Auszug der Analysewerte des Trinkwassers(Stand 05.07.2011) Unser Trinkwasser zählt zu den am besten überwachten Lebensmitteln und muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 entsprechen. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden von uns nicht nur eingehalten, sondern in allen Fällen deutlich unterschritten. Es ist geeignet zur täglichen Nahrungsaufnahme und Zubereitung von Säuglingskost.
Am 1. Februar 2007 wurde vom deutschen Bundestag die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) beschlossen, das am 5. Mai 2007 in Kraft getreten ist. Die neuen Härtebereiche unterscheiden sich kaum von den bisherigen, nur werden die Bereiche 3 und 4 zum Härtebereich "hart" zusammengelegt und die Ziffern 1, 2, 3 und 4 durch die, bereits benutzten, Beschreibungen "weich", "mittel" und "hart" ersetzt. Die neuen Härtebereiche sind wie folgt definiert:
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserh%C3%A4rte)
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