Feststellungsbescheide vom 09.01.2012
Mit Schreiben vom 09.01.2012 wurden den Grundstückseigentümern nochmals die korrigierten Flächen, die zur Niederschlagswassergebühr herangezogen werden, mitgeteilt.
Wenn Sie diesen Angaben im Bescheid vom 09.01.2012 widersprochen haben, wurden zutreffende Widersprüche dem von uns beauftragten Büro Heyder & Partner in Tübingen zur nochmaligen Korrektur zugeschickt. Aus Zeitgründen erhalten Sie auf Ihren Widerspruch keinen weiteren Bescheid mehr. Die korrigierten Flächen können Sie dann Ihrem Wasser-/Abwasserbescheid entnehmen, der Ihnen Mitte März zugestellt wird.
Haben Sie Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr?
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://getrennte-aw-gebuehr.de/unterensingen/
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