Die Gemeinde Unterensingen veräußert Grundstücke im Baugebiet "Nördlicher Ortsrand" 

Veräußerung von Einzel- und Doppelhausgrundstücken

Die Gemeinde Unterensingen veräußert folgende Einzel- und Doppelhausgrundstücke im Baugebiet "Nördlicher Ortsrand" zum Preis von 368 Euro/m². Dieser Bauplatzpreis ist im Zusammenhang mit umfangreichen Förderungen zu sehen, welche der Gemeinderat zusammen mit den Bauplatzpreisen  beschlossen hat.  
 
Es handelt sich um folgende Plätze:

a) Doppelhaus Flst. 3767 319 m²
b) Doppelhaus Flst. 3766 318 m²
c) Doppelhaus Flst. 3765 324 m²

Der Lageplan steht Ihnen auch als pdf-Dokument zur Verfügung: Lageplan1

 
f) Doppelhaus Flst. 3849 284 m²
g) Doppelhaus Flst. 3848 267 m²

Der Lageplan steht Ihnen auch als pdf-Dokument zur Verfügung: Lageplan2 

Sollten Sie an einem der o. g. Bauplätze Interesse haben und zudem die nachfolgend aufgeführten Vergaberichtlinien der Gemeinde Unterensingen für Wohnbauplätze erfüllen, so bewerben Sie sich um einen Bauplatz!

Ansprechpartner im Rathaus:

Gemeinde Unterensingen
Bauamt, Herr Fritz
Kirchstraße 31
72669 Unterensingen

Tel. 07022 / 6097-16
Fax. 07022 / 6097-50
E-Mail: d.fritz@unterensingen.de

 
 
Vergaberichtlinien der Gemeinde Unterensingen für Wohnbauplätze:

1. Der/die Bewerber/in ist seit mindestens 3 Jahren in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet.

2. Der/die Bewerberin ist in Unterensingen geboren, zur Schule gegangen und/oder hat zum Zeitpunkt der Bewerbung noch verwandtschaftlichen Bezug nach Unterensingen (Ehepartner aus Unterensingen, Eltern, Großeltern oder Geschwister leben noch heute in Unterensingen)

3. Der/die Bewerber/in arbeitet seit mindestens 3 Jahren in Unterensingen

4. Junge Familien (Ehemann sowie Ehefrau jeweils Lebensalter unter 40)

5. Kinderreiche Familien (mindestens 2 Kinder)

Von den Vergaberichtlinien Nr. 1-3 muss mindestens ein Kriterium erfüllt sein. Die anderen Kriterien (Nr. 4 und 5) geltend ergänzend und spielen bei der Reihenfolge der Vergabe eine weitere Rolle.

Die Vergaberichtlinien begründen jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Bauplatz!

Wünschen Sie sich nähere Informationen? Herr Fritz vom Bauamt hilft Ihnen gerne weiter! (Tel. 07022 / 6097-16)