die Grundbetreuung von 7 bis 13 Uhr soll beibehalten werden, jedoch sollen die Abholzeiten um 14 Uhr, 16 Uhr und 17 Uhr entfallen und durch Verlängerungsoptionen bis 15 Uhr bzw. 17 Uhr ersetzt werden.
Ab dem Schuljahr 2024/25 soll die Ferienbetreuung nur noch als Gesamtpaket für alle 8 Ferienwochen buchbar sein. Bisher konnte nicht nur tageweise gebucht werden, auch mussten die Eltern für jede Schulferien Anmeldefristen einhalten. Dies funktionierte leider bisher nie, es gab immer Eltern, die nach Fristablauf noch eine Ferienbetreuung angemeldet haben.
Die Preise für die Ferienbetreuung basieren auf einer errechneten stündlichen Gebühr pro Woche. Die Mittagsverpflegung soll aufgrund hoher Nachfrage auf größere Portionen von dem sog. Kids-Menü auf ein Teens-Menü umgestellt werden, d.h. die Gebühren erhöhen sich von 4,50 € auf 5,50 €.
Ein Mitglied des Gemeinderats äußerte Bedenken bezüglich der Kosten für die Ferienbetreuung und der starren Buchungsmöglichkeiten. Es wurde kritisiert, dass man nur alle oder gar keine Ferienbetreuung buchen kann und nicht wenigstens ferien- oder wochenweise.
Der Gemeinderat entschied daraufhin mehrheitlich, dass die Satzungsänderung vertagt wird und im Herbst nochmals im Gremium beraten und beschlossen werden soll mit Wirkung ab 01.01.2025. Davor soll mit Elternbeirat und Betreuungspersonal nochmal ein gemeinsamer Vorschlag erarbeitet werden.
Top 8: Benutzungs- und Entgeltordnung UDEON
In der Sitzung erläuterte Kämmerin Bühler-Hofmann, dass die Benutzungs- und Entgeltordnung bereits während der Finanzklausur im November vorberaten wurde und am 15.04.2024 in die Gemeinderatssitzung eingebracht wurde. Die Benutzungsordnung wurde daraufhin an die Verwaltung zurückgegeben, mit der Bitte um einen Kostenvergleich zwischen bisherigen und zukünftigen Kosten je Verein.
Die überarbeitete Fassung wurde nun vorgelegt. Es wird erwartet, dass die zukünftigen Kosten geringer ausfallen werden. Nach Absprache im Verwaltungsausschuss am 12.06.2024 wurde beschlossen, für Jugendliche gestaffelte Beitragssätze einzuführen: 5 Prozent im Jahr 2025, 7,5 Prozent im Jahr 2026 und ab 2027 10 Prozent der durchschnittlichen Kosten. Erwachsene werden mit 40 Prozent der Kosten belastet.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung zu.
Top 9: Benutzungs- und Entgeltordnung Bettwiesenhalle
Kämmerin Bühler-Hofmann erläuterte, dass die Benutzungs- und Entgeltordnung bereits während der Finanzklausur im November vorberaten und am 15.04.2024 in die Gemeinderatssitzung eingebracht wurde. In der Aprilsitzung wurde diese Benutzungsordnung auch zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückgegeben, um eine Gegenüberstellung der bisherigen und zukünftigen Kosten je Verein zu erstellen.
Für die Bettwiesenhalle wurde beschlossen, dass auswärtige Personen und Vereine bei der Buchung die doppelte Benutzungsgebühr im Vergleich zu hiesigen Vereinen zahlen müssen. Zudem bleibt der Gymnastikraum zukünftig aufgrund seltener Nutzung während der Ferien geschlossen.
Nach Absprache im Verwaltungsausschuss am 12.06.2024 wird für Jugendgruppen ein gestaffelter Beitragssatz eingeführt: 5 Prozent im Jahr 2025, 7,5 Prozent im Jahr 2026 und ab 2027 10 Prozent der durchschnittlichen Kosten. Für Erwachsene wird eine Gebühr von circa 45 Prozent der Kosten berechnet.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung zu.
Top 10: Benutzungs- und Entgeltordnung Sportanlagen
Kämmerin Bühler-Hofmann erläuterte, dass die Benutzungs- und Entgeltordnung bereits während der Finanzklausur im November vorberaten und am 15.04.2024 in die Gemeinderatssitzung eingebracht wurde. In der Aprilsitzung wurde die Benutzungsordnung zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückgegeben, um eine Gegenüberstellung der bisherigen und zukünftigen Kosten je Verein zu erstellen.
Nach Absprache im Verwaltungsausschuss am 12.06.2024 wird für Jugendgruppen ein gestaffelter Beitragssatz eingeführt: 5 Prozent im Jahr 2025, 7,5 Prozent im Jahr 2026 und ab 2027 10 Prozent der durchschnittlichen Kosten.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung zu.
Top 11: Bauvorhaben
11.1 Uhlandstraße 18, Flurstück Nr. 289/36
hier: Aufbau von Dachgauben und Einbau einer überdachten Loggia
Hauptamtsleiterin Stoll erläuterte in der Sitzung, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Blätscher“ liegt.
Von den Regelungen im Bebauungsplan zu den Dachgauben sind alle Vorgaben eingehalten wie die Maximalhöhe der Dachgaube (1,55 Meter; erlaubt sind 1,80 Meter), der Mindestabstand vom Ortgang von 1 Meter, sowie die Maximallänge von 50% der Dachlänge (Gaubenlänge ist jeweils 6,24 Meter, Dachfläche gesamt jeweils 12,49 Meter).
Auch ein Dacheinschnitt zur Ausbildung einer Loggia ist lt. Bebauungsplan zulässig.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wurde vom Gemeinderat einstimmig erteilt.
Top 12: Bekanntgaben und Verschiedenes
Es gab keine Bekanntgaben.
Top 13: Anfragen der Gemeinderäte
Ein Gemeinderat erkundigte sich bei der Verwaltung nach dem aktuellen Stand bezüglich der Nutzung und Bestuhlungsmöglichkeiten des Foyers im UDEON. Er fragte auch, ob bereits Informationen darüber vorliegen würden, wie hoch die Kosten für einen Bestuhlungsplan unter Berücksichtigung des Brandschutzes sind.
Die Verwaltung antwortete, dass bisher keine konkreten Informationen eingeholt wurden, jedoch werde dies noch in Erfahrung gebracht.