Überwachung des ruhenden Verkehrs
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Zu Beginn 2022 ist ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Die Bußgelder haben sich teilweise empfindlich erhöht. Eine Übersicht finden Sie z. B. über www.bussgeldkatalog.org.
Nachstehend eine Übersicht über die „alltäglichen“ Verstöße, die sich ganz einfach vermeiden lassen. Sie sparen sich das Bußgeld und Ihren Ärger.
- Achten Sie bitte auf Parkscheibenregelungen und legen Ihre Parkscheibe gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug aus (Bußgeld neu: ab 20 Euro)
- Parken Sie in die richtige Fahrtrichtung rechts am Fahrbahnrand (Bußgeld neu: ab 15 Euro)
- Parken Sie nicht auf dem Gehweg (Bußgeld neu: ab 55 Euro)
- Parken Sie nicht in Kurven und an engen bzw. unübersichtlichen Stellen (Bußgeld neu: ab 35 Euro)
- Parken Sie in verkehrsberuhigten Zonen nur auf den ausgewiesenen Flächen (Bußgeld neu: ab 10 Euro)