Auszug der Analysewerte des Trinkwassers

(Stand 05.07.2011)

Unser Trinkwasser zählt zu den am besten überwachten Lebensmitteln und muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 entsprechen. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden von uns nicht nur eingehalten, sondern in allen Fällen deutlich unterschritten. Es ist geeignet zur täglichen Nahrungsaufnahme und Zubereitung von Säuglingskost.

Die Qualität des Trinkwassers wird regelmäßig über Wasserproben an verschiedenen Stellen im Ortsnetz durch ein Fremdlabor überwacht.

Parameter

Einheit /
Dimension

Ist-Wert

Grenzwert

Gesamthärte

 

15,5

-

Härtebereich Wasch- und Reinigungsmittelgesetz

 

hart

ohne

pH-Wert

 

7,56

9,5 / 6,5

Säurekapazität bis pH = 4,3

mmol/l

4,18

-

Basekapazität bis pH = 8,2

mmol/l

0,20

-

Summe Erdalkalien

mmol/l

2,76

-

Calcium

mg/l

87,4

-

Magnesium

mg/l

14,2

-

Nitrat

mg/l

10,8

50

Sulfat

mg/l

68,9

240

Chlorid

mg/l

37,2

250



Einteilung der Wasserhärte seit Mai 2007

Am 1. Februar 2007 wurde vom deutschen Bundestag die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) beschlossen, das am 5. Mai 2007 in Kraft getreten ist. Die neuen Härtebereiche unterscheiden sich kaum von den bisherigen, nur werden die Bereiche 3 und 4 zum Härtebereich "hart" zusammengelegt und die Ziffern 1, 2, 3 und 4 durch die, bereits benutzten, Beschreibungen "weich", "mittel" und "hart" ersetzt. Die neuen Härtebereiche sind wie folgt definiert:

Härtebereich

Millimol Calciumcarbonat je Liter

dH

weich weniger als 1,5 weniger als 8,4 dH
mittel 1,5 bis 2,5 8,4 bis 14 dH
hart mehr als 2,5 mehr als 14 dH

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserh%C3%A4rte)