UDEON - Festhallentrakt

Was ist bei der Anmietung zu beachten?

Wer kann das UDEON anmieten?
Das UDEON kann an Vereine, Vereinigungen, Schulen, Parteien, Kirchengemeinden, Firmen und Privatpersonen vermietet werden.

Das UDEON wird an Unterensinger sowie an Auswärtige vermietet, jedoch erhalten Unterensinger den Vorrang.
 
 
Welche Veranstaltungen dürfen im UDEON stattfinden?

  • Vereins-, Schul-, Parteiveranstaltungen
  • Firmenjubiläen, -feiern, -präsentationen
  • Konzerte, Vorträge, Theater, Ausstellungen, Filmvorführungen, Tanzveranstaltungen
  • Geburtstagsfeiern, Hochzeiten
  • Konfirmationen, Kommunionen
  • Beerdigungen

 
Wie viele Personen haben Platz?
Das UDEON bietet Platz für maximal 360 Personen, entsprechende Bestuhlungspläne können beim Bürgerbüro, Frau Kern, Kanalstr. 1/1 eingesehen werden.
 
 
Wie funktioniert die Bewirtschaftung?
Vereine, Vereinigungen, Schulen, Parteien, Kirchengemeinden dürfen die Bewirtschaftung selbst übernehmen oder können einen Wirt bzw. Partyservice beauftragen.

Firmen und Privatpersonen müssen die Bewirtschaftung an einen professionellen Gastwirt oder Partyservice vergeben.
 
 
Muss der beauftragte Gastwirt oder Partyservice aus Unterensingen sein?
Die Auswahl des Gastwirtes oder Partyservice ist jedem frei überlassen, er muss sich jedoch als absolut zuverlässig erweisen und haftet allumfassend für die gesamte Veranstaltung.

Er oder ein von ihm Bevollmächtigter muss bis zum Ende der Veranstaltung anwesend sein, der Mietvertrag wird zwischen der Gemeinde und dem Wirt/Partyservice abgeschlossen.
 
 
Wie lange darf im UDEON gefeiert werden?
Ab 22 Uhr ist darauf zu achten, dass die Lautstärke der Musik so reduziert wird, dass die Anwohner nicht gestört werden, die Fenster und Türen sind zu schließen.
Ab 1 Uhr sind die Musikdarbietungen nicht mehr gestattet. Die Nutzung endet spätestens um 2 Uhr.
 
 
Darf im UDEON geraucht werden?
Das Rauchen im UDEON ist nicht gestattet.

 
Wie hoch ist die Miete für das UDEON?
Die Anmietung des Festsaales kostet für Unterensinger Auftraggeber 300 € (+ MwSt.) und für auswärtige Auftraggeber 800 € (+ MwSt.) pro Tag.  

 
Was passiert, wenn die Veranstaltung abgesagt werden muss?
Erfolgt die Mitteilung über den Rücktritt mindestens 4 Wochen vor dem Termin, werden 20 % der anfallenden Gebühr erhoben.

Erfolgt die Mitteilung über den Rücktritt innerhalb 4 Wochen vor dem Termin, werden 50 % der anfallenden Kosten erhoben.
 
 
Muss eine Kaution hinterlegt werden?
Ja, die Höhe der Kaution beträgt 300 Euro und ist vor der Veranstaltung fällig.
 
 
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Bürgerbüro, Frau Kern, Kanalstr. 1/1, 72669 Unterensingen, 
Telefon: 0 70 22/60 97-17
E Mail: u.kern@unterensingen.de
 
 
Anschrift:

UDEON
Schulstraße 41
72669 Unterensingen