Haben Sie Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr?
Der Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg hat durch das Urteil vom 11.03.2010 (Aktenzeichen 2 S 2938/08) erreicht, dass in allen Kommunen des Landes die Gesplittete Abwassergebühr eingeführt werden muss. Begründet wurde das Urteil damit, dass die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung auch bei kleineren Gemeinden gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip verstößt. Abwassergebühren sind daher getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu erheben.
Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen, Merkblätter und Formulare übersichtlich zusammengestellt:
- Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr
- Vorgehensweise
- Übersicht Versiegelungsarten
- Erhebungsbogen - Änderungsmitteilung
- Information zur Flächenreduzierung bei Zisternen oder Versickerungsanlagen
- Anzeige einer Zisterne oder Versickerungsanlage
- Merkblatt zur Nutzung Regen-Dachablauf-Zisternenwasser in Hausinstallation