UDEON: Gemeinde Unterensingen

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Unterensingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Was ist bei der Anmietung zu beachten?

Wer kann das UDEON anmieten?

Das UDEON kann an Vereine, Vereinigungen, Schulen, Parteien, Kirchengemeinden, Firmen und Privatpersonen vermietet werden. Das UDEON wird an Unterensinger sowie an Auswärtige vermietet, jedoch erhalten Unterensinger den Vorrang.

Welche Veranstaltungen dürfen im UDEON stattfinden?

  • Vereins-, Schul-, Parteiveranstaltungen
  • Firmenjubiläen, -feiern, -präsentationen
  • Konzerte, Vorträge, Theater, Ausstellungen, Filmvorführungen, Tanzveranstaltungen
  • Geburtstagsfeiern, Hochzeiten
  • Konfirmationen, Kommunionen
  • Beerdigungen

Wie viele Personen haben Platz?

Das UDEON bietet Platz für maximal 360 Personen, entsprechende Bestuhlungspläne können über die Homepage oder bei Frau Buchfink eingesehen werden.

Wie funktioniert die Bewirtschaftung?

Vereine, Vereinigungen, Schulen, Parteien, Kirchengemeinden dürfen die Bewirtschaftung selbst übernehmen oder können einen Wirt bzw. Partyservice beauftragen.

Firmen und Privatpersonen müssen die Bewirtschaftung an einen professionellen Gastwirt oder Partyservice aus Unterensingen vergeben.

Muss der beauftragte Gastwirt oder Partyservice aus Unterensingen sein?

Ja. Laut der Benutzungsordnung § 4 Punkt 4 ist ein Gastwirt oder Partyservice aus Unterensingen zu engagieren.

Der Mietvertrag wird zwischen dem Gastwirt, Partyservice (Veranstalter) und der Gemeinde abgeschlossen. Der Veranstalter haftet allumfassend für die gesamte Veranstaltung. Er oder ein von ihm Bevollmächtigter muss bis zum Ende der Veranstaltung anwesend sein.

Wie lange darf im UDEON gefeiert werden?

Ab 22:00 Uhr ist darauf zu achten, dass die Lautstärke der Musik so reduziert wird, dass die Anwohner nicht gestört werden, die Fenster und Türen sind zu schließen. Ab 01:00 Uhr sind die Musikdarbietungen nicht mehr gestattet. Die Nutzung endet spätestens um 02:00 Uhr.

Darf im UDEON geraucht werden?

Das Rauchen im UDEON ist nicht gestattet.

Wie hoch ist die Miete für das UDEON?

Die Anmietung des Festsaales kostet für Ortsansässige Auftraggeber des Veranstalters 300 € (+MwSt.), für Auswärtige Auftraggeber des Veranstalters 1.000 € (+MwSt.) 

(Auftraggeber = z.B. Hochzeitspaar, Geburtstagsjubilar)

Was passiert, wenn die Veranstaltung abgesagt werden muss?

Erfolgt die Mitteilung über den Rücktritt mindestens 4 Wochen vor dem Termin, werden 20 % der anfallenden Gebühr erhoben. Erfolgt die Mitteilung über den Rücktritt innerhalb 4 Wochen vor dem Termin, werden 50 % der anfallenden Kosten erhoben.

Muss eine Kaution hinterlegt werden?

Ja, die Höhe der Kaution beträgt 300 Euro und ist vor der Veranstaltung fällig.

Benutzungsordnung für das "UDEON"

Entgeltordnung für die Benutzung des "UDEON"