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Infos zu den Wahlen am 09. Juni 2024

icon.crdate03.06.2024

Infos zu Wahl

Infos zu den Wahlen am 09. Juni 2024

Infos zu den Wahlen am 09. Juni 2024

Am 09. Juni 2024 finden in Unterensingen gleichzeitig 4 Wahlen statt. Es handelt sich um folgende Wahlen:

 
    1.      Wahl des Europäischen Parlaments, Europawahl

(Farbe des Stimmzettels weißlich)

 
    1.       Kommunalwahlen

1.21 Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart (Farbe des Stimmzettels: orange)

1.22 Wahl des Gemeinderats (Farbe des Stimmzettels: eosinrot)

1.23 Wahl des Kreistags (Farbe des Stimmzettels: hellgrün)

 

Der gesetzlich vorgeschriebene Vorabversand der Stimmzettel für die Kommunalwahlen ist abgeschlossen.

Bitte bringen Sie diese unbedingt ins Wahllokal mit. Sie können die Stimmzettel bereits zu Hause ausfüllen.

 

Die Wahllokale sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal Sie wählen müssen, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Beim Betreten des Wahlraums erhalten Sie 3 Stimmzettelumschläge für die Kommunalwahlen in gleicher Farbe wie die Stimmzettel. Bitte legen Sie die Stimmzettel jeweils in den gleichfarbigen Stimmzettelumschlag (bei Verwechslungen ist die Stimmabgabe ungültig).

Der Stimmzettel für die Europawahl darf Ihnen erst bei Betreten des Wahllokals ausgehändigt werden, bitte kennzeichnen Sie den Stimmzettel in der Wahlkabine im Wahlraum. Bitte beachten Sie, dass es bei der Urnenwahl zur Europawahl keinen Stimmzettelumschlag gibt. Bitte falten Sie Ihren Stimmzettel so zusammen, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

 

In jedem Wahlraum werden zwei Wahlurnen aufgestellt, in die die Stimmzettel bzw. Stimmzettelumschläge eingelegt werden:

Wahlurne 1

  • Weißlicher Stimmzettel für die Europawahl (ohne Umschlag)
  • Orangener Stimmzettelumschlag mit dem orangenen Stimmzettel für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart
 

Wahlurne 2

  • Eosinroter Stimmzettelumschlag mit dem eosinroten Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats
  • Hellgrüner Stimmzettelumschlag mit dem hellgrünen Stimmzettel für die Wahl des Kreistags

Die Wahlurnen sind entsprechend gekennzeichnet.

 

Hinweise für die Stimmabgabe

  • Europawahl und Regionalwahl

Bei der Europawahl und der Regionalwahl haben Sie je 1 Stimme.

 
  • Gemeinderatswahl und Kreistagswahl

Bitte lesen Sie vor der Stimmabgabe die den Stimmzetteln beigefügten Merkblätter sorgfältig durch und beachten Sie: Bei der Wahl der Gemeinderäte können Sie bis zu 14 Stimmen und bei der Wahl der Kreisräte bis zu 6 Stimmen vergeben. Wenn Sie einen unveränderten oder im Ganzen gekennzeichneten Stimmzettel abgeben, bekommt jeder Kandidat 1 Stimme. Hier kann der Fall eintreten, dass Sie bei der Wahl des Gemeinderats 3 oder 4 Stimmen verschenken, da auf zwei Stimmzetteln anstelle der möglichen 14 Bewerberinnen/Bewerber, 10 bzw. 11 Bewerberinnen/Bewerber aufgeführt sind.

Um Fehler zu vermeiden, die unter Umständen zur Ungültigkeit der Stimmabgabe führen, wird folgendes Vorgehen empfohlen: Benutzen Sie bei der Wahl des Gemeinderats und bei der Wahl des Kreistags jeweils nur einen Stimmzettel.

Kennzeichnen Sie die Bewerberinnen/Bewerber, die Sie wählen wollen mit einem Kreuz oder der Zahl 1, dabei können Sie Bewerberinnen/Bewerber, die Sie besonders unterstützen wollen, 2 oder 3 Stimmen geben (kumulieren) indem Sie in das freie Feld hinter der Bewerberin/dem Bewerber die Zahl 2 oder 3 setzen. Schreiben Sie Bewerberinnen/Bewerber, die Sie von anderen Wahlvorschlägen übernehmen wollen (panaschieren) unten in den freien Zeilen des Stimmzettels dazu. Achten Sie darauf, dass die Gesamtstimmenzahl (Gemeinderatswahl 14, Kreistagswahl 6) keinesfalls überschritten wird, sonst ist der ganze Stimmzettel ungültig.

 

Es darf nur mit den amtlichen Stimmzetteln und bei den Kommunalwahlen mit den amtlichen Stimmzettelumschlägen gewählt werden.

Es dürfen nur solche Parteien und Wählervereinigungen bzw. Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden, die auf den amtlichen Stimmzetteln vorgedruckt sind.

Es wird gebeten, die Wahlbenachrichtigung zur Urnenwahl mitzubringen. Bei Verlangen ist der Personalausweis oder der Pass vorzuzeigen.